Rucksack beim Einkauf abnehmen???

21. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
hees05
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rucksack beim Einkauf abnehmen???

Hallo,

Hoffe diese Frage/Thema passt hier rein, wenn nicht bitte melden dann schreibe ich es wo anderst rein.

Also folgendes:

Ich gehe täglich Arbeiten und nehme da immer einen Rucksack mit für Essen und Geschäftsunterlagen.

Heute wollte ich anschließend bevor ich mit dem Zug nach Hause fahre in den nahe gelegenen REWE Markt noch ein paar dinge einkaufen (das erste mal mit dem rucksack) als ich rein wollte wurde ich gleich von 2 Kassiererinnen darauf aufmerksam gemacht das ich doch bitte den Rucksack an der Kasse ablegen soll. Ich fragte mich was das soll :???: nahm ihn ab und legte ihn eben an die kasse hin. Nach dem ich eingekauft hab und gezahlt, verstaute ich meine 2Artikel im Rucksack und ging wieder.

Jetzt die Frage? was soll das? Zeit wann muss man beim Einkauf seinen Rucksack abnehmen? Dürfen die das überhaupt von eim verlangen :zoff: ???

Ich bitte um eure Meinung und mithilfe!!!!

Viele Grüße und vorab Vielen Dank im Voraus.

hees05




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Ich würde mal sagen, wer das Hausrecht hat bestimmt die Regeln. Geschäfte die so etwas verlangen sollten aber fairerweise für Schliessfächer sorgen, denn schliesslich ist nicht jeder mit dem Auto unterwegs.

-----------------
"Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wider."

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#2
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1397 Beiträge, 261x hilfreich)

Sehe hier auch keine Bedenken dies zu verlangen.

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Verlangen können die alles mögliche. Sie sind ja nicht verpflichtet, dort einzukaufen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo!
Wenn abschliessbare Fächer dort sind MUSS
der Rucksack abgegeben werden.Ist dies nicht der Fall kann man den Rucksack mitnehmen.Kontrolle darf NUR POLIZEI durchführen.Kein Geschäftsführer und kein
Wachdienst,nur im beisein der Polizei!!!!!!!!

So steht es in der Dienstanweisung für das
Sicherheitspersonal!!!!

Gruss Sammy1

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#5
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 404x hilfreich)

Ich kenne keinen Paragraphen, der bestimmt, dass Kunden ihre Taschen abgeben müssen, egal wie diese Taschen auch aussehen. Man kann die Kunden bitten, diese in Schliessfächern zu hinterlegen, aber zwingen kann man sie nicht. Nach 46 Jahren im Handel habe ich auch unter dem Personal viele schwarze Schafe erlebt, die mehr geklaut haben als die Kunden.

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat:
'So steht es in der Dienstanweisung für das
Sicherheitspersonal'

EIne Dienstanweisung für Sicherheitspersonal ist aber noch lange kein Gesetz!!!
Hier hat REWE einfach das Hausrecht und kann dies natürlich verlangen.

Viele Grüße, Michael

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#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Sollten Schließfächer vorhanden sein sehe ich schon eine Verpflichtung den Rucksack einzuschließen, andernfalls nicht.

Dieser Zwang muss dann natürlich unabhängig von der Person gelten. Es dürfen nicht willkürlich Einzelne herausgegriffen werden.

Ich hoffe Sie hatten die Kassierin bei Abgabe darauf hingewiesen, dass sie den Rucksack nur bei Übernahme des Haftungsrisikos gegen Verlust dort deponieren.

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