Hallo!
Ich habe folgendes Problem: Ich habe Ende letzten Jahres bei einer Firma einen sogenannten Vorabtausch gemacht. D.h. mir wurde ein neues Gerät zugesand und ich musste binnen 4 Wochen das defekte Gerät zurücksenden, ansonsten wird die Rechnung von 230€ fällig. Die Frist war der 19.1. Ich habe das defekte Gerät am 17.1 zurückgesendet. Am 19.1 wurde mir aber genau der Betrag abgebucht. Nach Rücksprache wurde mir sogar bestätigt, dass das Gerät am 19.1 eingegangen ist, aber durch die Bürokratie, etc ging auf jeden Fall als erstes direkt die Lastschrift raus.
Mich würde interessieren, ob dies rechtens ist. So weit ich noch von meinen wenigen Rechtvorlesungen weiß ist doch bei einer Rücksendung der ausschlaggebende Termin, der als ich das Gerät auf der Post abgegeben habe. Also hätte ich das Gerät auch noch am 19.1 abgeben können.
Mittlerweile ist der 29.1 und ich habe immer noch keine Gutschrift erhalten. Was würdet ihr vorschlagen zu unternehmen?
Danke! Gruß!
Rücksendung
Können Sie das Datum der Rücksendung nachweisen?
Ihnen wurde bestätigt, dass das defekte Gerät am 19.01. bei der Firma eingegangen ist?! Gehen Sie umgehend zu Ihrer Bank und lassen Sie die Lastschrift wegen Widerspruchs zurückgehen. Fertig.
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
-- Editiert von Astrid Helen am 30.01.2007 16:58:03
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--- editiert vom Admin
Hallo!
Danke mal für eure Antworten.
Das Datum der Rücksendung kann ich beweisen (Beleg).
Dass das Gerät am 19.1 eingegangen ist, wurde mir telefonisch mitgeteilt, was ich schlecht beweisen kann.
Wer trägt die Kosten bei solch einer Rückbuchung? Für den Fall, dass ich diese tragen muss, kann ich diese wiederum dann von der Firma fordern?
Danke! Gruß!
Bei Rückbuchung einer Lastschrift entstehen keine Kosten...
Bei der Rückbuchung von Lastschriften entstehen sehr wohl Kosten!! Diese sind sogar sehr hoch!!
Diese Kosten werden demjenigen aufgebrummt der den Betrag abgebucht hat, also der Firma.
Viele Grüße, Michael
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
quote:
Bei der Rückbuchung von Lastschriften entstehen sehr wohl Kosten!! Diese sind sogar sehr hoch!!
Diese Kosten werden demjenigen aufgebrummt der den Betrag abgebucht hat, also der Firma.
Somit entstehen dem Fragesteller keine Kosten! Wäre ja noch schöner wenn die Stornierung einer Lastschrift für den Stornierenden irgendwelche Nachteile verursacht.
-- Editiert von franzjo89 am 02.02.2007 03:55:07
--- editiert vom Admin
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