Rufmord, wenn Vertrauliches weiterverbreitet wird?

23. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Safari-O
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufmord, wenn Vertrauliches weiterverbreitet wird?

Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Rufmord.

Angenommen ich erzähle wem etwas im Vertrauen (nichts illegales, aber etwas persönliches, was keinen angeht) und diese Person sagt dies dann weiter.
Wäre das ganze dann Rufmord?

Oder zählt Rufmord nur, wenn mein Ruf durch etwas falsches "ermordet" wird?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Safari-O
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

In beiden Links ist es ja der Fall, dass es Lügen sind, also kann man nichts machen, wenn daran was wahres ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Auch die Äußerung wahrer Tatsachen kann als sogenannte "Formalbeleidigung" (§185 StGB ) strafbar sein, wenn sich der eherverletzenden Charakter aus dem Umständen ergiebt, unter denen die Äußerung erfolgt.

Bsp.:
Während der Hochzeitsfeier berichtet der Ex-Freund über die "Qualitäten" der Braut. Ein Gast stellt wärend der Tauffeier fest, der Täufling sei ein "Unfall" weil die Mutter die Pille vergessen hat. usw...

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#4
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> sogenannte "Formalbeleidigung" (§185 StGB )

Du meinst wohl eher die Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis, §192 StGB .

Die Formalbeleidigung liegt dann vor, wenn eine Aussage unabhängig von ihrem Tatsachengehalt (und nicht zwingend unabhängig von der Wahrheit) beleidigend ist, also "A...loch" im Gegensatz zu "Du Betrüger".

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