Schaden durch falsches Ersatzteil, wer haftet

21. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Razor2331
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Schaden durch falsches Ersatzteil, wer haftet

Habe keine Kategorie gefunden die passend dazu ist.

Auto hat Fehlermeldung bzgl. Antrieb gebracht. Nächstgelegene Werkstatt X angerufen, die haben gleich auf den Vertragshändler in so einem Fall verwiesen. Nennen wir den Werkstatt B. Auto ging nach online Fehlerauslesen direkt durch den Autohersteller dort hin. Einen Tag später ruft Werkstatt B an, es liegt ein größerer Motorschaden vor. Grund hierfür ein falsch verbauter Ölfilter. 3 Monate zuvor wurde von Werkstatt A ein Ölwechsel durchgeführt.
Sofort Werkstatt A angerufen. Werkstattleiter hat natürlich sofort gemeint das kann nicht sein, bzw. gesagt, wenn dem so wäre, dann hat er das Recht darauf, das selber sich anzuschauen und zu evaluieren und ggf. zu reparieren (Recht auf Nachbesserung). Geht natürlich schlecht wenn das Auto zerlegt bei Werkstatt B steht.
Angeblich hätte ich gleich zu Werkstatt A gehen müssen. Ich wusste ja allerdings nicht, dass der Fehler vom Ölfilter kommt. Außerdem wer würde sagen, dass nicht Werkstatt B einen Fehler gemacht hätte.....
Eine kurze telefonische Auskunft durch einen Anwalt der Verkehrsrechtschutzversicherung hat allerdings Werkstatt A recht gegeben.
Werkstatt B hat mittlerweile alles fotografisch festgehalten und dokumentiert. Es wurde Filter 6012 verbaut obwohl Filter 6015 der passende ist. Das sagt auch der Ersatzteilekatalog von Hersteller B.
Beim Filterhersteller werden sowohl Filter 6012 als auch Filter 6015 als korrekt dargestellt. Außerdem wurde mir gesagt das Werkstatt A so eine Reparatur gar nicht durchführen könnte, wegen Spezialwerkzeug.

Um es jetzt ein bisschen abzukürzen.
Ich habe das Auto bei Werkstatt B reparieren lassen und habe eine dicke Rechnung. Werkstatt A ist das total egal. Ich würde Werkstatt A gerne dafür belangen, habe aber bis jetzt immer nur Meinungen gehört, dass ich rechtlich eher Pech gehabt habe. Ich weis auch nicht in wie weit sich Werkstatt A herausreden kann wegen den Angaben des Filterhersteller.

Komplexes Thema das gar nicht so einfach zu erklären ist hier.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15844 Beiträge, 9088x hilfreich)

Zitat (von Razor2331):
Ich würde Werkstatt A gerne dafür belangen, habe aber bis jetzt immer nur Meinungen gehört, dass ich rechtlich eher Pech gehabt habe

Ja - weil man Werkstatt A eine Möglichkeit zur Nachbesserung hätte geben müssen.

Zitat (von Razor2331):
Sofort Werkstatt A angerufen. Werkstattleiter hat natürlich sofort gemeint das kann nicht sein, bzw. gesagt, wenn dem so wäre, dann hat er das Recht darauf, das selber sich anzuschauen und zu evaluieren und ggf. zu reparieren (Recht auf Nachbesserung). Geht natürlich schlecht wenn das Auto zerlegt bei Werkstatt B steht.

Es geht zwar schlecht - aber es wäre gegangen. Die Kosten hätte auch Werkstatt A tragen müssen.
Hätten Sie der Werkstatt A angeboten, das Auto auf Kosten von Werkstatt A zusammenzubauen lassen und zur Nachbesserung zur Werkstatt A zu bringen, dann hätte Werkstatt A wahrscheinlich abgelehnt - aber Sie ständen jetzt wesentlich besser da. Dadurch, dass Sie der Werkstatt A aber gar nicht die Chance auf Nachbesserung gegeben haben, haben Sie sich selbst ins Knie geschossen. (Darauf, dass Werkstatt A wahrscheinlich gar nicht hätte nachbessern können oder Werkstatt A die Nachbesserung aus Kostengründen wahrscheinlich abgelehnt hätte, kommt es leider nicht an.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Razor2331
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem Zusammenbauen und zu Werkstatt A bringen habe ich angefragt, Werkstatt A wollte das natürlich nicht übernehmen. Dies ist aber alles natürlich telefonisch erfolgt.
Ich hatte den Werkstattleiter auch gebeten zu Werkstatt B zu kommen um sich das anzuschauen. Er hat dann irgendwann gemeint er könne erst in 5 Tagen. Im selben Satz hat er erneut erwähnt er würde aber sowieso Nicht Zahlen.
Solang kann aber das Auto bei Werkstatt B nicht mit offenen Motor auf der Bühne stehen. Das hat er auch so zugegeben also wusste er, dass sein Angebot so nicht annehmbar ist.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15844 Beiträge, 9088x hilfreich)

Ärgerlich.
Das ganze steht und fällt mit der Beweisbarkeit von "ich habe Werkstatt A die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben" und "Werkstatt A hat die Chance zur Nachbesserung abgelehnt".
Da sind Telefonate natürlich nicht hilfreich.

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