Schenkung zurückfordern Pflegefall

18. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Alincheen123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung zurückfordern Pflegefall

Hallo zusammen,

vielleicht gibt es die Frage schon, aber beim Durchsuchen bin ich nicht fündig geworden.

Folgender Sachverhalt, meine Schwiegermutter ist krank (Pflegegrad 2 aktuell). Kürzlich ist ihre Schwester verstorben und sie hat etwas Geld geerbt. Da sie mit ihrer Rente gut klar kommt, würde sie es gerne an ihre beiden Söhne verteilen, damit diese sich den Traum vom Eigenheim erfüllen können. Hört sich auch erst mal gut an.. jetzt habe ich aber Angst, dass ihr Krankheitszustand schlimmer wird und sie ggfs. in ein Pflegeheim muss (Gotte bewahre).. und wir dann unser Haus verkaufen müssen, weil wir das Geld darein gesteckt haben. Nur für den Fall der Fälle.. müssten wir unser Haus dann wirklich veräußern, wenn die Rente nicht ausreicht um die Kosten für das Heim zu decken? Wir sind keine Großverdiener, sodass wir monatlich wohl keinen Unterhalt leisten müssten.

Sollen wir das Geld lieber nicht annehmen?

Vielen Dank

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29 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128473 Beiträge, 40994x hilfreich)

Zitat (von Alincheen123):
müssten wir unser Haus dann wirklich veräußern, wenn die Rente nicht ausreicht um die Kosten für das Heim zu decken?

Nein, muss man nicht. Man muss nur das Geld bzw. einen Teil davon zurückzahlen. Wie man das Geld bekommt (Kredit, Verkauf, ...) bleibt einem selber überlassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(991 Beiträge, 236x hilfreich)

Es gibt zu diesem Thema ein brandneues Gesetz, das den Elternunterhalt weitgehend ausschließt.
Siehe YouTube unter Elternunterhalt 2020

Signatur:

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4000 Beiträge, 640x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Es gibt zu diesem Thema ein brandneues Gesetz, das den Elternunterhalt weitgehend ausschließt.
Siehe YouTube unter Elternunterhalt 2020


Trotzdem kann die Schenkung innerhalb von 10 Jahren rückgängig gemacht werden. Außer, die Beschenkten kommen für anfallende Heimkosten auf.

Der Elternunterhalt hat damit nichts zu tun, da die Schwiegermutter ja Geld hatte.

Das Sozialamt bezahlt in so einem Fall einen Cent.

Der Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz beträgt derzeit rund 2400 € im Monat. Je nach Gegend sind manche Heime etwas billiger oder teurer.

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#4
 Von 
Alincheen123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Alincheen123):
müssten wir unser Haus dann wirklich veräußern, wenn die Rente nicht ausreicht um die Kosten für das Heim zu decken?

Nein, muss man nicht. Man muss nur das Geld bzw. einen Teil davon zurückzahlen. Wie man das Geld bekommt (Kredit, Verkauf, ...) bleibt einem selber überlassen.


Sprich, wir müssten dann einen weiteren Kredit (neben dem Baukredit) aufnehmen um das geschenkte Geld zurück zu geben?

Dann nehmen wir das Geld lieber nicht an.. möchte mich damit nachher nicht noch mehr verschulden.. wie man es mit einem Haus ja ohnehin tut..

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128473 Beiträge, 40994x hilfreich)

Das Geld nicht zu nehmen nur weil es eventuell zur Rückzahlung kommen könnte - hängt halt vom Risiko ab wann derjenige zum Pflegefall wird.

