Schal im Supermarkt abnehmen

2. Dezember 2025 Thema abonnieren
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 1x hilfreich)
Schal im Supermarkt abnehmen

Ich trage im Supermarkt ofte einen schal,der mund und ggf nase bedeckt.Jetzt wurde ich von einem security Mitarbeiter aufgefordert, diesen abzunehmen im Markt.
Er meinte das wäre gesetzlich so vorgeschrieben.
Muss ich das tun?

-- Editiert von User am 2. Dezember 2025 13:58




20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1608 Beiträge, 276x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Er meinte das wäre gesetzlich so vorgeschrieben.

Garantiert nicht.

Ob der Markt aber im Rahmen seines Hausrechts nur Kunden hereinlassen darf, die ohne Schal vorm Gesicht herumlaufen, weiss ich nicht.

Was macht der Markt denn mit Kunden die Mund-Nasenschutz tragen? Oder religiöse Gewänder die das Gesicht bedecken?

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#2
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich gehe dort seit 3 Jahren einkaufen nie wurde was gesagt,ich sagte ihm das ich es nur als Schutz trage.
Er sagte nein das wäre gesetzlich so vorgeschrieben.
Ich bräuchte da nur einen Beweis dann könnte ich dies ihm zeigen.

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#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2482 Beiträge, 565x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Er sagte nein das wäre gesetzlich so vorgeschrieben.
Ich bräuchte da nur einen Beweis dann könnte ich dies ihm zeigen.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus.
Der nette Herr möge doch bitte die Grundlage benennen.

P.S.: Das Vermummungsverbot nach § 17a VersammlG greift ja wohl kaum.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19922 Beiträge, 7230x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Muss ich das tun?

Nö,
Du kannst den Typen ja Mal foppen, indem du eine Maske trägst wie zu Corona-Zeiten. Sehe ich aktuell öfter, wohl wegen der grassierenden Grippe.

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#5
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 1x hilfreich)

Es wäre für mich schon wichtig da ich aufgrund wetter und Gesundheit in solchen Orten meist nur so ein Halstuch trage.
Es gibt nur 2 Supermärkte in der nähe und nachher kriege ich vielleicht hausverbot oder sowas deswegen.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41796 Beiträge, 14611x hilfreich)

Warum schiebt man in den Läden den Schal nicht soweit runter, dass man nicht mit einem Bankräuber verwechselt wird?

wirdwerden

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9579 Beiträge, 2028x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Warum schiebt man in den Läden den Schal nicht soweit runter, dass man nicht mit einem Bankräuber verwechselt wird?


sehe ich ähnlich. Würde auf eine medizinische Maske wechseln und vielleicht den Wachmann einfach mal den Hintergrund erklären

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1253 Beiträge, 209x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
...kriege ich vielleicht hausverbot oder sowas deswegen.


mit Sicherheit nicht!
Sag ihm das nächste mal, du willst seinen Chef sprechen und erkär diesem dann, dass du seit 3 Jahren so rumläufst, da das gesundheitliche Gründe hat. Eventuell kannst du auch mit dem Marktleiter sprechen.
Der verliert nämlich ungern langjährige Kunden

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7245 Beiträge, 1655x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Ob der Markt aber im Rahmen seines Hausrechts nur Kunden hereinlassen darf, die ohne Schal vorm Gesicht herumlaufen, weiss ich nicht.

Darf er, es sei denn, das Tragen von "Masken" wäre gesetzlich bzw. durch Allgemeinverordnung vorgeschrieben worden.

Zitat:
Was macht der Markt denn mit Kunden die Mund-Nasenschutz tragen?

Er lässt sie nicht rein.
Zitat:
Oder religiöse Gewänder die das Gesicht bedecken?

Er lässt sie nicht rein.

Es besteht kein Kontrahierungszwang. Und der Supermarkt hat ein berechtigtes Interesse daran, zwecks Verfolgung von Ladendiebstählen Kunden einigermaßen identifizieren zu können, wozu nun mal das Gesicht hilfreich ist.

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#10
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3111 Beiträge, 1255x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Es gibt nur 2 Supermärkte in der nähe und nachher kriege ich vielleicht hausverbot oder sowas deswegen.
Zitat (von eh1960):
Zitat (von Schalkefan):
Ob der Markt aber im Rahmen seines Hausrechts nur Kunden hereinlassen darf, die ohne Schal vorm Gesicht herumlaufen, weiss ich nicht.


Darf er, es sei denn, das Tragen von "Masken" wäre gesetzlich bzw. durch Allgemeinverordnung vorgeschrieben worden.

Zitat:
Was macht der Markt denn mit Kunden die Mund-Nasenschutz tragen?


Er lässt sie nicht rein.

