Sachen in der alten Wohnung

21. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go475055-60
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachen in der alten Wohnung

Hallo und zwar habe ich einen kurze frage.... Ich habe in meiner alten Wohnung eine Tasche voll mit Xbox 360 Spielen die mir nicht gehörten sondern mein Freund. Nun ist das Problem das meine Vermitterin diese Sachen nicht abgeben möchte und mir sagt das sie angeblich die sachen nicht mehr da hat ich bin am 30en August ausgezogen und mein ehemaliger kollege macht jetzt totalen stress ... ihm wäre es jetzt egal ich solle ihm einfach 120€ geben wenn nicht schlägt er mich zusammen oder bringt mich um .... was soll ich jetzt machen meinen alte ****** vermieterin gibt mir die sachen einfach nicht soll ich einfach die Polizei rufen ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von go475055-60):
ich bin am 30en August ausgezogen
und hast die Wohnung vermutlich der Vermieterin im Sinne des § 546 BGB zurückgegeben.

Damit hast Du, falls es mit ihr keine weiteren Absprachen gab, das Recht auf alle noch in den Räumlichkeiten verbliebenen Sachen aufgegeben.

Die Vermieterin war demnach berechtigt, den hinterlassenen Müll zu beseitigen.

Wie kann man in einer leeren Wohnung eine Tasche übersehen?

Ende Teil 1)

Zitat (von go475055-60):
und mein ehemaliger kollege macht jetzt totalen stress
Verständlich, denn er will von Dir die Sachen, die er Dir geliehen oder zur Aufbewahrung überlassen hat, zurück. Würdest Du vermutlich auch wollen, oder?

Zitat (von go475055-60):
soll ich einfach die Polizei rufen
Nur wegen der Drohung des Kollegen? Wird wenig nutzen. Möglicherweise kommt eine Gefährdungsansprache dabei raus. Dürfte die Stimmung des Kollegen deutlich verbessern. Ändert aber nichts an seinen Rechten.

Im Hinblick auf eine Durchsetzung eines (vermutlich nicht vorhandenen) Herausgabeanspruchs wäre die Einschaltung der Polizei ziemlich sinnfrei. Dafür sind die Ordnungshüter nicht da.

Vielleicht einfach mal zu eigenen Fehlern stehen.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von go475055-60):
soll ich einfach die Polizei rufen ?

Und die soll dann was machen?
Zivielrechtliche Probleme sind die nicht zuständig.



Zitat (von go475055-60):
Ich habe in meiner alten Wohnung eine Tasche voll mit Xbox 360 Spielen

Wie könnte man das denn überhaupt beweisen?



Zitat (von Sir Berry):
Damit hast Du, falls es mit ihr keine weiteren Absprachen gab, das Recht auf alle noch in den Räumlichkeiten verbliebenen Sachen aufgegeben.

So sieht es wohl aus



Zitat (von Sir Berry):
Die Vermieterin war demnach berechtigt, den hinterlassenen Müll zu beseitigen.

Oder die herrenlosen Sachen welche kein Müll sind an sich zu nehmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Dummheit schützt vor Schaden nicht. Kaufen Sie Ihrem "Kollegen" die Spiele oder geben Sie ihm das Geld.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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