Man kann das Geld auch nehmen, zur Seite legen und jedes Jahr wenn die Frist abgelaufen ist, dne Anteil nehmen und davon eine Sondertilgung des Kredites machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36751 Beiträge, 6189x hilfreich)

Zitat (von Alincheen123):
meine Schwiegermutter
1. Du bist nicht ihr Kind.
Zitat (von Alincheen123):
Da sie mit ihrer Rente gut klar kommt,
2.Das ist schön. Evtl. hat sie außer dem jetzt geerbten auch noch etwas (anderes) Vermögen.
Zitat (von Alincheen123):
jetzt habe ich aber Angst, dass ihr Krankheitszustand schlimmer wird und sie ggfs. in ein Pflegeheim muss
3. Jetzt hast du Angst--- und jetzt soll dir hier jemand sagen, was in evtl. etlichen Jahren ist?

4.Übrigens muss niemand unbedingt in ein Pflegeheim. Ganz viele Eltern werden lange und gut von ihren Kindern oder Verwandten zu Hause gepflegt und erhalten dafür sogar Geld-Leistungen
Zitat (von Alincheen123):
und wir dann unser Haus verkaufen müssen, weil wir das Geld darein gesteckt haben.
5. Ihr habt jetzt noch nichtmal ein Haus?

Alles Zukunftsmusik---ohne Noten und sogar ohne Instrumente.



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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man kann das Geld auch nehmen, zur Seite legen und jedes Jahr wenn die Frist abgelaufen ist, dne Anteil nehmen und davon eine Sondertilgung des Kredites machen.

Das ist mutmaßlich gar keine Schlechte Idee. Je nach Erbhöhe, Bank und eigenem Risikoempfinden kann man mit
ca. -1 bis +>10% Rendite da raus gehen.
u.U. wirkt ein (Festgeld-)Konto bei der finanzierenden Bank sogar als "softe" Sicherheit und hat positiven Einfluss auf den Kreditzins.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3220x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Geld nicht zu nehmen nur weil es eventuell zur Rückzahlung kommen könnte - hängt halt vom Risiko ab wann derjenige zum Pflegefall wird.

Man kann das Geld auch nehmen, zur Seite legen und jedes Jahr wenn die Frist abgelaufen ist, dne Anteil nehmen und davon eine Sondertilgung des Kredites machen.


Ein sehr vernünftiger Vorschlag.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11904 Beiträge, 4416x hilfreich)

Zitat (von Anami):
5. Ihr habt jetzt noch nichtmal ein Haus?
Alles Zukunftsmusik---ohne Noten und sogar ohne Instrumente.


Dolle Aussage....
Das Kind steht auf dem Geländer und noch nicht runtergefallen, kein Handlungsbedarf.
Aber um bei Deiner Musik zu bleiben, das Instrument steht vor der Tür und die TE fragt berechtigterweise, ob es Sinn macht es reinzuholen und sich an die Partitur zu setzen.

Wann soll sich denn Deiner Ansicht nach die TE über möglicherweise existenzielle Entscheidungen Gedanken machen?
Wenn die Schwiegermutter im Heim und die Rückzahlungsaufforderung auf dem Tisch liegt?

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#10
 Von 
Alincheen123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle
Werde es wohl tatsächlich so machen dass wir es nehmen und beiseite legen um jährlich eine Sondertilgung vorzunehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36751 Beiträge, 6189x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wann soll sich denn Deiner Ansicht nach
Der TE hat jetzt lediglich Angst, dass dann das Haus verkauft werden müsste.
Diese Angst ist unbegründet.
Da jetzt niemand weiß, ob und wann die Schwiegermutter überhaupt in ein Heim müsste und ob sie mit ihrem Einkommen und Vermögen die Kosten selbst bestreiten könnte und ob überhaupt ein Sozialleistungsträger involviert werden würde--- kann jetzt niemand sagen, ob die Schenkung zurückgefordert würde.

Existenzielle Entscheidung? :???:
Welche Existenz wäre denn betroffen?
Zitat (von spatenklopper):
Das Kind steht auf dem Geländer
Es steht kein Kind auf dem Geländer.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11904 Beiträge, 4416x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welche Existenz wäre denn betroffen?


Die der TE und dessen Partner.

Zitat (von Anami):
Diese Angst ist unbegründet.


