Hallo
Ich habe eine frage.Es geht darum das jemand (die person kenne ich) erzählz hat das ich Krank bin.Dazu muss ich sagen das ich diese Krankheit habe!Und diese Person wusste es.Diese Person hat es nicht nur einer weiter erzählt sondern mehreren.Nun ist meine frage kann ich die person anzeigen wegen rufmord???
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Rufmord???
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Ja dann ist es Verleumdung!Meine frage ist nun auch wenn ich eine anzeige mache,wird die vielleicht wegen mangelde beweise eingestellt??oder aussage gegen aussage???
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--- editiert vom Admin
ok also die frage ist was kann man als beweis gelten lassen.Ich weiss es von einer person die es selber von ihr gehört haben soll.
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--- editiert vom Admin
Hi,
anscheinend muß es Ihnen mal einer ganz klar sagen: Die Wahrheit zu erzählen ist KEINE Verleumdung - also ist eine Anzeige schon mangels Strafbarkeit nicht möglich.
Gruß vom mümmel
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Wobei natürlich in der Praxis der Verbreitende im Zweifel beweisen müßte, daß der TE wirklich diese Krankheit hat. Aber wir wollen ja niemandem eine Falschaussage anraten, weil sich der TE dann der falschen Verdächtigung respektive der Vortäuschung einer Straftat strafbar macht.
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hi philosoph
also meinst du damit das die person erstmal beweisen muss das ich die krankheit habe???WIe kann aber jemand so unbestraft davon kommen wenn er soetwas weiter erzählt und das auch noch mehreren personen???
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--- editiert vom Admin
Sorry...ich dachte nur ich hole mir erstmal hier hilfe und rat.....
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Hi,
ja und? Ihre Frage ist mehrfach beantwortet worden. Aber Sie können gern zum Anwalt gehen: Der erklärt Ihnen dann für eine hübsche Gebühr noch mal, daß die Verbreitung WAHRER Behauptungen straflos ist. Und das war jetzt mein letzter Beitrag in diesem Thread...
Gruß vom mümmel
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Ja ist ja gut hab ja schon geschrieben das ich hier hilfe gesucht habe.....
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Ich glaube, nina2009 wird "gemobbt" (Mobbing) und dagegen was zu unternehmen ist schwer. Mit Verleumdung hat es nicht viel zu tun. Rufmord... auch nicht so richtig. Ein eher passendes Wort wäre: Public-Ass-Kick, oder Fertigmachen in der Öffentlichkeit. ;-)
Der Staat interessiert sich dafür wenig :-(
Musste gegen feuern.
LG,
S.M.
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Anzeieg gegen Verleumdung wäre strafbar, wenn man weiß, dass der andere ie Wahrheit gesagt hat.
Der Punkt aber ist: Fragen der eigenen Gesundheit gehören zur Privatsphäre. Und da wirds kompliziert. Nicht unbedingt strafrechtlich. Abgesehen von bestimmten Vertrauenspersonen (§ 203 StGB
) machen sich Leute, die andere verpetzen, nicht strafbar.
Die Frage, ob eine Erkrankung eine breitere Öffentlichkeit angeht oder der Betroffene ein Recht auf Geheimhaltung hat, ist jeweils unter Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit und des Betroffenen zu beantworten. Um zu beantworten, ob ein zivilrechtlicher Unterlassungs- oder sogar Schadensersatzanspruch besteht, könnte anwaltliche Beratung schon sinnvoll sein. Da kann man dann auch offen ansprechen, um welche Krankheit es geht, wie die Verbreitung der Information Sie beeinträchtigt etc.
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