Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Rufmord.
Angenommen ich erzähle wem etwas im Vertrauen (nichts illegales, aber etwas persönliches, was keinen angeht) und diese Person sagt dies dann weiter.
Wäre das ganze dann Rufmord?
Oder zählt Rufmord nur, wenn mein Ruf durch etwas falsches "ermordet" wird?
Rufmord, wenn Vertrauliches weiterverbreitet wird?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
In beiden Links ist es ja der Fall, dass es Lügen sind, also kann man nichts machen, wenn daran was wahres ist?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auch die Äußerung wahrer Tatsachen kann als sogenannte "Formalbeleidigung" (§185 StGB
) strafbar sein, wenn sich der eherverletzenden Charakter aus dem Umständen ergiebt, unter denen die Äußerung erfolgt.
Bsp.:
Während der Hochzeitsfeier berichtet der Ex-Freund über die "Qualitäten" der Braut. Ein Gast stellt wärend der Tauffeier fest, der Täufling sei ein "Unfall" weil die Mutter die Pille vergessen hat. usw...
--- editiert vom Admin
> sogenannte "Formalbeleidigung" (§185 StGB
)
Du meinst wohl eher die Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis, §192 StGB
.
Die Formalbeleidigung liegt dann vor, wenn eine Aussage unabhängig von ihrem Tatsachengehalt (und nicht zwingend unabhängig von der Wahrheit) beleidigend ist, also "A...loch" im Gegensatz zu "Du Betrüger".
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
15 Antworten
-
10 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten