Richter will nicht entscheiden

4. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)
Richter will nicht entscheiden

bin Kläger in einem komplexen Sachverhalt mit mehreren Argumentation seitens mir und seitens des Beklagten.


Der Richter teilte bis vor kurzen meine Argumentation, da aber der Beklagte durch eine RAin vertreten wird, und immer erneut ihre gleiche Stellungnahme abgibt (ich weise nochmals daraufhin, am Ende wiederhole ich nochmal, dass...), hat der Richter wohl sich lenken lassen.

Gegen die Terminsaufhebung habe ich einen neuen Termin beantragt; hierüber wurde noch nicht entschieden.

Laut Beschluss sollte dies jedoch vor zwei Wochen (max.) passiert sein. Bei der Geschäftsstelle angerufen, und die meinten, der Richter hat noch nicht entschieden.

Wenn der Sachverhalt, und die Rechtslage komplex ist, wer muss oder kann (Kläger oder Beklagte) beantragen, dass sich eine Kammer mit der Sache beschäftigt, obwohl der Streitwert unter 5000 Euro liegt?

-- Editiert von erklaerung_ueber am 04.06.2005 17:59:20

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

§348 IV ZPO ist eigentlich eindeutig:

'Auf eine erfolgte oder unterlassene Vorlage oder Übernahme [an/durch die Kammer] kann ein Rechtsmittel nicht gestützt werden. '

Allerdings können beide Parteien das übereinstimmend beantragen, §348 III (3) ZPO :

'Der Einzelrichter legt den Rechtsstreit der Zivilkammer zur Entscheidung über eine Übernahme vor, wenn[...] die Parteien dies übereinstimmend beantragen. '

-- Editiert von Mareike am 05.06.2005 12:47:29

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

@mareike

die von dir zitierten Vorschriften betreffen das verfahjren vor dem Landgericht.

Hier geht es (Streitwert unter 5000 EUR) offenbar um ein Verfahren vor dem Amtsgericht.
Da gibt es keine Kammern.
Und eine Möglichkeit das Verfahren auf Antrag einer Partei an das (unzuständige) Landgericht abzugeben besteht nicht.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)

@Rechtspfleger,
bei komplexen Sachverhalt -soweit ich mich erinnere - besteht doch die Möglichkeit, dass der Amtsrichter die Entscheidung der Kammer überträgt, wenn die Entscheidung grundsetzliche Bedeutung hat, oder nicht?

d.h. natürlich nach einem Streitwert unter 5000 Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"bei komplexen Sachverhalt -soweit ich mich erinnere - besteht doch die Möglichkeit, dass der Amtsrichter die Entscheidung der Kammer überträgt, wenn die Entscheidung grundsetzliche Bedeutung hat, oder nicht?"

Nein, eine solche streitwertunabhängige Zuständigkeit des LG kennt das GVG nicht (vgl. §§ 23 , 71 GVG ).

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

-- Editiert von Bob.Vila am 06.06.2005 12:29:52

-- Editiert von Bob.Vila am 06.06.2005 12:30:15

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen