Rundfunkgebühren-Schlupfloch?

14. November 2001 Thema abonnieren
 Von 
Klaus Micka
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rundfunkgebühren-Schlupfloch?

Hallo Leute,

hier eine Frage zu Rundfunkgebühren:

In einem Privathaushalt müssen in der Regel nur für ein Radio und ein
Fernsehgerät Rundfunkgebühren bezahlt werden. In nichtehelichen
Lebensgemeinschaften ist das Autoradio des nicht angemeldeten Partners
jedoch zusätzlich gebührenpflichtig.

Das ist bei mir der Fall. Also habe ich mein Autoradio zusätzlich
angemeldet. Ich möchte mir diese Gebühr jedoch zukünftig ersparen. Ich
könnte doch das Autoradio (nicht das ganze Auto!) an meine Freundin
verkaufen. Somit bin ich nicht mehr im Besitz eines solchen. Ist das
ein legales Schlupfloch? Was meint Ihr.

Gruß Klaus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Klaus,

ich glaube, da hast Du kein neues Schlupfloch gefunden. Die Rundfunkgebühren knüpfen an den Besitz eines Radios/TV und nicht an das Eigentum an.

Neil

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#2
 Von 
Steffen Barthel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Klaus,

hast Du dir denn mal generelle Infos über die rechtliche Lage eingeholt? Habe zur Zeit ein ähnliches Problem und finde diese Ergänzung der Bestimmungen doch mehr als an den Haaren herbeigezogen!
Besteht nun eine Gleichstellung? Darf die GEZ hier einfach so Ausnahmen formulieren?

Gruß Steffen

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#3
 Von 
Fritzle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch Besitz allein genügt doch nicht. Vielmehr begründet allein das blose Bereithalten eines empfangsbereiten Gerätes die Gebührenpflicht.

=> Wenn das Gerät auf dem Dachboden verstaubt,
=> oder wenn es nicht mehr empfangen kann

ist es nicht gebührenpflichtig.

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