Aus welchem Grund siehst Du das so?
Weil aktuell niemand etwas weiß?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welche Existenz wäre denn betroffen?

Jene Existenz, welche sich der TE mit Hilfe des fremden, aber möglicherweise zurückzuzahlenden Geldes, gerade versucht aufzubauen.

Zitat (von Anami):
Es steht kein Kind auf dem Geländer.

Es ist gerade im Begriff das Geländer zu erklimmen. Ich würde es ja aufhalten, aber da hat wohl jeder einen anderen Erziehungsansatz.
Der eine agiert vorausschauend, der andere reagiert nur. Dumm halt, dass Kinder oft flinker sind als die Erwachsenen und den ersten Schritt vom Geländer schon tun, ehe sich die Erwachsenen, in Sicherheit wiegend, überhaupt umgedreht haben.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36751 Beiträge, 6189x hilfreich)

Beitrag #10 beantwortet, was der TE vorhat. Alles paletti. Nichts spricht dagegen.

Ich habe nur etwas gegen die Schauermärchen und daraus resultierende Ängste, dass Kinder als Traum-Eigenheimbesitzer ihre Häuser verkaufen müssten, wenn ihre ELTERN pflegebedürftig sind, eine Schenkung erfolgte--- und der Schenker evtl. doch ins Heim ginge--- .

Zitat (von Alincheen123):
würde sie es gerne an ihre beiden Söhne verteilen,
Die Schenkung würde noch unter 2 Kindern geteilt werden. Es müssten dann,---falls alles negative eintrifft--- beide Söhne hälftig die notwendige Differenz zu den Heimkosten zahlen.
Aber sie müssten sicher nicht ihre Häuser verkaufen.

Bitte lasst die Kirche im Dorf. Als ob ein Eigenheim eine Existenz einer Familie wäre.... :augenroll:

btw.
mit youtube und Video zu Elternunterhalt hat das nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

So viele Worte bei so wenig Ahnung, aber macht nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36751 Beiträge, 6189x hilfreich)

Könntest du bitte ggfls. mit wenigen Worten die wenige Ahnung auffüllen?
Hätten ggfls. alle was davon.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1495 Beiträge, 257x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich habe nur etwas gegen die Schauermärchen und daraus resultierende Ängste, dass Kinder als Traum-Eigenheimbesitzer ihre Häuser verkaufen müssten, wenn ihre ELTERN pflegebedürftig sind, eine Schenkung erfolgte--- und der Schenker evtl. doch ins Heim ginge--- .


Und das Szenario ist so unwahrscheinlich, weil...???
IIm Gegenteil, das ist ein zu bedenkendes Risiko.
Angenommen, man bekommt jetzt 100.000 € geschenkt, nimmt noch einen weiteren Kredit von 100.000 und kauft für 200.000 dann sein Haus. Später im Jahr muss tatsächlich die Schenkerin in ein Pflegeheim und kann mit ihrer Rente (was in 90% aller Fälle der Fall sein wird) das Pflegeheim nicht bezahlen und dann wird die Schenkung zurückgefordert.
Meinst Du, jede kann sic h mal eben so einen weiteren Kredit über 100.000 € leisten? Vielleicht bekommt man ihn wegen des bereits bestehenden Kredits und des zur Verfügung stehenden Gehalts gar nicht erst.
Dann müsste sehr wohl das Haus verkauft werden. Und dann würde noch Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

Jaja, alles zukunftsmusik, so muss es nicht kommen. Aber die Frau hat bereits Pflegerad 2 und da ist die Wahrscheinlichkeit ja wohl nicht so weit weg...Es wäre geradezu Fahrlässig, sich solche Gedanken NICHT zu machen.


Zitat:
Die Schenkung würde noch unter 2 Kindern geteilt werden. Es müssten dann,---falls alles negative eintrifft--- beide Söhne hälftig die notwendige Differenz zu den Heimkosten zahlen.
Aber sie müssten sicher nicht ihre Häuser verkaufen.


