Schadenersatz Anwaltskosten wegen Denunziant

30. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Rudelwolf74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadenersatz Anwaltskosten wegen Denunziant

Habe beim ZDF online den Chef von der Genspritzenfirma als Massenmörder genannt. Irgendein Denunziant der im Leben immer versagt hat und keine Freunde hat hat mich bei der Firma gemeldet und nun soll ich zukünfte Äußerungen in dieser Art unterlassen. Außerdem droht man mir 5000 Euro "Vertragsstrafe" an wenn ich nochmal sowas schreibe. Also was das bedeutet: Man will mich mundtot machen.
Soll bis 9. Sept 22 unterschreiben und erkläre mich dann bereit die Anwaltskosten zu zahlen die fast 1000 Euro also genau 973,66 betragen.
Können sie aber vergessen.
Habe ich nach eurer Meinung hier eine Möglichkeit mich auf Meinungsfreiheit zu berufen? Und wenn jetzt der (ich wiederhole es lieber nicht) vor Gericht zieht und ich verliere? Wie kann man dann die Forderung von mir holen? Ich habe nicht viel und 1000 Euro kann ich nicht mal eben so aufbringen.

DANKE!!!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127107 Beiträge, 40761x hilfreich)

Zitat (von Rudelwolf74):
Habe ich nach eurer Meinung hier eine Möglichkeit mich auf Meinungsfreiheit zu berufen?

Klar.

Man kann sich man ja auf fast alles berufen.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das berufen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.



Zitat (von Rudelwolf74):
Und wenn jetzt der (ich wiederhole es lieber nicht) vor Gericht zieht und ich verliere?

Pech für Dich.



Zitat (von Rudelwolf74):
Wie kann man dann die Forderung von mir holen?

Erzwingungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe, Ordnungshaft



Zitat (von Rudelwolf74):
Ich habe nicht viel

Dann hat man halt noch weniger bzw. doch viel mehr und zwar recht viele Schulden.
Insolvenz hilft auch nicht bei einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung.



Zitat (von Rudelwolf74):
1000 Euro kann ich nicht mal eben so aufbringen.

Die nehmen auch Raten - oder Haft.

Erstaunlich viele Leute finden im übrigen plötzlich genug Geld, wenn der Haftantritt unmittelbar bevorsteht...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Rudelwolf74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ja der Denunziant zahlen. Hat ja anscheind genug Zeit um missliebige Bürger zu melden. Dem kann es ja sooooo schlecht nicht gehen ;)

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#3
 Von 
Rudelwolf74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich übrigens rausfinden wer der Denunziant ist?

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1908 Beiträge, 1145x hilfreich)

Sie sollten sich fragen, was in Ihrem eigenen Interesse am besten ist. Dabei sollten Sie sich nicht vom Emotionen oder politischen Ansichten leiten lassen. Nur von der Realität.

Fragen Sie sich selbst, ob Sie vor Gericht erfolgreich sein würden oder nicht. Der Anwalt hat einen Streitwert in Höhe von 10000 Euro angesetzt. Also wird er vermutlich auch vor dem Landgericht klagen. Dort brauchen Sie zwingend einen eigenen Anwalt. Das bedeutet also hohe Kosten. Und wenn Sie verlieren, dann müssen Sie alles zahlen. Die Kosten kann man auch Jahre später noch bei Ihnen holen. Sann klingelt regelmassig der Gerichtsvollzieher. Oder bei Ihrem Arbeitgeber wird Ihr Gehalt gepfändet.

Eine Sache sollten Sie besonders bedenken: Vielleicht schulden Sie zwar Unterlassung und sollten die Erklärung unterschreiben. Aber mit den Kosten könnte es insbesondere hinsichtlich von deren Höhe anders aussehen. Dann sollten Sie sich überlegen, was genau Sie zahlen müssen und was Sie unterschreiben wollen.

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#6
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 110x hilfreich)

Würde ich super finden, wenn Sie sich mit dem "Denunziant" austauschen, dann kann er Sie wegen der obigen Beleidigung am besten gleich nochmal anzeigen..

