Hallo,
Citroen C3 Aircross Bj 2019. Vor einer Woche Motorleuchte. Ab in die Werkstatt.
Mechaniker am nächsten Tag. Das ist der Motor wo es Probleme gibt mit dem Zahnriemen weil der sich auflöst weil er im Ölbad läuft. Riesen Mist. Wir sollen schauen dass wir das Auto so schnell wie möglich los werden.
Kurz vor Motorschaden.
Nun haben wir heraus gefunden dass laut Citroen beim letzten Kundendienst (gleiche Werkstatt) der Zahnriemen gewechselt werden musste, dies aber von der Werkstatt versäumt wurde und wir auch nicht darauf hingewiesen wurde.
Der Chef der Werkstatt zeigt sich nicht sehr einsichtig. Woher soll er das Intervall kennen, das wird ständig geändert, weil die bei Citroen sich aus der Affäre ziehen wollen. und schuld ist eh Citroen weil der Motor Mist ist.
Und sie messen immer den Zahnriemen beim Kundendienst.
Seit dem Kundendienst ist das Auto ca 2000km gefahren worden und soll der Zahnriemen sich auflösen und im Motor verteilen.
Auf der Rechnung vom Kundendienst steht, Inspektion laut Herstellerangaben durchgeführt.
Es handelt sich um eine freie Werkstatt.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Für uns ist das ziemlich heftig weil einer hoher finanzieller Verlust droht.
Gruß, Stefan
-- Editiert von Moderator topic am 17. März 2026 12:31
-- Thema wurde verschoben am 17. März 2026 12:31
Schadensersatzanspruch Zahnriemen
Zitat :Nun haben wir heraus gefunden dass laut Citroen beim letzten Kundendienst (gleiche Werkstatt) der Zahnriemen gewechselt werden musste, dies aber von der Werkstatt versäumt wurde und wir auch nicht darauf hingewiesen wurde.
Die Frage ist doch, ob der Zahnriemen gemäß des damaligen Inspektionsumfangs hätte gewechselt werden müssen.
Denn das hier ->
Zitat :das wird ständig geändert, weil die bei Citroen sich aus der Affäre ziehen wollen.
Ist tatsächlich zutreffend.
Ursprünglich mal 100.000km Laufleistung/ 6 Jahre), nun verkürztes Intervall ~60.000 km (variiert je nach Motor), wird aber auch permanent "angepasst"...
Aber
Zitat :Woher soll er das Intervall kennen,
Aus den Inspektionsvorgaben von Citroen, das ist eben die Grundvoraussetzung, wenn man Inspektionen nach Herstellervorgabe anbietet.
Ist die Frage, welche Vorgaben es zu diesem Zeitpunkt gab und ob und wie Citroen eventuelle Änderungen der ursprünglichen Inspektionsintervalle kommuniziert hat...
Gab es mal einen offiziellen Fahrzeugrückruf?
-- Editiert von User am 13. Januar 2026 14:08
Es könnte relevant werden welche Möglichkeiten der Kunde hatte die korrekte Ausführung zu prüfen.
Zitat :Woher soll er das Intervall kennen, das wird ständig geändert
Lächerlich.
Wenn er zu dumm für die korrekte Ausführung der angepriesenen Arbeiten ist soll er sich mit seinem Angebot auf das wechslen vom Wischwasser beschränken.
Zitat :das wird ständig geändert, weil die bei Citroen sich aus der Affäre ziehen wollen
Ja stimmt.
Deshalb ist bei Citroen nachlesen/nachfragen in regelmäßigen Abständen Pflichtübung seriöser Werkstätten falls keine Informationen automatisch fließen.
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Also, beim letzten Kundendienst wäre der Zahnriemen definitiv fällig gewesen weil 6 Jahre vorbei waren. Hat mir auch Citroen so bestätigt. Er hat es nicht mal angesprochen. Also Verletzung von Hinweis udn Beratungspflicht.
