Sammelbestellung wird durch Teilnehmer nicht weitergeleitet

5. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
grisur
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)
Sammelbestellung wird durch Teilnehmer nicht weitergeleitet

Weiß nicht unter welches Thema oder Recht das gehört, deswegen pack ich es mal hier rein. Notfalls bitte verschieben.

Ich hab ein Problem mit einer Person die eine Sammelbestellung von Spielwaren nicht an die anderen 'Käufer' weiterverschickt und auf Nachfragen nicht reagiert und würde gerne erfahren, welche die passenden juristischen Eskalationsmittel wären.

Sprich es tun sich mehrere Käufer einer Ware zusammen, einer sammelt das Geld und bezahlt den Händler und der verschickt es an jemand der z.B. selber die meisten davon abnimmt und den Rest weiterverschickt oder gibt.
In dem Fall kennen sich alle (ohne persönlichen Kontakt seit ein paar Jahren), aber die Person die weiterleiten sollte, wurde im letzten Jahr sehr unzuverlässig ohne daß man von irgendwelchen Problemen erfahren hätte oder sie um Hilfe gebeten hätte.
Letzte Kontaktaufnahmen wurden erkennbar gelesen, aber nicht mehr darauf reagiert.

Welche Möglichkeiten gibt es da rechtlich die ersten Schritte zu machen?





7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20388 Beiträge, 7373x hilfreich)

... da ist noch eine Lücke in der Darstellung:
Unternehmen kannst du etwas, wenn noch eine Lieferung aussteht, für die du bezahlt hast.
Dann hast du eine Forderung gegen diese Person. Denn sie hat sich für diese Leistung verpflichtet, auch wenn sie dafür nicht eigens entlohnt wird.
Aus dem Handgelenk sag ich: Klage auf Herausgabe der Güter oder Rückerstattung des Geldes bis hin zu Strafanzeige wegen Unterschlagung.

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#2
 Von 
grisur
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

Hab vergessen, die Person hat die Ware schon seit ein paar Monaten, falls das mit Lücke gemeint war.
In dem Fall ging die Zahlung zwar an jemand anderes in der Gruppe, aber die Forderung bestünde ja dennoch an die Person die jetzt die Ware hat, oder?
Hab mittlerweile noch den Begriff 'privatrechtliches Schuldverhältnis' gefunden. Bringt Frist setzen und Mahnverfahren was, bzw. ist das da überhaupt möglich? Falls ja, vor oder nach den anderen Aktivitäten?

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14953 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
In dem Fall ging die Zahlung zwar an jemand anderes in der Gruppe, aber die Forderung bestünde ja dennoch an die Person die jetzt die Ware hat, oder?
Warum zahlt man denn an den einen, die Lieferung bekommt aber der andere?
Hat der erste Zahlungsempfänger das Geld weitergeleitet?

Ein solches Dreiecksverhältnis birgt schon mal das Problem, dass nicht klar ist wen man verklagen muss (kennt man auch vom sogenannten Dreiecksbetrug).

Zitat:
Klage auf Herausgabe der Güter oder Rückerstattung des Geldes
Und da sich Güter und Geld bei verschiedenen Personen befinden könnten das zwei Klagen sein.
Möchte man die Ware so ist wohl der Besitzer der Ansprechpartner. Bei dem Geld aber - vielleicht - erstmal der Zahlungsempfänger (je nach dem was mit diesem vereinbart wurde).

Zudem kann man noch dem Dritten den Streit verkünden (praktisch zieht man ihn damit mit in den Prozess).

Stefan

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#4
 Von 
grisur
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Warum zahlt man denn an den einen, die Lieferung bekommt aber der andere?
Hat der erste Zahlungsempfänger das Geld weitergeleitet?


