Rückforderung von Zahlungen für Testosteronersatztherapie-Coaching: Rechtliche Schritte?

9. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
einfachich93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderung von Zahlungen für Testosteronersatztherapie-Coaching: Rechtliche Schritte?

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem 1500€ für ein Testosteronersatztherapie-Coaching bezahlt, das am 1. Februar 2024 begonnen hat. Allerdings bin ich nun unsicher, ob ich das Coaching weiterhin fortsetzen möchte und ob ich eine Rückerstattung der gezahlten Summe beantragen kann.

Ich möchte gerne wissen, welche rechtlichen Schritte ich unternehmen kann, um mein Geld zurückzuerhalten, falls ich mich dazu entscheide, das Coaching nicht fortzusetzen. Gibt es gesetzliche Bestimmungen oder Verbraucherschutzrichtlinien, die mir in diesem Fall helfen könnten? Welche Schritte sollte ich als nächstes unternehmen?

Ich würde mich sehr über Ratschläge und Informationen von Personen freuen, die sich mit Vertragsrecht, Verbraucherschutz oder ähnlichen rechtlichen Angelegenheiten auskennen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

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26 Antworten
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#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8816 Beiträge, 1872x hilfreich)

Zitat (von einfachich93):
Gibt es gesetzliche Bestimmungen oder Verbraucherschutzrichtlinien, die mir in diesem Fall helfen könnten?


Ja, die hast Du sogar zuhause. Zunächst braucht man die AGB des Anbieters. Diese liest man sich durch und wenn dann noch Fragen auftauchen darf man sich gerne wieder hier melden

-- Editiert von User am 9. Februar 2024 10:59

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#2
 Von 
einfachich93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ja, die hast Du sogar zuhause. Zunächst braucht man die AGB des Anbieters. Diese liest man sich durch und wenn dann noch Fragen auftauchen darf man sich gerne wieder hier melden


Vielen dank für die antwort!

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#3
 Von 
einfachich93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

was muss ich tun wenn der coaching-anbieter keine widerrufsbelehrung und AGB auf seiner webseite hat?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128498 Beiträge, 40996x hilfreich)

Zitat (von einfachich93):
was muss ich tun wenn der coaching-anbieter keine widerrufsbelehrung und AGB auf seiner webseite hat?

Dann lese man die anderen vertraglichen Vereinbarungen, was sich daraus an hilfreichen / aufklärenden Details ergibt.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Wichtig wäre auch noch, ob sich der Anbieter in DE oder zumindest innerhalb der EU befindet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
einfachich93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann lese man die anderen vertraglichen Vereinbarungen, was sich daraus an hilfreichen / aufklärenden Details ergibt.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.



Wichtig wäre auch noch, ob sich der Anbieter in DE oder zumindest innerhalb der EU befindet.


Ja der anbieter befindet sich in DE. Ich habe keine Vertragliche vereinbarung, also es gab nichts zu unterschreiben. Voraussetzung damit das coaching beginnt war das geld zu überweisen. was ich getan habe.jetzt sind fast drei wochen seit dem coachingbeginn vergangen und der anbieter meinte anfangs "okay wir können stornieren aber da das coaching angefangen hat fallen gebühren an" worauf ich meinte dass das kein problem sei, und jetzt hat er mir erneut eine nachricht geschickt und meint es ginge doch nicht.

Kann ich vom anbieter eine AGB verlangen oder widerrufsrecht?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128498 Beiträge, 40996x hilfreich)

Zitat (von einfachich93):
Kann ich vom anbieter eine AGB verlangen oder widerrufsrecht?

Bekanntermaßen kann man ja fast alles verlangen.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl
von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen
Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.

Falls dann - so wie hier – keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Zitat (von einfachich93):
Ich habe keine Vertragliche vereinbarung

Die gab es mit Sicherheit.
Da man aber nicht mal in der Lage ist, diese wiederzugeben, sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden.


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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8816 Beiträge, 1872x hilfreich)

wie lautet denn die webseite?