Es gab schon Rückrufe, von denen man aus den Medien erfahren hat. Auf Rückfrage in der Werkstatt betrifft es unser Modell nicht.
Citroen meinte auch, dann hätte uns das Kraftfahrtbundesamt angerufen.
Aber was hilft jetzt ein Rückruf wenn mitbekommen dass der Zahnriemen nicht nach Plan gewechselt wurde.
Zitat :Also, beim letzten Kundendienst wäre der Zahnriemen definitiv fällig gewesen...
Gut.
Dann verweise ich auf Antwort #3 aus diesem Thead: https://www.123recht.de/forum/generelle-themen/Hinweispflicht-Zahnriemenwechsel-__f629493.html
Es ist tatsächlich nicht so einfach.
Die Werkstatt behauptet sie haben den Riemen gemessen und er sei noch gut gewesen. Dass wäre laut Hersteller die korrekte Vorgehensweise.
Naja, aber müsste er dass nicht trotzdem kommunizieren oder irgendwo vermerken?
Wir haben das Auto im Dezember 24 gekauft. Die Werkstatt denkt, dass der Zahnriemen vorher gewechselt wurde und das Problem mit den gelösten Fasern schon damals bestand.
Aber hätte ihm das nicht beim Kundendienst auffallen müssen??
Zitat :Wir sollen schauen dass wir das Auto so schnell wie möglich los werden.
Kurz vor Motorschaden.
Ich wäre sehr vorsichtig damit, einem potenziellen Kunden diesen Mangel zu verschweigen.
Das könnte euch sonst als arglistige Täuschung auf die Füße fallen.
Da hast du komplett recht.
Aktuell steht der Verdacht im Raum, dass wohl der Zahnriemen gewechselt wurde noch bevor wir das Auto im Dezember 2024 gekauft haben. Denn vom aktuellen Zahnriemen können laut Werkstatt die Kunstofffasern im Motor nicht kommen. Der ist in Ordnung.
Somit hat der Händler der uns das Auto verkauft hat wissentlich einen Mangel verschwiegen. Auch hätte er wohl auf die Problematik mit dem Motor hinweisen müssen und auf die verkürzten Wartungsintervalle aufmerksam machen müssen.
Was denkt ihr
Nein, das muss die Werkstatt nicht.Zitat :Die Werkstatt behauptet sie haben den Riemen gemessen und er sei noch gut gewesen. Dass wäre laut Hersteller die korrekte Vorgehensweise.
Naja, aber müsste er dass nicht trotzdem kommunizieren oder irgendwo vermerken?
Wieso Mangel verschwiegen? Wenn der Händler den Zahnriemen aufgrund Wartungsintervall gewechselt hat, ist es doch kein Mangel. Und der Händler muss auch nicht auf die verkürzten Wartungsintervalle hinweisen.Zitat :Aktuell steht der Verdacht im Raum, dass wohl der Zahnriemen gewechselt wurde noch bevor wir das Auto im Dezember 2024 gekauft haben. Denn vom aktuellen Zahnriemen können laut Werkstatt die Kunstofffasern im Motor nicht kommen. Der ist in Ordnung.
Somit hat der Händler der uns das Auto verkauft hat wissentlich einen Mangel verschwiegen. Auch hätte er wohl auf die Problematik mit dem Motor hinweisen müssen und auf die verkürzten Wartungsintervalle aufmerksam machen müssen.
Zitat :Die Werkstatt behauptet sie haben den Riemen gemessen und er sei noch gut gewesen. Dass wäre laut Hersteller die korrekte Vorgehensweise.
Da mein Fahrzeug (Peugeot 208 1.2 THP/Puretech) selbst von dem Rückruf betroffen war, kann ich berichten das diese Aussage falsch ist. Damals wurden die Fahrzeuge zurück gerufen u. der Zahnriemen mit einem speziellen Tool auf Abrieb geprüft. Sofern ein Abrieb festgestellt wurde, wurde der Zahnriemen im Rahmen des Rückrufs kostenlos gewechselt - Wurde kein Abrieb festgestellt, dann wurde auf das neue Wechselintervall verwiesen u. man trug die Kosten selbst.