Wird meistens so gehandhabt, daß derjenige der schon Kontakt zu dem Hersteller/Händler hatte und dort bekannt ist, die Produkte bezahlt und dann manchmal die Versandadresse von demjenigen angibt, der das meiste abnimmt. Wenn von 20 kg einer 16 kg behält ist es einfacher in die 4 kg weiterschicken zu lassen.
Das Geld ist beim Händler und die bezahlten Produkte sind geliefert, jedweder Gegenwert ist also in Ware beim Weiterleitenden. Der übrigens auch noch dem bezahlenden die Ware nicht zukommen ließ. Der ist quasi mit Geschädigter und hat seine Aufgaben erfüllt.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14953 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wird meistens so gehandhabt, daß derjenige der schon Kontakt zu dem Hersteller/Händler hatte und dort bekannt ist, die Produkte bezahlt und dann manchmal die Versandadresse von demjenigen angibt, der das meiste abnimmt.
Meist bei euch vielleicht. Normal ist es trotzdem nicht, insbesondere bei Personen die sich gar nicht kennen.
Und hier sieht man auch warum.

Zitat:
Das Geld ist beim Händler und die bezahlten Produkte sind geliefert, jedweder Gegenwert ist also in Ware beim Weiterleitenden.
Wenn das so klar ist dann soltest du Besitzer der Ware nachweisbar und mit Fristsetzung in Verzug setzen, und ggf. dann verklagen.

Was aber sein könnte (z.B.):
er bestreitet den Erhalt der Ware
er bestreitet überhaupt die Beteiligung an der Sammelbestellung
er behauptet die Ware an die anderen versendet zu haben
die Ware ist untergegangen (mit der Frage, wer dafür haftet)
er hat die Ware nicht mehr und ist mittellos
er lebt nicht mehr (weil du von " nicht mehr darauf reagiert" sprachst)
... und vieles mehr.

Um welchen Wert geht es denn?
Du sprichst ja von "Spielwaren", das kann viel sein, häufig ist es aber eher Kleinkram.

Stefan

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#6
 Von 
grisur
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wenn das so klar ist dann soltest du Besitzer der Ware nachweisbar und mit Fristsetzung in Verzug setzen, und ggf. dann verklagen.


Ja ich denke, das werde ich dann als Erstes machen.

Eigentlich kennen wir uns alle persönlich schon seit Jahren, ich hab nur eine Person noch nicht persönlich getroffen, aber ständig Kontakt. Der Betreffende ist immer ruhiger geworden mit der Zeit, weiß nicht genau was da los ist. Wir würden ja helfen, aber wenn keine Kommunikation da ist, ist das schwierig und keiner wohnt nahe genug, um mal persönlich einen Versuch zu machen. Da bleibt als Druckmittel leider erstmal nur was offizielles, in der Hoffnung nicht bis zum Ende gehen zu müssen.
Insgesamt sind 3 davon betroffen, Gesamtwert ist jetzt nicht so wild, dürfte knapp über 500 Euro liegen, aber ausreichend genug da nachzuhaken.
Wir können ja das meiste erkennen, die Zustellung, daß Nachrichten gelesen, aber nicht beantwortet werden, nur daß die Person sie vielleicht nicht mehr hat, könnte noch sein. Ich tippe eher auf Überforderung und Scham aus welchen Gründen auch immer, da ist ein Weckruf, vielleicht gar nicht mal so unangebracht, wenn es sich schon Monate hinzieht. Schwer zu beurteilen.

Du schreibst nach dem Verzug von Verklagen, macht ein Mahnverfahren (geht das bei Waren?) danach überhaupt Sinn oder gleich Klage? Kenn mich mit den Abhängigkeiten und Vorraussetzungen da leider nicht aus.

VG

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14953 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

bei einem Mahnverfahren im Sinne von Mahnbescheid geht es nur um Geld. Bleibt der Mahnbescheid unwidersprochen kannst du sofort vollstrecken (lassen).
Mahnst du hingegen die Aushändigung der Ware an (formlos, direkt gegenüber dem Schuldner), dann musst du anschließend doch Klage erheben.

Und ein Wert von durchschnittlich knapp 200 Euro ist schon hoch genug das sich der Aufwand lohnt, würde ich sagen.

Stefan

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