Schadensersatz - kann ich Schmerzensgeld, Krankenhausgeld, Verdienstausfall ohne Anwalt fordern?

13. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
bienenstich9862
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensersatz - kann ich Schmerzensgeld, Krankenhausgeld, Verdienstausfall ohne Anwalt fordern?

hallo ihr wissenden! im mai hatte ich einen rippenbruch in einem institut, weil ich wegen wasser ausrutschte, welches eine reinigungsfirma nicht ausreichend entfernt hatte. so sieht´s zumindest für mich aus.

womöglich sieht die firma das anders, inzwischen hab ich jedenfalls die adresse und ansprechpartner raus.

so: kann ich schmerzensgeld, krankenhausgeld und verdienstausfall "einfach" ohne anwalt einfordern oder wär das ma arg naiv? und vor allem: aussichtslos?

herzlichen dank für eine antwort!!!

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Theoretisch können Sie auch ohne Anwalt entsprechende Forderungen einklagen. Natürlich müssen Sie Ihren Anspruch beweisen können (Zeugen?), denn die Fa. könnte ja behaupten, dass Sie ganz woanders gestürzt sind.
Zudem müsste die Fa. gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen haben und Sie dürfte kein Mitverschulden treffen (Bsp.: evtl hat die Fa. da ein Schild „Vorsicht! Frisch gewischt!" augestellt, dass Sie aber übersehen haben; ggf. wurde da gerade geputzt, so dass Sie die Gefahrenstelle hätten erkennen können, etc. ).
Alles in allem nicht so einfach – Ihr Sachverhalt ist insoweit ziemlich dünn.

Schmerzensgeld – Sie dürfen hier nicht zuviel erwarten - ist sicherlich eine Schadensposition. Krankenhaustagegeld ist keine Schadensposition, sondern ein Leistung den die Versicherungen zahlen, wenn man entsprechend versichert ist. So etwas ist keine Schadensposition, ein längerer Krankenhausaufenthalt würde aber bei der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden. Verdienstausfall nur, soweit dieser eingetreten ist und von Ihnen bewiesen werden kann (komischerweise kommen in der Praxis viele nichtselbständig Beschäftigte, die sogar Lohnsfortzahlung im Krankheitsfall haben, auf die Idee, ihnen müsse ein Anspruch wegen Verdienstausfall zustehen).

Fazit:
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist zu dürftig, um mehr als eine erste Einschätzung zu geben. Tatsächlich würde man auch bei mehr Infos aber auch nicht sehr viel zum Fall sagen können.


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