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40636 Beiträge, 14379x hilfreich)

Also, man hat wie auch immer eine Vereinbarung getroffen. Das nennt der Fachmann Vertrag. Der muss nicht schriftlich sein. Auch müssen keine AGBs vorliegen. Damit sind wir im allgemeinen Vertragsrecht. Was ist vereinbart worden, wie sind die Kündigungsbedingungen, was ist hinsichtlich der Beendigung des Vertragsverhältnisses vereinbart worden.

wirdwerden

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#9
 Von 
einfachich93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Also, man hat wie auch immer eine Vereinbarung getroffen. Das nennt der Fachmann Vertrag. Der muss nicht schriftlich sein. Auch müssen keine AGBs vorliegen. Damit sind wir im allgemeinen Vertragsrecht. Was ist vereinbart worden, wie sind die Kündigungsbedingungen, was ist hinsichtlich der Beendigung des Vertragsverhältnisses vereinbart worden.


es wird jetzt plötzlich gesagt das die widerrufsfrist abgelaufen ist

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#10
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8816 Beiträge, 1872x hilfreich)

Ich verweise auf Antwort 7

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#11
 Von 
einfachich93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich verweise auf Antwort 7


Kann man ich es dir per pm schicken?

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#12
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8816 Beiträge, 1872x hilfreich)

das kann man in diesem Fall :-)

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#13
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8816 Beiträge, 1872x hilfreich)

Zitat (von einfachich93):
es wird jetzt plötzlich gesagt das die widerrufsfrist abgelaufen ist


Nunja. Bei Verträgen die über das Internet geschlossen werden, beginnt die Widerrufsfrist ab Vertragsabschluss. Aber - so meine ich- muss der Anbieter darauf hinweisen, dass die Frist mit Vertragsabschluss beginnt. Tut er das nicht, gibt es eben keine Frist. Zumindestens solange nicht, bis er sie wirksam mitgeteilt hat

Coachings unterliegen übrigens dem Fernunterrichtsgesetz. Der Coach muss eine Erlaubnis gemäss Fernunterrichtsgesetz haben. Ansonsten gilt §7 Fernunterrichtsgesetz:

Zitat:
§ 7 Nichtigkeit; Recht zur fristlosen Kündigung
(1) Ein Fernunterrichtsvertrag, der von einem Veranstalter ohne die nach § 12 Abs. 1 erforderliche Zulassung des Fernlehrgangs geschlossen wird, ist nichtig.
(2) Ist nach Vertragsschluss die Zulassung erloschen, widerrufen oder zurückgenommen worden, so kann der Teilnehmer den Fernunterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn der Veranstalter dem Teilnehmer eine Belehrung in Textform über das Recht des Teilnehmers zur fristlosen Kündigung des Vertrags und über das Erlöschen, den Widerruf oder die Rücknahme der Zulassung ausgehändigt hat. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Kündigungserklärung. Ist streitig, ob oder zu welchem Zeitpunkt die Belehrung dem Teilnehmer ausgehändigt worden ist, so trifft die Beweislast den Veranstalter. Der Veranstalter hat die Belehrung nach dem Erlöschen, dem Widerruf oder der Rücknahme der Zulassung unverzüglich dem Teilnehmer auszuhändigen.
(3) Im Falle der Kündigung nach Absatz 2 finden § 5 Abs. 2 und 3 und § 6 entsprechende Anwendung.

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#14
 Von 
einfachich93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Nunja. Bei Verträgen die über das Internet geschlossen werden, beginnt die Widerrufsfrist ab Vertragsabschluss. Aber - so meine ich- muss der Anbieter darauf hinweisen, dass die Frist mit Vertragsabschluss beginnt. Tut er das nicht, gibt es eben keine Frist. Zumindestens solange nicht, bis er sie wirksam mitgeteilt hat

Coachings unterliegen übrigens dem Fernunterrichtsgesetz. Der Coach muss eine Erlaubnis gemäss Fernunterrichtsgesetz haben. Ansonsten gilt §7 Fernunterrichtsgesetz:


was ich jetzt sozusagen tun kann ist dem coach höflich darum zu bitten mir die widerrufsfrist mitzuteilen, wann diese genau beginnt da er sie mir nicht mitgeteilt hat oder? und in diesem fall beginnt die frist erst wenn er sie mir mitgeteilt hat?