Ach, du weisst, das beide Söhne sich die Differenz leisten können?

Zitat:
Als ob ein Eigenheim eine Existenz einer Familie wäre.... :augenroll:

Was denn sonst? Nicht jeder ist mit einem goldenen Löffel geboren.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128473 Beiträge, 40994x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es müssten dann,---falls alles negative eintrifft--- beide Söhne hälftig die notwendige Differenz zu den Heimkosten zahlen.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von Anami):
Aber sie müssten sicher nicht ihre Häuser verkaufen.

Das ist Unfug.

Aber das Du offenbar hellsehen kannst ist fasizierend - morgen ist Samstag, wie sind eigentlich die Lottozahlen?



Zitat (von Anami):
Als ob ein Eigenheim eine Existenz einer Familie wäre....

Der eine ist mit einem Pappkarton unter der Brück zufrieden, der andere mit einem Fass.
Derzeit ist es durchaus ein Haus das Existenz einer Familie darstellt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49171 Beiträge, 17311x hilfreich)

Ich möchte in dem Zusammenhang auf den § 529 Abs. 2 BGB verweisen. Existenzängste sind daher unbegründet.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36751 Beiträge, 6189x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
und kann mit ihrer Rente das Pflegeheim nicht bezahlen ---und dann wird die Schenkung zurückgefordert.
Von wem denn?
Zitat (von Schalkefan):
Meinst Du, jede kann sic h mal eben so einen weiteren Kredit über 100.000 € leisten?
Nein. Wie käme ich auf solchen Annahme-Unfugs-Quatsch? Das wird in > 98% aller Fälle unnötig sein.
Richtig ist: Das Heim will (in 100% der Fälle) die Rechnung in Höhe von mtl. X € regelmäßig beglichen haben.

Vorschlag: Mach Szenarien mit Annahmen: Volle Heimkosten ab x + Rente + Schwiemus Rest-Vermögen + Einkommen der Kinder + Vermögen der Kinder. Wähle jeweils die Zeit im Heim.
Mach aus 5 Summen, dass das Haus von Sohn 1 und/oder Sohn 2 verkauft werden muss. --->Weil du das ja als einzigen Weg siehst.
Zitat (von Schalkefan):
Ach, du weisst, das beide Söhne sich die Differenz leisten können?
Nein. Niemand.
Zitat (von Schalkefan):
Nicht jeder ist mit einem goldenen Löffel geboren.
> 90% aller Betroffenen sind das nicht. Trotzdem stellt ein EFH keine Familien-Existenz oder eine solche gefährdete dar. Gedanken sollte man sich durchaus machen. Aber keine Schauermärchen glauben--- oder wie du gar noch weitere verbreiten. :zoff:
-----------------------------------------------------
Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlicht falsch.
Wie ist es richtig?
Zitat (von Harry van Sell):
Das ist Unfug.
Was müssten sie dann?
Zitat (von Harry van Sell):
Der eine ist mit einem Pappkarton...
Boah. Das ist grober Unfug und trägt mitnichten zur Wahrheitsfindung bei.
----------------------------------------------------

Zitat (von hh):
Existenzängste sind daher unbegründet.
Vielen Dank. Ich kann leider nur lang.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128473 Beiträge, 40994x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Von wem denn?

In der Regel von dem Amt, das die Kosten trägt und die Ansprüche auf sich überleitet.



Zitat (von Anami):
Wie ist es richtig?

Nur wer den Freibetrag überschreitet muss zahlen. Und die Quote wird dann auch nicht unbedingt 50% sein...



Zitat (von Anami):
Was müssten sie dann?

Sie müssen den geforderten Betrag leisten. Ob sie dafür dann das Haus verkaufen müssten oder nicht, steht in den Sternen.



Zitat (von Anami):
Boah. Das ist grober Unfug

Nö.



