Rücksendung eines korrigierten Dokuments

19. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
SPSm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücksendung eines korrigierten Dokuments

Bitte helfen Sie mir zu verstehen:

1. Ich bin ein Befragter und wohne in München.
Das Landgericht München hat die Sache auf Antrag des Klägers an das Landgericht Hamburg verwiesen.
Der Kläger hat sich auf einen alten Vertrag berufen, der für diesen Streit nicht relevant ist - die Ware wurde 2021 an mich übergeben und der Vertrag endete 2017. Ein neuer Vertrag wurde nicht geschlossen.
Der alte Vertrag verweist auf ein Gericht in Hamburg.

2. das Landgericht München hat mich nicht vorgeladen und mich nicht um eine Stellungnahme gebeten.

3. ich habe eine Petition an das Landgericht Hamburg geschickt, um den Fall an das Landgericht München zurückzuverweisen.

Ich erhielt meinen Antrag mit handschriftlichen Notizen und Vermerken zurück, aus denen man nichts verstehen kann.
Und eine Frage - erlaubt das Gesetz die Rückgabe eines Dokuments an eine Partei auch ohne eine gesonderte Entscheidung des Richters in Form seines Dokuments?


Foto des Dokuments:

https://imgbox.com/XUSrpOIe




-- Editiert von User am 19. März 2023 14:06

-- Editiert von User am 19. März 2023 14:08

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39432 Beiträge, 14156x hilfreich)

Was ist ein Befragter in einem Zivilverfahren? Mach mich schlau. Im übrigen kann durch Petitionen nicht in ein laufendes Verfahren "regulierend" eingegriffen werden. Wäre ja auch schlimm, wenn auf diese Art und Weise das Recht gebeugt werden könnte.

wirdwerden

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#2
 Von 
SPSm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Befragter
Beklagte

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124297 Beiträge, 40350x hilfreich)

Zitat (von SPSm):
Ich erhielt meinen Antrag mit handschriftlichen Notizen und Vermerken zurück, aus denen man nichts verstehen kann.

Das sind kurze, präzise und klar verständlich formulierte Sätze.
Wenn man diese nicht versteht, sollte man seine Deutschkenntnisse auffrischen und / oder einen Rechtsanwalt bemühen.
Ich würde angesichts der nicht vorhandenen juristischen Kompetenz erst mal dazu raten einen Rechtsanwalt mit der Vertretung zu beauftragen.



Zitat (von wirdwerden):
Im übrigen kann durch Petitionen nicht in ein laufendes Verfahren "regulierend" eingegriffen werden.

Im übrigen sind Petitionen hier das völlig falsche Rechtsmittel.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
SPSm
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wäre ja auch schlimm, wenn auf diese Art und Weise das Recht gebeugt werden könnte.

Warum kann der Beklagte keinen Antrag zur Frage der Zuständigkeit des Gerichts stellen?
Das Landgericht München kann seine Entscheidung nicht aufheben.
Aber das Landgericht Hamburg kann den Fall an das Landgericht München zurückverweisen.
Ist dies nicht der Fall, kann der Kläger das Gericht anlügen und die Zuständigkeit des Gerichts ändern - und sich damit über das Gesetz stellen. Ändern Sie das Gesetz, wie Sie sagen.
Können Sie eine Stellungnahme zu dem Bilddokument abgeben?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124297 Beiträge, 40350x hilfreich)

Zitat (von SPSm):
Aber das Landgericht Hamburg kann den Fall an das Landgericht München zurückverweisen.

Wie man lesen kann, gibt es keinen Fall mit dem Aktenzeichen ...



Zitat (von SPSm):
Warum kann der Beklagte keinen Antrag zur Frage der Zuständigkeit des Gerichts stellen?

Vor dem Landgericht herrscht in der Regel Anwaltszwang - bedeutet das Einlassungen von juristisch Unkundigen schlicht ignoriert werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17253 Beiträge, 9510x hilfreich)

Zitat (von SPSm):
Können Sie eine Stellungnahme zu dem Bilddokument abgeben?


Es sieht so aus, als ob Ihre Petition in Hamburg angekommen ist, bevor die Akten vom LG München da waren.
Das LG Hamburg wusste also gar nicht, worum es geht und konnte mit Ihrer Petition noch nichts anfangen.
Das LG Hamburg war aber offenbar schlau und hat erkannt, dass der Fall noch in München liegen muss und hat Ihre Petition nach München weitergeleitet.
Als Ihre Petition in München ankam, waren die Akten aber schon unterwegs nach Hamburg, weshalb man in München auch nichts (mehr) mit Ihrer Petition anfangen konnte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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