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#15
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8816 Beiträge, 1872x hilfreich)

Zitat (von einfachich93):
was ich jetzt sozusagen tun kann ist dem coach höflich darum zu bitten mir die widerrufsfrist mitzuteilen, wann diese genau beginnt da er sie mir nicht mitgeteilt hat oder? und in diesem fall beginnt die frist erst wenn er sie mir mitgeteilt hat?


schlafende hunde werden nicht geweckt und höflich bitten muss man auch nicht. hat der coach dir schon was geschicjt? hast du also schon leistungen in Anspruch genommen?

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#16
 Von 
einfachich93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
schlafende hunde werden nicht geweckt und höflich bitten muss man auch nicht. hat der coach dir schon was geschicjt? hast du also schon leistungen in Anspruch genommen?


okay danke.

also ich habe bis jetzt ein 4 wöchiges trainingsplan und Ernährungsplan bekommen.

Das Coaching begann am 1. Februar, nachdem ich die vereinbarte Gebühr im Voraus bezahlt hatte. Allerdings wurden mir nach einem ärztlichen Gespräch mitgeteilt, dass es Risiken gibt, insbesondere da ich seit 2 Jahren Antipsychotika und Antidepressiva einnehme. Diese Risiken waren mir vorher nicht bewusst.

Am 9. Februar habe ich dem Coach mitgeteilt, dass ich das Coaching aufgrund der Risiken der TRT kündigen möchte, nachdem ich am 8. Februar das Gespräch mit dem Arzt hatte. Allerdings wurde mir am 17. Februar mitgeteilt, dass der Coach keinen Grund sieht, das Coaching zu stornieren, obwohl in einer vorherigen Sprachnachricht erwähnt wurde, dass eine Stornierung gegen eine Gebühr möglich wäre, weil das Coaching bereits begonnen hat.

Ich hoffe, das klärt deine Frage.


0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128498 Beiträge, 40996x hilfreich)

Zitat (von einfachich93):
Allerdings wurde mir am 17. Februar mitgeteilt, dass der Coach keinen Grund sieht, das Coaching zu stornieren

Richtig, es fehlt an einer Rechtsgrundlage seitens des Kunden.



Zitat (von einfachich93):
obwohl in einer vorherigen Sprachnachricht erwähnt wurde, dass eine Stornierung gegen eine Gebühr möglich wäre

Kommt halt darauf an, wie verbindlich diese Mitteilung war.



Zitat (von cirius32832):
höflich bitten muss man auch nicht.

Richtig.
Man erkürt den Widerruf (falls das Widerrufsrecht greift) gerichtsfest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11916 Beiträge, 4417x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Bei Verträgen die über das Internet geschlossen werden, beginnt die Widerrufsfrist ab Vertragsabschluss.

Nicht ganz.
Wenn man ergänzt "frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem der Verbraucher über sein Widerrufsrecht informiert wurde" dann wird das Bild komplett.
Und das passiert in der Regel über 2 Möglichkeiten, die Erste ist, dass man beim Vertragsabschluss ein "Kästchen" anklickt, dass man die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden hat, bzw. dass man auf sein Widerrufsrecht verzichtet, damit die Leistung sofort verfügbar ist, oder eben die Zweite, dass einem die Widerrufsbelehrung mit den restlichen Vertragsunterlagen zugesandt wird.

Hat man nichts davon gemacht/bekommen, hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen, egal was der "Coach" da von sich gibt.
Voraussetzung für das Ganze ist natürlich, dass es überhaupt ein Widerrufsrecht gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8816 Beiträge, 1872x hilfreich)

Das Problem ist, dass die Kohle erstmal weg ist, weil der TE die ganze Summe schon bezahlt hat. Anhand der Aussagen des TE mit Whatsapp Nachrichten und irgendwelchen Plänen die man bekommen hat, sieht mann dass das alles Humbug ist.

