Säumnisurteil direkt vollstrecken?

17. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
pal433657-46
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)
Säumnisurteil direkt vollstrecken?

Hallo,

gegen den Beklagten ist ein Säumnisurteil ergangen auf u. A. Zahlung einer Geldsumme. Auf dem Urteil steht, dass es sofort vollstreckbar ist. Der Anwalt, der mich vertritt meint jedoch, dass ich mich noch 6 Wochen gedulden soll, weil ein Titel fehle, es am 01.02. ergangen ist und sich noch in Zustellung befindet. Ich finde diese Argumentation nicht schlüssig. Ich habe doch das Urteil und kann es sofort vollstreckben oder nicht? Und ist das Urteil noch einem Titel gleichzusetzen?

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39590 Beiträge, 14170x hilfreich)

Es fehlt die vollstreckbare Ausfertigung der Entscheidung mit Rechtskraftvermerk. Und wann was wo zugestellt wird, das kann dauern. Wenn der Beklagte dann Einspruch einlegt ..... Der Rat des Anwalts ist richtig. Rechtskraft abwarten, dann bekommt man auch die vollstreckbare Ausfertigung und dann kann man starten.

wirdweden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pal433657-46
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke

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