Schenkung Rückforderung

16. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
papainnot
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 20x hilfreich)
Schenkung Rückforderung

Hallo,

wir haben folgendes Problem:
Ein älteres Ehepaar (die Frau war in jungen Jahren die beste Freundin meiner verstorbenen Mutter), beide gesundheitlich sehr stark angeschlagen haben uns zum Erwerb/ zur Modernisierung unserer Immobilie zweckgebunden ein paar tausend Euro geschenkt.
Nachdem wir "nur" Heiligabend mit diesen Leuten zusammen sein konnten - und diese am 1. Weihnachtsfeiertag nicht eingeladen hatten - kam eine äußerst dubiose Kündigung unserer Freundschaft.
Geschenkte Gegenstände (alberner Modeschmuck, ein Schlüssel, eine Lichterkette) wurden auf deren Aufforderung von uns via Paket zurückgeschickt. Dem Paket haben wir einen klärenden Brief beigelegt mit der Bitte doch künftig vernünftig und fair sowie respektvoll mit Mitmenschen umzugehen.
Gestern nun kam eine WhatsApp mit der Aufforderung das geschenkte Geld zurückzugeben mit dem Hinweis: der Brief sei unverschämt und beleidigend.
Nun sind wir aber nach der Immobilienfinanzierung nicht gerade flüssig und überlegen, ob wir eine uns monatlich zumutbare Rate als Rückzahlung vorschlagen sollten?
Falls diese Lösung zu tragen käme: könnte dann von uns verlangt werden unsere Zumutbarkeit mit Blick auf die Höhe der monatlichen Raten überprüfen zu lassen (vgl. Unterhaltsrecht)?
Vielen Dank.


-- Editiert von Moderator topic am 16.01.2022 13:16

-- Thema wurde verschoben am 16.01.2022 13:16

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von papainnot):
haben uns zum Erwerb/ zur Modernisierung unserer Immobilie zweckgebunden ein paar tausend Euro geschenkt.
Das hat man irgendwie vereinbart? zb per *warmem* Handschlag oder mit kleinem (Schenkungs)-Vertrag?
Grundsätzlich gilt: Geschenkt ist geschenkt. Ausnahmen gelten nur für gewisse Behörden.
Zitat (von papainnot):
könnte dann von uns verlangt werden unsere Zumutbarkeit mit Blick auf die Höhe der monatlichen Raten überprüfen zu lassen (vgl. Unterhaltsrecht)?
Ich halte das Ganze für ausgemachten Mist. Mit Unterhaltsrecht ist das nicht vergleichen. Ihr braucht auch keine Raten anbieten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
papainnot
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 20x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Uns wurde 3 mal ein Kuvert mitgegeben, schriftlich haben wir nichts gemacht ...

Wir sind hin- und hergerissen, ob wir diese "Schenkung" tatsächlich behalten wollen, deswegen hatte ich die Rate erwogen. Wenn es mit bspw. dem Unterhaltsrecht nicht vergleichbar ist, wäre die Idee "Ratenrückzahlung" doch gar nicht so schlecht (die Rate könnte dann von uns willkürlich bestimmt werden und wir müssten uns nichts nachsagen lassen)!?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von papainnot):
wäre die Idee "Ratenrückzahlung" doch gar nicht so schlecht (die Rate könnte dann von uns willkürlich bestimmt werden und wir müssten uns nichts nachsagen lassen)!?
Ja, möglich ist das.
Es geht also ums Nachsagen bzw. euren guten Ruf. Das ist weder Familienrecht noch Unterhaltsrecht noch Sozialrecht.
Ihr habt also definitiv das RECHT, das Geldgeschenk von damals in Raten an die Schenker zurückzuzahlen.

Wenn ihr meint, das poliere euren Ruf auf... dann nur zu.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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