Rückmeldefrist nach Gewinnbenachrichtigung

16. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb484351-19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückmeldefrist nach Gewinnbenachrichtigung

Moin ihr lieben,

kurze Frage zum Thema Rückmeldefrist:
Der Gewinner eines Gewinnspiels wird per Brief über seinen Gewinn benachrichtigt, mit der Bitte auf telefonische Rückmeldung.
Muss dort eine bestimmte Frist bis zur Rückmeldung (1, 2, 3, 4, etc. Wochen) ermöglicht werden bevor ein neuer Gewinner gezogen wird? Die Frist wird natürlich im Anschreiben kommuniziert, die Frage ist nur wie lange muss diese mindestens sein.

Vielen Dank!
JH

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Der Gesetzgeber und Gerichte sehen eine "angemessene" Frist vor.
Man geht davon aus, das eine Frist in der Regel angemessen ist, wenn sie mindestens 14 Tage beträgt.


Die Frage ist hier, ob man überhaupt rechtswirksam den Gewinn aberkennen kann. Das müsste dann schon zumindest zuvor in den Teilnahmebedingungen geregelt sein.
Und der Zugang der Gewinnbenachrichtigung sollte gerichtsfest nachweisbar sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb484351-19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

In den Teilnahmebedingungen sind alle Standard-Phrasen zum Thema enthalten, eine vierwöchige Frist halte ich für angemessen. Die gerichtsfeste Nachweisbarkeit sollte über ein personalisiertes Einschreiben mit Sendungsverfolgung gegeben sein.

Beste Grüße, JH

0x Hilfreiche Antwort

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