Ob das Fahrzeug von dem Rückruf betroffen war u. ob der Zahnriemen damals gewechselt wurde, sollte man eigentlich bei dem Fahrzeughersteller bzw. einer Vertragswerkstatt (über FIN des Fahrzeuges) heraus finden können!
Auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes https://www.kba-online.de/rrdb/buerger/#/ kann man den Fahrzeughersteller u. das Modell eingeben u. bekommt die Rückrufe angezeigt - In meinem Fall war der Rückruf im September 2020. Man kann die Rückrufe aber auch googeln: "Rückruf KBA Peugeot JZR" bzw. "Rückruf KBA Citroen HFC"
Ich denke das Thema können wir schließen. Es ist alles mehr als kompliziert. Das Scheckheft ist lückenlos. Leider haben wir als Käufer hier nicht aufgepasst, obwohl das Auto als scheckheftgepflegt verkauft wurde. Können wir jetzt schlecht nachweisen.
Am Ende wird die Schuld hin und her geschoben und wir bleiben auf dem Schaden sitzen.
Zitat :Ich wäre sehr vorsichtig damit, einem potenziellen Kunden diesen Mangel zu verschweigen.
Es sollte natürlich potenzieller Käufer heißen und war darauf bezogen, dass der Wagen von euch verkauft und der Mangel verschwiegen wird.
Sorry.
Zitat :Es ist tatsächlich nicht so einfach.
Eigentlich aber nur wegen "Kurz vor Motorschaden", denn aus "ist nur ein bisschen kaputt" lässt sich schlicht nichts ableiten.
Die Frage ist also was bedeutet "Kurz vor Motorschaden" im Klartext?
1. Kurz vor Motorschaden, weil Zahnriemen verschließen? Einfachste Lösung: Zahnriemen wechseln = drohender Motorschaden durch Versagen des Zahnriemens abgewendet.
2. Kurz vor Motorschaden, weil Teile des Zahnriemens im Verbrennungsraum rumwandern?
Problem durch eine Motorreinigung lösbar?
3. Teile bereits soweit irreparabel angegriffen, dass es nur eine Frage der Zeit bis zum kapitalen Motorschaden ist?
Das sieht man aber nicht, in dem man den Zahnriemen ansieht oder misst....
Zitat :Die Werkstatt behauptet sie haben den Riemen gemessen und er sei noch gut gewesen. Dass wäre laut Hersteller die korrekte Vorgehensweise.
Wie Besmort schrieb, wäre eine solche Vorgehensweise im Zuge eines Rückrufs zur Prüfung korrekt, aber nicht bei einem durch Intervall vorgeschriebenen Wechsel.
Zitat :Die Werkstatt denkt, dass der Zahnriemen vorher gewechselt wurde...
Mit der Information von Citroen, dass
grenzt es schon an Komik, bei dem was die Werkstatt da "denkt".Zitat :beim letzten Kundendienst (gleiche Werkstatt) der Zahnriemen gewechselt werden musste, dies aber von der Werkstatt versäumt wurde
Es ist vollkommen irrelevant was die sich denken, wenn der Riemen vorher gewechselt wurde, muss es dafür einen Nachweis geben.
Entweder über Rechnung, Meldung beim Hersteller (bei Rückrufen), oder im (online) Checkheft.
Denn wenn der Zahnriemen "mittendrin" ausgetauscht wurde, fällt der nächste vorgeschriebene Wechsel des Zahnriemens nicht mehr mit der Fälligkeit der restlichen Inspektion zusammen.
Fehlt dieser Nachweis, hat es keinen Wechsel gegeben, Gegenteiliges wäre vom Händler/der Werkstatt zu beweisen.
Zitat :Es ist alles mehr als kompliziert.