Zitat:
Oder religiöse Gewänder die das Gesicht bedecken?


Er lässt sie nicht rein.

Könnte in der Gesamtschau doch auf einen KontrahierungsZWANG hinauslaufen...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#11
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1253 Beiträge, 209x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Ob der Markt aber im Rahmen seines Hausrechts nur Kunden hereinlassen darf, die ohne Schal vorm Gesicht herumlaufen, weiss ich nicht.

Darf er, es sei denn, das Tragen von "Masken" wäre gesetzlich bzw. durch Allgemeinverordnung vorgeschrieben worden.

Zitat:
Was macht der Markt denn mit Kunden die Mund-Nasenschutz tragen?

Er lässt sie nicht rein.
Zitat:
Oder religiöse Gewänder die das Gesicht bedecken?

Er lässt sie nicht rein.

Es besteht kein Kontrahierungszwang. Und der Supermarkt hat ein berechtigtes Interesse daran, zwecks Verfolgung von Ladendiebstählen Kunden einigermaßen identifizieren zu können, wozu nun mal das Gesicht hilfreich ist.


Wie du schon sagst: Der Markt hat das sagen!
nicht der Hausdetektiv
Und der TS ist dort langjähriger Kunde

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41796 Beiträge, 14611x hilfreich)

Der Hausdetektiv als Repräsentant des Marktes kann aber für den Markt (wer immer damit gemeint ist) durchaus Anweisungen/Aufforderungen weitergeben. Vielleicht mal dran gedacht, dass so eine Maskerade außerhalb der heißen Karnevalszeit bei den anderen Kunden für erhebliche Unruhe sorgen kann, insbesondere, wenn man vor/hinter so jemandem an der Kasse steht? Ich wage im übrigen auch den medizinischen Wert einer solchen Vermummung zu bezweifeln. Wenn man meint, sich wie auch immer schützen zu müssen, warum wählt man dann nicht den Weg, der zu keinen Missverständnissen führt und trägt einen med. Mund/Nasenschutz, wie wir ihn alle aus Corona-Zeiten kennen?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18800 Beiträge, 10170x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Könnte in der Gesamtschau doch auf einen KontrahierungsZWANG hinauslaufen...

Naja - wenn es zwei Supermärkte in der Nähe gibt, hat der/die Fragesteller/in ja eine Alternative, wenn in einem Supermarkt Hausverbot erteilt wird.
Von daher sehe ich keinen Kontrahierungszwang und auch keine realistische Chance, sich gegen ein Hausverbot zu wehren (falls der Marktleiter das Hausverbot bestätigen würde).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41796 Beiträge, 14611x hilfreich)

Eben, zumal man selbst durch minimale Änderungen Missverständnisse vermeiden und den (Haus)Frieden herstellen kann.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19922 Beiträge, 7230x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
Er meinte das wäre gesetzlich so vorgeschrieben.
Muss ich das tun?

Das ist doch des Pudels Kern und der Punkt des Anstoßes: ob der Hausdetektiv verlangen kann, dass die Kundin den Schal runternimmt. Wo soll das denn so vorgeschrieben resp. verboten sein?
Das sehe ich nach wie vor nicht. Und ein willkürliches Hausverbot ... :???:
Dass man das entschärfen kann von Seiten der Kundin, aber auch seitens des Hausscheriffs versteht sich ('ach Sie sind es, ich hatte Sie nicht erkannt ..)

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1205 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
und ggf nase bedeckt.J


So trägt auch kein normaler Mensch einen Schal, den musst du ja komplett über den Mund bzw. über das Gesicht ziehen, oder wo ist bei dir die Nase? Vor allem im Geschäft ist es sicher warm genug, da zieht man den eben etwas runter.

Es ist klar, dass der Ladendetektiv nicht mag, wenn jemand so vermummt rumläuft, wenn jemand was klaut, kann man den schlechter wiedererkennen, oder es kann ja auch jemand sein, der bereits Hausverbot hat.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41796 Beiträge, 14611x hilfreich)

Darauf hatte ich ja schon hingewiesen. Es ist die Vermummung, um jemanden unerkennbar zu machen. Für medizinische Gründe gibt es die klassische Alternative, gegen die niemand was hat. Und die ist auch sehr viel effektiver als ein wo ich immer getragener Schal. Und diese Alternative versetzt auch weder an der Kasse noch im Supermarkt andere Kunden oder Kassierer/innen in Angst und Schrecken. Selbstverwirklichung muss man nicht an diesem Ort betreiben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
go498533-45
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber wo ist jetzt die gesetzliche Grundlage?
Er berief sich ja auf das Gesetz.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41796 Beiträge, 14611x hilfreich)

Hausrecht.

wirdwerden

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