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35677 Beiträge, 6064x hilfreich)

Zitat (von Rudelwolf74):
Man will mich mundtot machen.
Nein, das bedeutet es nicht.
Du sollst das einfach nicht mehr behaupten, es also unterlassen, jemanden so zu bezeichnen.

Du kannst das weiterhin aufgrund deiner selbst ausgedachten Meinungsfreiheit behaupten und wirst dann eben die jeweiligen *Strafen* erhalten.

Meinungsfreiheit meint etwas anderes. Ich nehme an, das sieht auch ein Gericht später so.
Auch ein Denunziant ist etwas anders, als du meinst.

Ein Hintertürchen gäbe es vielleicht noch:
Frage: Bist du geschäftsfähig?


-- Editiert von User am 31. August 2022 17:12

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1150 Beiträge, 197x hilfreich)

Zitat (von Rudelwolf74):
Habe beim ZDF online den Chef von der Genspritzenfirma als Massenmörder genannt.


Das ist keine Meinungsfreiheit. Das ist Beleidigung und Unterstellung (§187 StgB)

Zitat (von Rudelwolf74):
Irgendein Denunziant der im Leben immer versagt hat und keine Freunde hat


Ist übrigens auch Beleidung und Unterstellung, die sie nie beweisen können!
( §187 StGB
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die ...)

Zitat (von Rudelwolf74):
hat mich bei der Firma gemeldet und nun soll ich zukünfte Äußerungen in dieser Art unterlassen. Außerdem droht man mir 5000 Euro "Vertragsstrafe" an wenn ich nochmal sowas schreibe. Also was das bedeutet: Man will mich mundtot machen.


In Bezug der Beleidigungen - Ja!


Zitat (von Rudelwolf74):
genau 973,66 betragen. Können sie aber vergessen.


Ach ja?! An ihrer Stelle würde ich aber zahlen! Sonst wirds teurer!

Zitat (von Rudelwolf74):
Habe ich nach eurer Meinung hier eine Möglichkeit mich auf Meinungsfreiheit zu berufen?


NEIN! Siehe oben


Zitat (von Rudelwolf74):
Und wenn jetzt der (ich wiederhole es lieber nicht) vor Gericht zieht und ich verliere? Wie kann man dann die Forderung von mir holen? Ich habe nicht viel und 1000 Euro kann ich nicht mal eben so aufbringen.


Deshalb ziehen sie besser nicht vor Gericht, denn sie werden verlieren! Oder wie wollen sie ihre Behauptungen/Verleumdungen beweisen?
Zahlen sie die 1000.- und lernen sie was daraus!

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#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3927 Beiträge, 633x hilfreich)

Zitat (von Rudelwolf74):
Irgendein Denunziant der im Leben immer versagt hat und keine Freunde hat hat

Woher wollen sie das wissen?
Zitat (von Rudelwolf74):
Genspritzenfirma als Massenmörder genannt.

Damit gingen sie eindeutig zu weit.
Sie sollten in der Realität ankommen, Je höher die Strafe, desto eher könnte das der Fall sein.
Die meisten Bürger sind übrigens froh, dass es solche Firmen gibt.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40179 Beiträge, 14298x hilfreich)

Man hat was geschrieben, was möglichst viele lesen sollten. Okay, ganz dumme Frage, wie kommt man auf die Idee, dass da jemand "gepetzt" hat? Das können X Menschen gewesen sein, die peinlich berührt waren, oder aber auch der Adressat selbst, der die Info an das Opfer weitergegeben hat.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127107 Beiträge, 40761x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Woher wollen sie das wissen?

Es kann doch gar nicht anders sein.
Denn hätte er es zu was im Leben gebracht, hätte er doch logischerweise gar keine Zeit sich da rum zutreiben und mitzumachen, geschweige denn zudneunzieren.

Und das es genau so ist, muss Rudelwolf74 ja genau wissen, aus eigener Erfahrung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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