Rufmord? Strafe?

18. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dazed
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Rufmord? Strafe?

Hallo,
ich hoffe ich bin hier nicht falsch, wusste nicht wohin damit.
Es geht um folgendes: Ich spiele ein Onlinespiel, bin Mitglied einer Gilde. In dieser Gilde ist eine Frau dessen Lebenswandel ich absolut schrecklich finde. Sie hat in jungen Jahren vier Kinder, keine Arbeit, keinen Mann und egal wann man in das Spiel kommt, sie ist schon da. Sprich es sieht so aus als würde sie ihre Kinder hinten an stellen um den ganzen Tag zu spielen. Was ich einfach schrecklich finde.
Da sie sich auch noch zu Kommentaren hin reißen lässt, als ob sie etwas besseres wäre, da sie sich so für das Spiel angagiert ist mir der Kragen geplatzt und ich habe einen entsprechenden Post verfasst im öffentlichen Teil des Gildenforums. Sprich es ist für jeden der auf die Seite kam lesbar gewesen.
Ich habe so etwas gesagt wie, dass ich denke, dass sie ihre Kinder vernachlässigt und dem Steuerzahler auf der Tasche liegt und ich das asozial finde. Als Name wurde natürlich der Name ihrer Spielfigur genannt wodurch auch für jeden anderen Spieler klar war um wen es sich handele.
Nun wurde mir deshalb angedroht, mich wegen Rufmord anzuzeigen. Was ich in erster Linie zwar lächerlich fand, aber man weiß ja nie wie verquer das deutsche Recht vielleicht ist. Deshalb wollte ich mich erkundigen ob das wirklich so einfach geht, bzw was die Konsequenzen sein könnten.

Mfg,

Dazed

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

"Rufmord" gibt es nicht. Es gibt nur Verleumdung und üble Nachrede, §§186 , 187 StGB . Lies die mal.

Ob du wider besseren Wissens (!) falsche Tatsachen behauptet hast, ist nicht zu erkennen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dazed
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe keine falschen Tatsachen verbreitet, denn ich gab das wieder, was ich über sie wusste. Und dass man, wenn man zehn Stunden am Tag in einem Onlinespiel verbringt, nicht wirklich für kleine Kinder genug Zeit aufbringen kann, das setzte ich mal einfach vorraus.
Ist es relevant, dass ich niemals ihren echten Namen nannte, sondern nur den Namen ihrer Spielfigur?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Relevant ist es in sofern, daß die Gegenseite noch mehr Schwierigkeiten hätte zu begründen, wieso du sie damit vor Dritten rufschädigend durch falsche Tatsachenbehauptungen verleumdet hättest.

Würdest du z.B. hier behaupten "die dragonfly328 ist eine Rabenmutter", wäre das nicht rufschädigend, weil hier wohl niemand weiß, daß da in Wahrheit die Cindy Kasulke aus Puppendrengeln hinter dem Nick steht. Würdest du das in einem Forum behaupten, wo viele den Realnamen hinter dem Nick kennen, wäre es genau so gut oder schlecht wie eine Realnamennennung.

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