Eigentlich nicht, ihr lasst euch nur enorm verunsichern.
Zitat :Am Ende wird die Schuld hin und her geschoben und wir bleiben auf dem Schaden sitzen.
Nur wenn man es mit sich machen lässt....
Hallo,
EDIT: den Beitrag # 12 kannte ich noch nicht, deckt sich im Großen und Ganzen mit meinem.
worüber sprechen wir hier denn eigentlich? Liegt schon ein Motorschaden vor, oder noch nicht?
Wenn es wirklich "Kurz vor Motorschaden" ist, dann muss doch nur der Zahnriemen gewechselt sowie der Motor gespült werden (ich vermute, dass mangelnder Öldruck die Ursache für die Kontrolleuchte ist).
Und Schadenersatzansprüche gäbe es dann nur im Hinblick auf die zusätzlichen Arbeiten, der Zahnriemenwechsel selber hätte so oder so bezahlt werden müssen..
Ist der Zahnriemen hingegen schon übergesprungen (die falschen Steuerzeiten wären dann der Grund für die Kontrolleuchte), dann kann es natürlich bedeutend mehr sein. Aber das passt eigentlich nicht zu der Aussage "kurz vor".
Du meinst lückenhaft, oder?Zitat:Das Scheckheft ist lückenlos.
Gegenüber Citroen könnte das ein Problem sein.Zitat:Können wir jetzt schlecht nachweisen.
Die Werkstatt hat sich aber an die Vorgaben der Inspektion zu halten, und wenn da steht "Zahnriemen wechseln" dann muss sie das auch tun. Und im Zweifel (war das Fahrzeug ein Rückruffall, oder nicht? Wurde der Zahnriemen vielleicht schon gewechselt?) ist imho der strengere Wartungsplan anzuwenden.
Steht da beispielsweise 150.000 km, oder 200.000 km wenn bereits ein geänderter Zahnriemen verbaut ist, dann gelten ohne Dokumentation die 150.000 km.
Und anders herum: ursprünglich 150.000 km, mit Rückruf aber trotzdem nur 120.000 km, dann gelten ohne Dokumentation die 120.000 km.
Ist die maximal empfohlene Laufleistung überschritten und es fehlt ein Eintrag im Serviceheft, dann ist bei einer bedingungslosen Inspektion der Zahlriemen zu wechseln, fertig.
Stefan
-- Editiert von User am 15. Januar 2026 13:15
Zitat :Ist die maximal empfohlene Laufleistung überschritten und es fehlt ein Eintrag im Serviceheft, dann ist bei einer bedingungslosen Inspektion der Zahlriemen zu wechseln, fertig.
Eben.
Gehen wir der Einfachheit mal von konstanten 100.000 km aus.
Wird der Riemen wegen "was weis ich" bereits bei 50.000 km gewechselt, ist der nächste vorgeschriebene Wechsel bei 150.000 km fällig, nicht bei 100.000 km und auch nicht bei 200.000 km, wenn man bei der 100.000 er Inspektion "gemessen" hat.
Wenn man nichts davon dokumentiert, ist es das Problem des Ausführenden.
Grundsätzliches und zu klärendes Problem ist und bleibt aber eben das "kurz vor".
-- Editiert von User am 15. Januar 2026 13:41
Vielen Dank für die ganzen ANtworten!
Nachdem der Herr in der Werkstatt am Telefon sehr laut wurde, vermute ich auch dass er uns einschüchtern will.
Es wurde Abrieb gefunden und der genaue Schaden ist nicht benannt.
Er kann nicht sagen ob Abrieb sich bereits im Motor befindet, aber wenn wir so weiter fahren droht ein Motorschaden
Ja, das Serviceheft ist lückenhaft und macht es nicht leichter. Inwieweit wir den Händler der uns das Auto verkauft hat, dafür haftbar machen können weiß ich nicht.
