Habe beim ZDF online den Chef von der Genspritzenfirma als Massenmörder genannt. Irgendein Denunziant der im Leben immer versagt hat und keine Freunde hat hat mich bei der Firma gemeldet und nun soll ich zukünfte Äußerungen in dieser Art unterlassen. Außerdem droht man mir 5000 Euro "Vertragsstrafe" an wenn ich nochmal sowas schreibe. Also was das bedeutet: Man will mich mundtot machen.
Soll bis 9. Sept 22 unterschreiben und erkläre mich dann bereit die Anwaltskosten zu zahlen die fast 1000 Euro also genau 973,66 betragen.
Können sie aber vergessen.
Habe ich nach eurer Meinung hier eine Möglichkeit mich auf Meinungsfreiheit zu berufen? Und wenn jetzt der (ich wiederhole es lieber nicht) vor Gericht zieht und ich verliere? Wie kann man dann die Forderung von mir holen? Ich habe nicht viel und 1000 Euro kann ich nicht mal eben so aufbringen.
DANKE!!!
Schadenersatz Anwaltskosten wegen Denunziant
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatHabe ich nach eurer Meinung hier eine Möglichkeit mich auf Meinungsfreiheit zu berufen? :
Klar.
Man kann sich man ja auf fast alles berufen.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das berufen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
ZitatUnd wenn jetzt der (ich wiederhole es lieber nicht) vor Gericht zieht und ich verliere? :
Pech für Dich.
ZitatWie kann man dann die Forderung von mir holen? :
Erzwingungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe, Ordnungshaft
ZitatIch habe nicht viel :
Dann hat man halt noch weniger bzw. doch viel mehr und zwar recht viele Schulden.
Insolvenz hilft auch nicht bei einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung.
Zitat1000 Euro kann ich nicht mal eben so aufbringen. :
Die nehmen auch Raten - oder Haft.
Erstaunlich viele Leute finden im übrigen plötzlich genug Geld, wenn der Haftantritt unmittelbar bevorsteht...
Kann ja der Denunziant zahlen. Hat ja anscheind genug Zeit um missliebige Bürger zu melden. Dem kann es ja sooooo schlecht nicht gehen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Kann ich übrigens rausfinden wer der Denunziant ist?
Sie sollten sich fragen, was in Ihrem eigenen Interesse am besten ist. Dabei sollten Sie sich nicht vom Emotionen oder politischen Ansichten leiten lassen. Nur von der Realität.
Fragen Sie sich selbst, ob Sie vor Gericht erfolgreich sein würden oder nicht. Der Anwalt hat einen Streitwert in Höhe von 10000 Euro angesetzt. Also wird er vermutlich auch vor dem Landgericht klagen. Dort brauchen Sie zwingend einen eigenen Anwalt. Das bedeutet also hohe Kosten. Und wenn Sie verlieren, dann müssen Sie alles zahlen. Die Kosten kann man auch Jahre später noch bei Ihnen holen. Sann klingelt regelmassig der Gerichtsvollzieher. Oder bei Ihrem Arbeitgeber wird Ihr Gehalt gepfändet.
Eine Sache sollten Sie besonders bedenken: Vielleicht schulden Sie zwar Unterlassung und sollten die Erklärung unterschreiben. Aber mit den Kosten könnte es insbesondere hinsichtlich von deren Höhe anders aussehen. Dann sollten Sie sich überlegen, was genau Sie zahlen müssen und was Sie unterschreiben wollen.
Würde ich super finden, wenn Sie sich mit dem "Denunziant" austauschen, dann kann er Sie wegen der obigen Beleidigung am besten gleich nochmal anzeigen..
Nein, das bedeutet es nicht.ZitatMan will mich mundtot machen. :
Du sollst das einfach nicht mehr behaupten, es also unterlassen, jemanden so zu bezeichnen.
Du kannst das weiterhin aufgrund deiner selbst ausgedachten Meinungsfreiheit behaupten und wirst dann eben die jeweiligen *Strafen* erhalten.
Meinungsfreiheit meint etwas anderes. Ich nehme an, das sieht auch ein Gericht später so.
Auch ein Denunziant ist etwas anders, als du meinst.
Ein Hintertürchen gäbe es vielleicht noch:
Frage: Bist du geschäftsfähig?
-- Editiert von User am 31. August 2022 17:12
ZitatHabe beim ZDF online den Chef von der Genspritzenfirma als Massenmörder genannt. :
Das ist keine Meinungsfreiheit. Das ist Beleidigung und Unterstellung (§187 StgB)
ZitatIrgendein Denunziant der im Leben immer versagt hat und keine Freunde hat :
Ist übrigens auch Beleidung und Unterstellung, die sie nie beweisen können!
( §187 StGB
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die ...)
Zitathat mich bei der Firma gemeldet und nun soll ich zukünfte Äußerungen in dieser Art unterlassen. Außerdem droht man mir 5000 Euro "Vertragsstrafe" an wenn ich nochmal sowas schreibe. Also was das bedeutet: Man will mich mundtot machen. :
In Bezug der Beleidigungen - Ja!
Zitatgenau 973,66 betragen. Können sie aber vergessen. :
Ach ja?! An ihrer Stelle würde ich aber zahlen! Sonst wirds teurer!
ZitatHabe ich nach eurer Meinung hier eine Möglichkeit mich auf Meinungsfreiheit zu berufen? :
NEIN! Siehe oben
ZitatUnd wenn jetzt der (ich wiederhole es lieber nicht) vor Gericht zieht und ich verliere? Wie kann man dann die Forderung von mir holen? Ich habe nicht viel und 1000 Euro kann ich nicht mal eben so aufbringen. :
Deshalb ziehen sie besser nicht vor Gericht, denn sie werden verlieren! Oder wie wollen sie ihre Behauptungen/Verleumdungen beweisen?
Zahlen sie die 1000.- und lernen sie was daraus!
ZitatIrgendein Denunziant der im Leben immer versagt hat und keine Freunde hat hat :
Woher wollen sie das wissen?
ZitatGenspritzenfirma als Massenmörder genannt. :
Damit gingen sie eindeutig zu weit.
Sie sollten in der Realität ankommen, Je höher die Strafe, desto eher könnte das der Fall sein.
Die meisten Bürger sind übrigens froh, dass es solche Firmen gibt.
Man hat was geschrieben, was möglichst viele lesen sollten. Okay, ganz dumme Frage, wie kommt man auf die Idee, dass da jemand "gepetzt" hat? Das können X Menschen gewesen sein, die peinlich berührt waren, oder aber auch der Adressat selbst, der die Info an das Opfer weitergegeben hat.
wirdwerden
ZitatWoher wollen sie das wissen? :
Es kann doch gar nicht anders sein.
Denn hätte er es zu was im Leben gebracht, hätte er doch logischerweise gar keine Zeit sich da rum zutreiben und mitzumachen, geschweige denn zudneunzieren.
Und das es genau so ist, muss Rudelwolf74 ja genau wissen, aus eigener Erfahrung ...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten