Rückgabe/ Gewährleistung

27. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Renate5000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgabe/ Gewährleistung

Guten Tag,

ich hab beim Elektrohändler ein Produkt gekauft, was ein Mängel hatte. Am nächsten Tag wurde dies direkt zurückgebracht und ich hab ein Neues erhalten. Einige Zeit später bekam ich ein Schreiben vom Händler, dass der Mängel Eigenverschulden sei und der Umtausch so nicht rechtens sei. Was mache ich nun? Es handelte sich um eine Delle, die direkt nach Öffnen bemerkt wurde! Darf der Umtausch rückgängig gemacht werden?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39856x hilfreich)

Zitat (von Renate5000):
Gewährleistung

Gibt es seit über 20 Jahren nicht mehr.



Zitat (von Renate5000):
Am nächsten Tag wurde dies direkt zurückgebracht und ich hab ein Neues erhalten.

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte dieser Umtausch?
Gesetzliche Mängelhaftung?
Kulanz?
Unter Vorbehalt von ... ?



Gesetzt der Fall die Gesetzliche Mängelhaftung wäre die Grundlage:

Zitat (von Renate5000):
Darf der Umtausch rückgängig gemacht werden?

Wenn der Verbraucher zustimmt, darf er das.

Der Verbraucher kann aber auch ablehnen und den Verkäufer (gerichtsfest) auffordern, er möge vor einer Rückabwicklung erst mal seine gesetzlichen Nachweispflichten erfüllen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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