Ich würde zu einem Anwalt gehen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#20
 Von 
einfachich93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich würde zu einem Anwalt gehen.


Ich habe jetzt erst mal eine Widerrufsbelehrung angefordert vom coach

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
AskCpu
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz unabhängig vom Vertraglichen sollten man eine TRT unter Ärztlicher Aufsicht durchführen. Das kann lebensgefährlich sein, wenn man den Blutwert nicht regelmäßig kontrolliert und die Dosis anpasst. Wenn du einen echten Mangel hast zahlt das im übrigen auch die Kasse und du musst keine "Coachings" buchen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
einfachich93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AskCpu):
Ganz unabhängig vom Vertraglichen sollten man eine TRT unter Ärztlicher Aufsicht durchführen. Das kann lebensgefährlich sein, wenn man den Blutwert nicht regelmäßig kontrolliert und die Dosis anpasst. Wenn du einen echten Mangel hast zahlt das im übrigen auch die Kasse und du musst keine "Coachings" buchen.


danke

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
einfachich93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Nicht ganz.
Wenn man ergänzt "frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem der Verbraucher über sein Widerrufsrecht informiert wurde" dann wird das Bild komplett.
Und das passiert in der Regel über 2 Möglichkeiten, die Erste ist, dass man beim Vertragsabschluss ein "Kästchen" anklickt, dass man die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden hat, bzw. dass man auf sein Widerrufsrecht verzichtet, damit die Leistung sofort verfügbar ist, oder eben die Zweite, dass einem die Widerrufsbelehrung mit den restlichen Vertragsunterlagen zugesandt wird.

Hat man nichts davon gemacht/bekommen, hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen, egal was der "Coach" da von sich gibt.
Voraussetzung für das Ganze ist natürlich, dass es überhaupt ein Widerrufsrecht gibt.


Danke für deine Antwort. Ich möchte meine Situation etwas genauer erklären.

Der Coach hat mir am 28. Januar per E-Mail bestätigt, dass das Coaching starten kann. Zuvor hatte der Mitarbeiter erwähnt, dass das Coaching am 1. Februar beginnen könnte, wenn ich das Geld überweise.

Der Mitarbeiter des Coachs hat in einer E-Mail erwähnt, dass das Coaching am 19. Januar gebucht wurde, was auch der Tag war, an dem ich das Geld überwiesen habe. Somit wurde das Coaching am 02. Februar fällig.

Es ist wichtig zu betonen, dass zu keinem Zeitpunkt explizit auf mein Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Erst heute ist die Widerrufsbelehrung auf der Webseite des Coaches sichtbar geworden.

Angesichts dieser Informationen habe ich beschlossen, das Coaching zu kündigen. Ich fühle mich nicht ausreichend informiert und möchte mein Widerrufsrecht gemäß den geltenden Verbraucherschutzbestimmungen ausüben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ratschläge.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49182 Beiträge, 17314x hilfreich)

Zitat (von einfachich93):
Erst heute ist die Widerrufsbelehrung auf der Webseite des Coaches sichtbar geworden.


Und wie kann man beweisen, dass die Widerrufsbelehrung nicht schon zum Zeitpunkt der Buchung sichtbar war?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8816 Beiträge, 1872x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und wie kann man beweisen, dass die Widerrufsbelehrung nicht schon zum Zeitpunkt der Buchung sichtbar war?


Sie war zumindestens nicht auf der Webseite als ich mir den vom TE per Privatnachricht gesendeten Link angesehen habe.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11916 Beiträge, 4417x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und wie kann man beweisen, dass die Widerrufsbelehrung nicht schon zum Zeitpunkt der Buchung sichtbar war?


In dem man sich die Seite zum Zeitpunkt der Buchung anzeigen lässt.
Funktioniert wunderbar mit der Wayback Machine, oder über den eigenen Browsercache, sollte er nicht geleert worden sein.

-- Editiert von User am 21. Februar 2024 14:59

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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