Kilometer hat er erst 45 tsd. Aber Citroën gibt an km oder 6 Jahre. Die 6 Jahren waren beim letzten Service vorbei.
Also wäre der Riemen zum wechseln gewesen.
Ja, und leider haben wir keine Rechtsschutz, deswegen alles sehr schwierig.
Zitat :Er kann nicht sagen ob Abrieb sich bereits im Motor befindet...
Sollte sich recht einfach feststellen lassen, wenn man Öl und dazugehörige Filter wechselt, was im Zuge der Inspektion hätte erfolgt sein sollen...
Ganz ehrlich, fahr in eine Vertragswerkstatt und lasst das Auto dort überprüfen.
Zitat :Wir sollen schauen dass wir das Auto so schnell wie möglich los werden.
Hat er euch noch ein "gutes Angebot" gemacht?
"Kann ich für Sie übernehmen, geht dann in den Export"......
Hallo,
Das hatte ich oben überlesen. Mit dem Zahnriemenwechsel, egal ob nun nötig oder nicht, hat das also gar nichts zu tun. Der Werkstatt ist imho nichts vorzuwerfen.Zitat:Aktuell steht der Verdacht im Raum, dass wohl der Zahnriemen gewechselt wurde noch bevor wir das Auto im Dezember 2024 gekauft haben. Denn vom aktuellen Zahnriemen können laut Werkstatt die Kunstofffasern im Motor nicht kommen. Der ist in Ordnung.
Offenbar ist es einer der Fälle bei dem sich Partikel des (besser: eines früheren) Zahnriemens im Ölkreislauf befinden, und nun Kanäle des Motors oder die Ölpumpe verstopfen.
Da würde ich jetzt rangehen. Und zwar die Ölpumpe inspizieren, falls nötig reinigen oder erneuern, den gesamten Motor spülen, und dann frisches Öl nebst Ölfilter. Das kostet alles nicht die Welt.
Ein Restrisiko bleibt natürlich immer, aber so ist das Leben eben.
Und für die Zukunft würde ich die Ölwechselintervalle verkürzen, speziell bei diesem nassen Zahnriemen ist das ein Standardtipp (das ganze Konzept ist ein Fehler).
Stefan
inzwischen hat mir Citroen bestätigt dass die Lehre nichts mit dem Wartungsintervall zu tun hat, wie von euch schon geschrieben.
Aber wenn der Herr von der Werkstatt einfach keine Einsicht zeigt.....
Zitat :Aber wenn der Herr von der Werkstatt einfach keine Einsicht zeigt.....
Muss man ihn davon überzeugen (lassen).
Ist für euch, ohne Rechtsschutz, dann jetzt eine Kostenfrage.
Hallo,
Die mangelhafte Wartung ist aber leider nicht die Ursache für das jetzige Problem (laut Werkstatt jedenfalls).Zitat:inzwischen hat mir Citroen bestätigt dass die Lehre nichts mit dem Wartungsintervall zu tun hat, wie von euch schon geschrieben.
Stefan
ja, aber eventuell hätte man bei dem Wechsel schon feststellen können das ein Schaden droht. Aber es ist ein ewiges Hin und Her.
Danke für Eure ganzen Einordnungen.
Kurze Update.
Inzwischen hat sich rausgestellt, dass der Verkäufer zwar einen Stempel in das Serviceheft gemacht hat, aber keinen Ölwechsel gemacht hat.
Da im Kaufvertrag nicht drin steht, scheckheftgepflegt, bringt uns das nichts.
Aber der Händler ist im Verband für freie KFZ Händler. Und die sehen in Ihrem Regelwerk vor, dass zwingend ein Ölwechsel gemacht werden muss.
Aktuell haben wir den Fall der zuständigen Schiedsstelle vorgelegt. Mal sehen.
Zitat :Aktuell haben wir den Fall der zuständigen Schiedsstelle vorgelegt. Mal sehen.
Danke für die Zwischenstandsmeldung
Und jetzt?
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