Roller seit 3 Wochen in der Werkstatt

16. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
DerFragensteller
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 11x hilfreich)
Roller seit 3 Wochen in der Werkstatt

Hallo,

ich hab mir vor 3 Monaten einen Nagelneuen Roller gekauft, am 21.08.2008 ging er einfach aus und sprang nicht mehr an. Direkt die Werkstatt angerufen und die konnten den erst am 25.08.08 abschleppen (toller Service).
Seitdem ist der Roller in der Werkstatt, die melden sich nicht... habe also mittlerweile 3 mal angerufen und immer sagen die das Ersatzteil ist in Italien bestellt, wäre da nicht auf Lager und muss erst produziert werden.

Was kann ich tun? Hab die Schnauze voll, die muss man doch irgendwie haftbar machen können.
Hab mir extra den Roller gekauft damit ich das Auto stehen lassen kann. Jetzt hab ich 3 Wochen lang schon Parkgebühren und mehr Sprit verbraucht als es eigentlich sein müsste.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

es bestünde die Möglichkeit der Fristsetzung.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerFragensteller
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 11x hilfreich)

Die Frist dann aber am besten per Einschreiben oder?
Und was ist wenn die Frist rum ist? Kann ich den Kaufvertrag Rückgängig machen und abzüglich der 223 km die ich in der zeit gefahren habe?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Fragesteller,

I. Die Frist unter Zeugen in den Briefumschlag und den Postkasten und dann als Einschreiben.

II. Bei Verstreichen der Frist, stehen dem Käufer die sekundären Gewährleistungsrechte zu wie z.B. der Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz usw.

III. Bei Rückgängigmachen des Kaufvertrages (Rücktritt vom Kaufvertrag) ist für die Zeit, in welcher die Kaufsache mangelfrei genutzt werden konnte, entsprechender Wertersatz zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerFragensteller
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 11x hilfreich)

Wie lang sollte die Frist sein?
Morgen ist der Roller genau 4 Wochen defekt, seit 3,5 Wochen haben die den da und warten auf das Ersatzteil (Einspritzpumpe) was angeblich nirgendwo in Deutschland verfügbar ist und beim Hersteller in Italien auch nicht!

Reicht da dann 1 Woche, weil die ja schon 3,5 Wochen hatten oder muss ich 14 Tage geben?

Werde heute nochmal den Ladenbesitzer anrufen und ihm das schonmal erzählen was ich machen werde wenn er mir keinen Zeitpunkt nennen kann!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DerFragensteller
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 11x hilfreich)

Hab gestern erst geschafft da anzurufen. Nette Diskussion mit dem Geschäftsführer gehabt.

Seine Version war die die Firma in Italien das ganze Werk für den kompletten August schließt und es eben dauert bis die Produktion wieder angelaufen ist.

Hab verlangt das er mir einen Termin nennt, er wollte mich zurückrufen und in "Italien" nachhören. Nach 30 Minuten rief er mich an das in der anderen Zweigstelle das gleiche neue Modell steht und die da jetzt die Einspritzpumpe ausbauen und bei mir einbauen damit ich nicht mehr warten muss.

Der hat für die Aktion ein Bundesverdienstkreuz verlangt!

Da ich die Schnauze von der Werkstatt voll habe, hab ich von der Herstellerseite nach Händlern geschaut und einen anderen angerufen ob ich bei dem auch Garantiereparaturen machen lassen kann und Inspektionen.
Der verneinte das und sagte das mit der Shop einen Reimport angedreht hat und die dafür keine Granantieleistungen machen dürfen.

Mir hat der Verkäufer nie gesagt das es ein Reimport ist... hätte er mir das nicht sagen müssen und die damit Verbundenen Nachteile?

Fühl mich vom Laden nur noch tierisch verarscht, bin davon ausgegangen das der Shop ein offizeller Händler ist!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DerFragensteller
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 11x hilfreich)

Keiner mehr ne Antwort parat?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DerFragensteller
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 11x hilfreich)

hallo?!?!

Zitat:

Da ich die Schnauze von der Werkstatt voll habe, hab ich von der Herstellerseite nach Händlern geschaut und einen anderen angerufen ob ich bei dem auch Garantiereparaturen machen lassen kann und Inspektionen.
Der verneinte das und sagte das mit der Shop einen Reimport angedreht hat und die dafür keine Granantieleistungen machen dürfen.

Mir hat der Verkäufer nie gesagt das es ein Reimport ist... hätte er mir das nicht sagen müssen und die damit Verbundenen Nachteile?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.746 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen