Rufmord???

15. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
nina2009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rufmord???

Hallo
Ich habe eine frage.Es geht darum das jemand (die person kenne ich) erzählz hat das ich Krank bin.Dazu muss ich sagen das ich diese Krankheit habe!Und diese Person wusste es.Diese Person hat es nicht nur einer weiter erzählt sondern mehreren.Nun ist meine frage kann ich die person anzeigen wegen rufmord???

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nina2009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja dann ist es Verleumdung!Meine frage ist nun auch wenn ich eine anzeige mache,wird die vielleicht wegen mangelde beweise eingestellt??oder aussage gegen aussage???

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nina2009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ok also die frage ist was kann man als beweis gelten lassen.Ich weiss es von einer person die es selber von ihr gehört haben soll.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

anscheinend muß es Ihnen mal einer ganz klar sagen: Die Wahrheit zu erzählen ist KEINE Verleumdung - also ist eine Anzeige schon mangels Strafbarkeit nicht möglich.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

Wobei natürlich in der Praxis der Verbreitende im Zweifel beweisen müßte, daß der TE wirklich diese Krankheit hat. Aber wir wollen ja niemandem eine Falschaussage anraten, weil sich der TE dann der falschen Verdächtigung respektive der Vortäuschung einer Straftat strafbar macht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nina2009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hi philosoph
also meinst du damit das die person erstmal beweisen muss das ich die krankheit habe???WIe kann aber jemand so unbestraft davon kommen wenn er soetwas weiter erzählt und das auch noch mehreren personen???

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.06.2010 10:48:51
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 96x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
nina2009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry...ich dachte nur ich hole mir erstmal hier hilfe und rat.....

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Hi,

ja und? Ihre Frage ist mehrfach beantwortet worden. Aber Sie können gern zum Anwalt gehen: Der erklärt Ihnen dann für eine hübsche Gebühr noch mal, daß die Verbreitung WAHRER Behauptungen straflos ist. Und das war jetzt mein letzter Beitrag in diesem Thread...

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
nina2009
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ist ja gut hab ja schon geschrieben das ich hier hilfe gesucht habe.....

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
SabineMueller
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich glaube, nina2009 wird "gemobbt" (Mobbing) und dagegen was zu unternehmen ist schwer. Mit Verleumdung hat es nicht viel zu tun. Rufmord... auch nicht so richtig. Ein eher passendes Wort wäre: Public-Ass-Kick, oder Fertigmachen in der Öffentlichkeit. ;-)

Der Staat interessiert sich dafür wenig :-(
Musste gegen feuern.

LG,
S.M.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Anzeieg gegen Verleumdung wäre strafbar, wenn man weiß, dass der andere ie Wahrheit gesagt hat.

Der Punkt aber ist: Fragen der eigenen Gesundheit gehören zur Privatsphäre. Und da wirds kompliziert. Nicht unbedingt strafrechtlich. Abgesehen von bestimmten Vertrauenspersonen (§ 203 StGB ) machen sich Leute, die andere verpetzen, nicht strafbar.

Die Frage, ob eine Erkrankung eine breitere Öffentlichkeit angeht oder der Betroffene ein Recht auf Geheimhaltung hat, ist jeweils unter Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit und des Betroffenen zu beantworten. Um zu beantworten, ob ein zivilrechtlicher Unterlassungs- oder sogar Schadensersatzanspruch besteht, könnte anwaltliche Beratung schon sinnvoll sein. Da kann man dann auch offen ansprechen, um welche Krankheit es geht, wie die Verbreitung der Information Sie beeinträchtigt etc.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.978 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen