Schadensforderung durch Hundeangriff

17. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
go452620-12
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensforderung durch Hundeangriff

Hallo zusammen, ich hätte eine Frage. Person A hat einen rhidgeback Hund und hat Ihn zur Betreuung 2 Wochen an Person B zur Betreuung gegeben.
Nach paar Tagen kam eine Nachricht von Person B das der Hund von Person A beim gassigehen mit der betreuenden Person B einen anderen Hund angegriffen haben soll. Der andere Hund musste operiert werden und somit kam eine Rechnung über 1600€ zustande. Das sollte Person A dann bezahlen weil keine Haftpflichtversicherung für den Hund bestand.
Die betreuende Person B hat gesagt sie konnte den Hunde nicht halten und deshalb hat sie den Hund los gelassen.
Jetzt verlangt Person B das Geld von Person A - die Hälfte des Geldes hat er bezahlt. Er
Person A sieht aber nicht ein das er die volle Schuld zugesprochen bekommt. Da Person B die den Hund zur Betreuung hatte, wusste wie groß er ist und hätte eigentlich im Klaren sein sollen zwecks dem halten an der Hundeleine, das so ein Hund Kraft hat.
Zudem wurden keinerlei Beweise geliefert das dass überhaupt der Hund von Person A war, der den anderen Hund verletzt hat. Es wurde lediglich die Rechnung eines Tierarztes gesendet. Ich gehe davon aus das der Betreuer zumindest eine Teilschuld tragen sollte.
Und ich glaube auch das sie das schwarz macht die hundebetreuung da wir nichts vertraglich festgehalten haben.

Wenn ich es jetzt drauf anlege und das vor Gericht geht was könnte da raus kommen?

Vielen Dank im Voraus




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 267x hilfreich)

War es eine Gefälligkeit oder ist hier Geld für die Betreuung geflossen?

Und warum hat ein Ridgeback-Eigentümer keine Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Hund?

-- Editiert von User am 17. Mai 2025 20:57

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#2
 Von 
Sumsalabim
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 22x hilfreich)

Warum bekommt B das Geld, obwohl der Geschädigte wohl jemand anderes war?

Außerdem kann A mit dem Geschädigten sprechen und seine Version anhören.

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#3
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 267x hilfreich)

Wenn der Hund angegriffen hat, ist der Drops gelutscht.

Wenn es kein professioneller Hundesitter war, haftet der Tierhalter.
Für die gesamte Summe.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go452620-12
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die antworten.

Es ist Geld geflossen für die Betreuung. Gab aber keinen Vertrag.

Person A hat die Versicherung abgeschlossen nur kam 6 Tage nach dem Vorfall erst die Zusage.

Person B bekommt nicht das Geld. Sonder die 3te Person des Geschädigten Hundes. Zudem drängte Person B sofort zu bezahlen weil die 3te Person sonst zur Polizei gehen wolle. (Durch Telefonat mit der 3ten Person) war es gelogen.



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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3450 Beiträge, 1335x hilfreich)

Ich hätte hier zwar durchaus Positives zu sagen, aber wenn ich mit die anderen Beiträge hier im Forum ansehe, dann halte ich meine Klappe.
A***s helfe ich nicht.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2048 Beiträge, 284x hilfreich)

Zitat (von go452620-12):
Da Person B die den Hund zur Betreuung hatte, wusste wie groß er ist und hätte eigentlich im Klaren sein sollen zwecks dem halten an der Hundeleine, das so ein Hund Kraft hat.


Warum hat Person A ihren Hund dann von Person B betreuen lassen?

Das ist ja nun keine Einbahnstraße.

Zitat (von go452620-12):
Es ist Geld geflossen für die Betreuung. Gab aber keinen Vertrag.


Schön blöd.

Da musst du jetzt aber auch nicht "Schwarzarbeit" schreien.

Die Schwarzarbeit hast du praktisch in Auftrag gegeben.

Zitat (von go452620-12):
Person A hat die Versicherung abgeschlossen nur kam 6 Tage nach dem Vorfall erst die Zusage.


Es ist geradezu fahrlässig, einen unversicherten Hund in Betreuung zu geben.

Da zahlt man nun halt Lehrgeld und ist hoffentlich für die Zukunft schlauer.

-- Editiert von User am 18. Mai 2025 09:16

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20179 Beiträge, 7308x hilfreich)

Die Bedenken von @pi verstehe ich zwar nicht, aber sei es drum - diese Anfrage ist praktisch in jeder Hinsicht vernebelt, außer dass ein Rhodesian Ridgeback in eine Beißerei verwickelt ist.
- der Hund wurde zur Betreuung an B übergeben; es heißt nicht Hundepension oder -trainer, was wohl eher für eine Privatperson spricht
- es heißt dann zwar, dass Geld geflossen sei, aber es bleibt dunkel, ob als Bezahlung oder als Aufwandsentschädigung.
- keinen Vertrag gemacht klingt auch abenteuerlich; de facto ein Verwahrungsvertrag ohne Konkretisierung
- für den Hund gibt es zwar eine Haftplichtversicherung, deren Zusage aber erst knapp eine Woche nach dem Vorfall eingegangen sein soll. Abgesehen davon, dass die Versicherung vom Tag 1 an greift, heißt das womöglich auch, dass diese Versicherung erst in Blick auf die Überlassung an B abgeschlossen sein könnte. Seltsam, dass A nicht von Haus aus und von Anbeginn an eine Hundehaftplicht hat. Es handelt sich ja kaum um eine Welpe.
- A redet sich raus, B habe doch sehen müssen, dass das ein starker Hund ist. Also: selbst schuld?
- A bestreitet im Grunde, dass sein Hund den anderen angegriffen habe.
- merkwürdig allerdings die Eile von B, den Tierarzt zu bezahlen
- merkwürdig auch die Drohung des Geschädigten, die Polizei einzuschalten, wenn B nicht sofort zahlt.

Die Idee, mit der Sache vor Gericht zu gehen, mutet da leicht abenteuerlich an. Zwischen 'auf die Nase fallen' und 'Recht behalten' ist alles drin - abhängig vom schlüssigen Vortrag vor Gericht.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20179 Beiträge, 7308x hilfreich)

Nachtrag: Wieso solltest du vor Gericht ziehen? B will doch was von dir und der Geschädigte hat sein Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9812 Beiträge, 2070x hilfreich)

A sollte nur noch mit dem Geschädigten Hundehalter sprechen. Keine Kommunikation über den Vorfall mehr mit B

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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