Meine Eltern wohnen in Deutschland und haben in den letzten vier Jahren meinen Kinder mehrmals einen Geldbetrag (jeweils zwischen 5'000 und 10'000 pro Schenkung) geschenkt. Ein schriftlicher Vertrag existiert nicht. Meine Kinder sind in der Schweiz geboren und leben auch dort, ich lebe seit über 30 Jahren dort.
Die Schenkungen flossen teilweise direkt in Bar an die Kinder, bzw. haben meine Eltern auf mein Konto überwiesen und ich habe es den Kindern weiterüberwiesen.
Zwischenzeitlich habe ich mich von meiner Frau getrennt und die Scheidung ist vor Gericht hängig. Meine Kindern verweigern seit ca. einem Jahr jegliche Kommunikation (vermutlich aufgehetzt ihrer Mutter) mit meinen Eltern. Auch zuvor hatte sie sich eigentlich nur noch gemeldet, wenn Geld gebraucht wurde.
Jetzt ist es so, dass sie seit neuestem begonnen haben meine neue Partnerin massiv zu belästigen.
Und eben wegen dieser noch neu hinzugekommenen Vorfälle erwägen meine Eltern die Schenkungen rückgängig zu machen. Insbesondere auch da mein Vater jetzt seit einiger Zeit im Pflegeheim ist und über kurz oder lang das Vermögen meiner Eltern aufgebraucht sein wird.
Wie ist das Vorgehen um die "internationale" Schenkung zurückzufordern?
Schenkung Eltern Deutschland / Enkelkinder Schweiz Rückforderung einer Schenkung
2. Mai 2025
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Frage vom 2. Mai 2025 | 20:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung Eltern Deutschland / Enkelkinder Schweiz Rückforderung einer Schenkung
#1
Antwort vom 3. Mai 2025 | 10:14
Von
Status: Junior-Partner (5937 Beiträge, 2617x hilfreich)
Als erstes braucht es mal einen triftigen Grund. Und den mag ich hier beim besten Willen nicht erkennen.
#2
Antwort vom 3. Mai 2025 | 13:05
Von
Status: Unbeschreiblich (40064 Beiträge, 6532x hilfreich)
Das wird wohl jetzt nichts werden und hat nichts mit *international* zu tun. Der Gesetzgeber hat *gnädiges* eingebracht. Unter ganz bestimmten Umständen/Gründen können Schenkungen zurückgefordert werden. Ich kann hier sowas nicht erkennen.Zitat :erwägen meine Eltern die Schenkungen rückgängig zu machen.
Das ist ein anderes Thema. Wer vor 4 Jahren erhebliche Summen an Enkelkinder in bar oder unbar verschenkt hat, tat das wohl aus anderen Gründen. Und jetzt ist irgendein familiärer Zwist kein Grund, sondern nur albern.Zitat :Insbesondere auch da mein Vater jetzt seit einiger Zeit im Pflegeheim ist ...
Der Gesetzgeber hat das kurz oder lang zu Schenkungen genauer definiert.Zitat :über kurz oder lang das Vermögen meiner Eltern aufgebraucht sein wird.
Bevor der Vater keinen Antrag auf Sozialhilfe nach Kap.4 SGB XII stellt, weil er nun bedürftig ist, interessiert sich das Sozialamt nicht für aus Gründen verschenktes Geld.
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#3
Antwort vom 4. Mai 2025 | 14:43
Von
Status: Heiliger (20201 Beiträge, 7316x hilfreich)
M.W. können Schenkungen binnen 10 J zurückgefordert werden a) bei eigener Bedürftigkeit des Schenkenden oder b) bei grobem Undank der Beschenkten.
a) ist noch nicht der Fall und wird zu betrachten sein, wenn es dahin kommt
b) ist auch nicht in Sicht. Es geht um schwere Verfehlungen gegen die Großeltern als Schenkende selbst. Deine Eltern möchten aber sanktionieren, dass deine Kinder sich gegen deine neue Frau wenden (Jetzt ist es so, dass sie seit neuestem begonnen haben meine neue Partnerin massiv zu belästigen)
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