Zur Sicherung einer berechtigten Forderung übergaben wir eine Eigentümerbriefgrundschuld. Ein entsprechender Eintrag wurde vom Gläubiger veranlasst.
Nach erfolgter Tilgung der Forderung reagiert der ehemalige Gläubiger (ein RA) nicht auf die Aufforderung zur Rückgabe des übergebenen Briefes. Müssen wir nun klagen?
Kirsten
Rückgabe von Sicherheit
30. September 2004
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Frage vom 30. September 2004 | 09:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgabe von Sicherheit
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#1
Antwort vom 30. September 2004 | 19:45
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
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