Hallo zusammen!
Ich wende mich an euch, da ich echt nicht weiter weiß.
Ich kopiere einfach mal den Inhalt der Email die ich an meinen Anwalt geschrieben habe hier rein.
Vorab zur Info :
Ich hab das Trennungsjahr jetzt im Juni hinter mich gebracht und die Scheidung sollte bald durch sein.
Hier nun zu meinem Problem :
Ich habe soeben 2 Emails von meiner Noch-Frau bekommen.
Dabei handelte es sich um 2 Dokumente des Gasanbieters für das ehemalige gemeinsame Mietshaus.
In der ersten Nachricht wurde mir mitgeteilt, daß auf meinen Wunsch hin, die Zahlungsart von Kontoeinzug auf Überweisung umgestellt wurde.
In der zweiten Email befand sich die Abschlussrechnung des Gasanbieters.
Die Forderung des Anbieters liegt bei 920 Euro!
In diesem Zeitraum habe ich das Haus nicht mehr bewohnt. Dies lässt sich auch per Mietvertrag belegen.
Das Vertragskonto läuft bzw. lief bis jetzt auf meinen Namen.
Muss ich die Rechnung zahlen obwohl ich mit dem Verbrauch überhaupt nichts zu tun habe?
Und ist es überhaupt rechtens das Frau J. Änderungen des Vertrages in meinem Namen durchführen kann?
Wie bereits weiter oben erwähnt hat sie die Zahlungsart in meinem Namen geändert so wie meine Anschrift. Dies geschah alles ohne meine Kenntnis!
Auf der Abschlussrechnung steht als Empfänger:
Xxx
Xxx Str.
12345 Xxx
Dort habe ich nie gewohnt. Dies ist die Anschrift der Mutter von Frau J.
Ich hoffe die Email war einigermaßen verständlich. Falls noch Fragen sind werde ich diese gerne beantworten.
Vielen Dank schon mal fürs Lesen!
Scheidung / Gasabrechnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatDies lässt sich auch per Mietvertrag belegen. :
Wie genau?
Also ursprünglich war der Plan folgendermaßen:
Meine Ex Frau wollte aus dem gemeinsamen Mietshaus ausziehen und mir das Haus überlassen sobald sie eine Wohnung gefunden hat. Da sich dies jedoch sehr lange hin gezogen hat, habe ich mir, bis zu ihrem Auszug eine Wohnung auf dem Gelände meines Arbeitgebers gemietet.
Dort habe ich dann auch gewohnt, war jedoch noch bei meiner alten Anschrift gemeldet, da ich ja wieder zurück in das Haus wollte.
Mittlerweile ist der Mietvertrag für das Haus von mir und ihr gekündigt worden, da sich das alles für mich zu lange hin gezogen hat.
Der Abrechnungszeitraum ist von September 17 bis März 18.
Und ab September hatte ich einen Mietvertrag für die Betriebswohnung.
-- Editiert von AndyZ1979 am 05.06.2018 21:44
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf gut deutsch: kein Mietvertrag beweist das man dort nicht mehr gewohnt hat.
Und die amtliche Meldung besagt sogar das Gegenteil.
Ein Verstoß gegen das Melderecht wäre es auch noch, da werden bis zu 1000 EUR Bußgeld fällig wenn es ganz dumm läuft.
Also bleib ich jetzt auf den Kosten sitzen obwohl ich nichts damit zu tun habe?
Bzw muss sie sich wenigstens beteiligen?
-- Editiert von AndyZ1979 am 05.06.2018 21:58
Nach derzeitigem Stand, ja. Aufgrund von Beweismangel.
Aber eventuell findet sich ja noch was verwertbares in den Akten des Anwaltes?
Oh man... Das ist echt zum verzweifeln...
Ich hab meinen Anwalt schon mehrfach deswegen kontaktiert, aber leider bis jetzt ohne Rückmeldung.
Und noch eine Frage zu den Änderungen die Sie ohne mein Wissen am Vertrag vorgenommen hat.
Darf sie das? Sie hat die Kontakt Email Adresse abgeändert, das Bezahlverfahren umgestellt und meine Adresse einfach auf die ihrer Mutter geändert.
ZitatDarf sie das? Sie hat die Kontakt Email Adresse abgeändert, das Bezahlverfahren umgestellt und meine Adresse einfach auf die ihrer Mutter geändert. :
Eigentlich darf sie das nicht, denn Du bist lt. Diener Aussage oben der Vertragspartner.
Gleichwohl bleibt die Frage, was sich für Dich dadurch geändert hat. Du kannst deinem Vertragspartner deine nun richtige Adresse mitteilen und auch die bisher versäumte Kündigung nachholen.
Dann kommt der zukünftige Schriftwechsel direkt zu Dir.
Durch die Änderung des Bezahlverfahrens ändert sich am Vertragsinhalt allerdings nichts. Das Endergebnis der Rechnung (Nachzahlung) ist nur höher, weil einige Vorauszahlungen fehlen.
Das Du den Vertrag nicht mit Auszug gekündigt hast, musst Du Dir selbst zuschreiben.
Ob Du insoweit gegen Deine Frau einen Ausgleichsanspruch geltend machen kannst, kann aufgrund der nur wenigen Infos nicht beurteilt werden.
Berry
ZitatDarf sie das? :
Unter Umständen ja.
Denn bei "Geschäften des täglichen Lebens" sind Ehepartner per Gesetz gegenseitig bevollmächtigt.
Ob in den Feinheiten des Scheidungrechtes da anderes gilt, müsste man den Anwalt fragen.
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