Hallo,
Hoffe diese Frage/Thema passt hier rein, wenn nicht bitte melden dann schreibe ich es wo anderst rein.
Also folgendes:
Ich gehe täglich Arbeiten und nehme da immer einen Rucksack mit für Essen und Geschäftsunterlagen.
Heute wollte ich anschließend bevor ich mit dem Zug nach Hause fahre in den nahe gelegenen REWE Markt noch ein paar dinge einkaufen (das erste mal mit dem rucksack) als ich rein wollte wurde ich gleich von 2 Kassiererinnen darauf aufmerksam gemacht das ich doch bitte den Rucksack an der Kasse ablegen soll. Ich fragte mich was das soll
nahm ihn ab und legte ihn eben an die kasse hin. Nach dem ich eingekauft hab und gezahlt, verstaute ich meine 2Artikel im Rucksack und ging wieder.
Jetzt die Frage? was soll das? Zeit wann muss man beim Einkauf seinen Rucksack abnehmen? Dürfen die das überhaupt von eim verlangen
???
Ich bitte um eure Meinung und mithilfe!!!!
Viele Grüße und vorab Vielen Dank im Voraus.
hees05
Rucksack beim Einkauf abnehmen???
Ich würde mal sagen, wer das Hausrecht hat bestimmt die Regeln. Geschäfte die so etwas verlangen sollten aber fairerweise für Schliessfächer sorgen, denn schliesslich ist nicht jeder mit dem Auto unterwegs.
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"Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wider."
Sehe hier auch keine Bedenken dies zu verlangen.
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Verlangen können die alles mögliche. Sie sind ja nicht verpflichtet, dort einzukaufen.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hallo!
Wenn abschliessbare Fächer dort sind MUSS
der Rucksack abgegeben werden.Ist dies nicht der Fall kann man den Rucksack mitnehmen.Kontrolle darf NUR POLIZEI durchführen.Kein Geschäftsführer und kein
Wachdienst,nur im beisein der Polizei!!!!!!!!
So steht es in der Dienstanweisung für das
Sicherheitspersonal!!!!
Gruss Sammy1
Ich kenne keinen Paragraphen, der bestimmt, dass Kunden ihre Taschen abgeben müssen, egal wie diese Taschen auch aussehen. Man kann die Kunden bitten, diese in Schliessfächern zu hinterlegen, aber zwingen kann man sie nicht. Nach 46 Jahren im Handel habe ich auch unter dem Personal viele schwarze Schafe erlebt, die mehr geklaut haben als die Kunden.
Zitat:
'So steht es in der Dienstanweisung für das
Sicherheitspersonal'
EIne Dienstanweisung für Sicherheitspersonal ist aber noch lange kein Gesetz!!!
Hier hat REWE einfach das Hausrecht und kann dies natürlich verlangen.
Viele Grüße, Michael
Sollten Schließfächer vorhanden sein sehe ich schon eine Verpflichtung den Rucksack einzuschließen, andernfalls nicht.
Dieser Zwang muss dann natürlich unabhängig von der Person gelten. Es dürfen nicht willkürlich Einzelne herausgegriffen werden.
Ich hoffe Sie hatten die Kassierin bei Abgabe darauf hingewiesen, dass sie den Rucksack nur bei Übernahme des Haftungsrisikos gegen Verlust dort deponieren.
Und jetzt?
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