Hallo!
Ich weiss leider nicht in welches Thema dieser Beitrag passt deswegen packe ich den jetzt mal hier rein...
Ich habe eine generelle Frage, und zwar habe ich gehört das es (seit ca. einem Jahr) ein neues Gesetz geben soll, welches besagt, dass Unternehmen nicht mehr zur Rücksendung der Bewerbungsunterlagen verpflichtet sein sollen, sondern der Bewerber sich diese selber abholen kann. Dies soll nun nicht nur bei unaufgeforderten Bewerbungen gelten sondern auch bei Bewerbungen auf Stellenanzeigen oder nach Absprache. Und meine Frage ist nun ob dies denn stimmt oder ist es nur ein Gerücht??
LG
-- Editiert von divany am 31.08.2006 15:47:08
Rücksendung der Bewerbungsunterlagen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Tag,
ich vermute mal, man findet eine Teillösung im BGB (§ 985). Die Bewerbung ist Eigentum des Bewerbers. Er kann demzufolge die Rückgabe verlangen.
ABER: Es handelt sich dabei jedoch mE um eine Holschuld nach § 269 Abs. 1 BGB
. Die Kosten der Rücksendung muss also der Bewerber tragen bzw. entsprechend für eine Abholung der Unterlagen sorgen.
- flo -
Es handelt sich hier auch nicht um ein neues Gesetz, sondern es war schon immer so, dass die Unternehmen zwar selbstverständlich verpflichtet sind, sorgsam mit den Bewerbungsunterlagen umzugehen und diese auch zurück zu geben. Auf eigene Kosten zurück schicken müssen sie diese aber leider nicht. Entweder muss der Bewerber das Rückporto tragen, oder die Unterlagen selber abholen. Allerdings ist meine Erfahrung die, dass die meisten Firmen die Unterlagen - spätestens nach Rückfrage - dann doch zurück schicken. Aber, die Ausnahme bestätigt die Regel und wie gesagt, einen Anspruch darauf hat der Bewerber nicht.
Gruss,
Axel.
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Ich finde es einerseits auch verständlich ( leider ). Ein Bekannter von mir arbeitet bei Siemens als Sachbearbeiter in der Personalabteilung und die kriegen teilweise bis zu 1000 Bewerbungen am Tag. Wenn man das aufs jahr sieht dann wären das ca. 66000,- EUR pro Jahr nur für Rücksendungen.
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