Ruhezeit Fitnessstudio

1. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
go464374-14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ruhezeit Fitnessstudio

Liebes Community,

ich habe aktuell einen hitzige Diskussion über die Beantragung von Ruhezeit und vereinbart wurde folgendes:

8.1 Eine Ruhezeit kann für Mitgliedschaftsverträge auf Antrag gewährt werden. Die Laufzeit der
aktuellen Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum der beantragten Ruhezeit. Für die
Einrichtung der Ruhezeit wird eine Bearbeitungsgebühr von 9,90 EUR erhoben, diese Gebühr
wird zu Beginn der Ruhezeit fällig. Die Ruhezeit kann maximal zwei Wochen ab Eingangsdatum
aller benötigten Unterlagen rückwirkend beantragt werden. Benötigt werden ein Nachweis mit
Angabe des Ruhezeitzeitraumes und das ausgefüllte Ruhezeitformular. Das Formular für den
Antrag auf Ruhezeit erhält das Mitglied auf Anfrage in seinem FITSEVENELEVEN Club.


Im Antrag wird nach bestimmten Gründen (zwingender Beruflicher Anlass, Schwangerschaft oder Verletzung) gefragt und ich sehe hier keine Einschränkung vereinbart und sehe mich im Recht.

Wie sieht ihr das?

Vielen Dank vorab.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5949 Beiträge, 2620x hilfreich)

Zitat (von go464374-14):
Benötigt werden ein Nachweis mit
Angabe des Ruhezeitzeitraumes und das ausgefüllte Ruhezeitformular.


Vereinbart wurde das ausgefüllte Ruhezeitformular.

In diesem ist der Grund auszufüllen.

Man könnte jetzt noch diskutieren, ob "ein Nachweis" nicht ausreichend bestimmt ist. Durch Auslegung kommt man aber vermutlich zu dem Schluss, dass es um einen Nachweis für die im Ruhezeitformular eingetragene Daten geht.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19210 Beiträge, 10342x hilfreich)

Zitat (von go464374-14):
Wie sieht ihr das?

Mir ist nicht ganz klar, was die Frage sein soll.

Sind Sie überrascht, dass das Fitnessstudio eine Ruhezeit vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhängig machen will? Sind Sie der Auffassung, dass Ihnen eine Ruhezeit auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes zusteht?


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
go464374-14
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Mir ist nicht ganz klar, was die Frage sein soll.

Sind Sie überrascht, dass das Fitnessstudio eine Ruhezeit vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhängig machen will? Sind Sie der Auffassung, dass Ihnen eine Ruhezeit auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes zusteht?


Hier geht der Kommentar wesentlich an der Anfrage vorbei. Die Frage bezog sich auf die Einschätzung auf den abgeschlossenen Vertrag und nicht Ihr persönliches Empfinden.

Bei der Ruhezeit handelt es sich um einen Service, den ich wesentlich den Aufwand hinauszahlen muss. Dennoch hat das Studio nichts verloren, da die Ruhezeit den Vertrag entsprechend verlängert. Deshalb sehe ich das Problem des Studios nicht. Der Knackpunkt auf dem ganzen ist von meiner Seite die fehlende Transparenz und die nachträglich genannten Bedingungen, die nicht vertraglich genannt wurden.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40658 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von go464374-14):
Im Antrag wird nach bestimmten Gründen (zwingender Beruflicher Anlass, Schwangerschaft oder Verletzung) gefragt und ich sehe hier keine Einschränkung vereinbart und sehe mich im Recht.
Deine *Anfrage* hier ist mE etwas unklar formuliert. In welchem Recht siehst du dich denn ?

Zitat (von go464374-14):
Bei der Ruhezeit handelt es sich um einen Service, den ich wesentlich den Aufwand hinauszahlen muss.
Wie bitte?
Zitat (von go464374-14):
Deshalb sehe ich das Problem des Studios nicht.
Das ist ja nun leider dein eigenes Problem. Wann hast du denn Punkt 8.1. zum ersten Mal lesen können?

Ich finde in den aktuellen AGB dieses bilingualen Clubs etwas anderes:
https://fitseveneleven.de/pdf/AGB/FITSEVENELEVEN_AGB_Hausordnung_bilingual.pdf

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5949 Beiträge, 2620x hilfreich)

Zitat (von go464374-14):
die nachträglich genannten Bedingungen, die nicht vertraglich genannt wurden.


Welche Bedingungen wurden denn vertraglich nicht genannt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130340 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat (von go464374-14):
Der Knackpunkt auf dem ganzen ist von meiner Seite die fehlende Transparenz und die nachträglich genannten Bedingungen, die nicht vertraglich genannt wurden.

Nach bisheriger Schilderung wurden alle Bedingungen vertraglich vereinbart.

Nur hat der Kunde sich offenbar nicht die Mühe gemacht, alle Vereinbarungen auch tatsächlich zu lesen, bevor er sie vereinbarte. Das hat dann weniger mit fehlender Transparenz sondern mehr mit "selber schuld" zu tun.


Mitunter kann man in solchen Fällen mit "überraschender Klausel" argumentieren - nur wenn man sie gar nicht erst liest, ist es zwar immer noch eine Überraschung, allerdings beträgt das Eigenverschulden an solcher Überraschung dann 100%.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19210 Beiträge, 10342x hilfreich)

Zitat (von go464374-14):
Deshalb sehe ich das Problem des Studios nicht.

Ich sehe aber auch Ihr Problem nicht.
Für sinnvolle Antworten müssen Sie die Frage so formulieren, dass jeder Ihr Problem versteht. Wo sehen Sie sich im Recht? Und wo hat das Fitnrsstudio gegen Ihr Recht verstoßen?

Was ich bislang verstehe: Sie wollen eine Ruhezeit. Das Fitnessstudio hat Ihnen das Formular gegeben, das Sie ausfüllen sollen. Bislang ist alles Rechtens.

Vielleicht ist Ihre Frage für ein Forum einfach nicht geeignet. Dann sollten Sie sich an einen Anwalt vor Ort wenden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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