Rücksendung

29. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Batman
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücksendung

Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Ich habe Ende letzten Jahres bei einer Firma einen sogenannten Vorabtausch gemacht. D.h. mir wurde ein neues Gerät zugesand und ich musste binnen 4 Wochen das defekte Gerät zurücksenden, ansonsten wird die Rechnung von 230€ fällig. Die Frist war der 19.1. Ich habe das defekte Gerät am 17.1 zurückgesendet. Am 19.1 wurde mir aber genau der Betrag abgebucht. Nach Rücksprache wurde mir sogar bestätigt, dass das Gerät am 19.1 eingegangen ist, aber durch die Bürokratie, etc ging auf jeden Fall als erstes direkt die Lastschrift raus.

Mich würde interessieren, ob dies rechtens ist. So weit ich noch von meinen wenigen Rechtvorlesungen weiß ist doch bei einer Rücksendung der ausschlaggebende Termin, der als ich das Gerät auf der Post abgegeben habe. Also hätte ich das Gerät auch noch am 19.1 abgeben können.

Mittlerweile ist der 29.1 und ich habe immer noch keine Gutschrift erhalten. Was würdet ihr vorschlagen zu unternehmen?

Danke! Gruß!




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lisann
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 55x hilfreich)

Können Sie das Datum der Rücksendung nachweisen?

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#2
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 808x hilfreich)

Ihnen wurde bestätigt, dass das defekte Gerät am 19.01. bei der Firma eingegangen ist?! Gehen Sie umgehend zu Ihrer Bank und lassen Sie die Lastschrift wegen Widerspruchs zurückgehen. Fertig.

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

-- Editiert von Astrid Helen am 30.01.2007 16:58:03

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#3
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Batman
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Danke mal für eure Antworten.

Das Datum der Rücksendung kann ich beweisen (Beleg).

Dass das Gerät am 19.1 eingegangen ist, wurde mir telefonisch mitgeteilt, was ich schlecht beweisen kann.

Wer trägt die Kosten bei solch einer Rückbuchung? Für den Fall, dass ich diese tragen muss, kann ich diese wiederum dann von der Firma fordern?

Danke! Gruß!

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#5
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Bei Rückbuchung einer Lastschrift entstehen keine Kosten...

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Bei der Rückbuchung von Lastschriften entstehen sehr wohl Kosten!! Diese sind sogar sehr hoch!!
Diese Kosten werden demjenigen aufgebrummt der den Betrag abgebucht hat, also der Firma.


Viele Grüße, Michael

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#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 688x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

quote:

Bei der Rückbuchung von Lastschriften entstehen sehr wohl Kosten!! Diese sind sogar sehr hoch!!
Diese Kosten werden demjenigen aufgebrummt der den Betrag abgebucht hat, also der Firma.



Somit entstehen dem Fragesteller keine Kosten! Wäre ja noch schöner wenn die Stornierung einer Lastschrift für den Stornierenden irgendwelche Nachteile verursacht.

-- Editiert von franzjo89 am 02.02.2007 03:55:07

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#10
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 688x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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