Zitat (von Anami):
und trägt mitnichten zur Wahrheitsfindung bei.

Genau wie Deine merkwürdige Theorie das der Wegfall eines Hauses nicht zu Existenzproblemen führen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36751 Beiträge, 6189x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In der Regel von dem Amt, das die Kosten trägt und die Ansprüche auf sich überleitet.
Aber nur, wenn die Beschenkten eine Kostendifferenz zum Zeitpunkt X nicht selbst begleichen können.
Zitat (von Harry van Sell):
Nur wer den Freibetrag überschreitet muss zahlen.
Welcher Freibetrag bei Überleitungsansprüchen wegen Schenkung ist hier gemeint?
Zitat (von Harry van Sell):
Ob sie dafür dann das Haus verkaufen müssten oder nicht, steht in den Sternen.
Nichts anderes habe ich geschrieben.
Zitat (von Harry van Sell):
Deine merkwürdige Theorie das der Wegfall eines Hauses nicht zu Existenzproblemen führen könnte.
Nicht wegen der eventuellen Überleitung von Ansprüchen aus einer Schenkung.
Es steht ebenso in den Sternen, wann ein geplanter und evtl. umgesetzter Hausbau zu Existenzproblemen führen könnte.

-- Editiert von Anami am 23.02.2020 10:11

-- Editiert von Anami am 23.02.2020 10:19

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Hans35
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 33x hilfreich)

Wie wär's, wenn ihr noch mal auf die Rechtslage schaut?

In der Tat besagt § 528 BGB, dass der Schenker die Herausgabe des Geschenks fordern kann, wenn er verarmt und seinen Unterhalt nicht mehr bestreiten kann; gemäß § 529 aber nur innerhalb von 10 Jahren. Der Beschenkte kann die Rückgabe abwenden, indem er Unterhalt zahlt. Wenn der Schenker auf öffentliche Mittel angewiesen wird, deren Höhe von seinem Vermögen abhängt, kann das entsprechende Amt hierauf verweisen und diese mögliche Forderung bei dem Vermögen bzw. Einkommen berücksichtigen.

Das verpflichtet allerdings noch nicht zur Rückforderung des Geschenks. Das kann aber passieren, wenn der Beschenkte keine Patientenverfügung ausgestellt hat und er einen (fremden) Betreuer erhält, der das für ihn macht.

Eine andere Frage ist dann, wer die vom Einkommen der Schenkerin nicht abgedeckten Heimkosten tragen wird, wenn das Amt es nicht tut und auch die Söhne nichts beitragen können. Da sollte man sich schon Gedanken machen und sich das von einem Fachmann mit realistisch prognostizierbaren Zahlen durchrechnen lassen. Wirklich kritisch kann es ja nur werden, wenn die (wegen der zwei Brüder: halben) restlichen Heimkosten deutlich höher sind, als die zu prognostizierende Miete (wenn also das Haus nicht von dem Geschenk gekauft wird).

Wegen der 10jährigen Frist sollte das Geschenk ggf. möglichst schnell angenommen werden. Und ein Antrag auf öffentliche Mittel sollte ggf. auf einen Zeitpunkt nach Ablauf dieser Frist verschoben werden.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36751 Beiträge, 6189x hilfreich)

Vielen Dank für die Deutlichmachung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8447 Beiträge, 4615x hilfreich)

Zitat (von Hans35):
Das kann aber passieren, wenn der Beschenkte keine Patientenverfügung ausgestellt hat und er einen (fremden) Betreuer erhält, der das für ihn macht.

Eine Patientenverfügung hat nichts mit einer Betreuung zu tun. Diese regelt lediglich, welche ärztliche Maßnahmen im Fall der Fälle durchgeführt werden sollen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Hans35
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 33x hilfreich)

Sorry. "Vorsorgevollmacht" natürlich.

Ist genau so wichtig. Nicht nur für alte Leute und junge Motorradfahrer.

-- Editiert von Hans35 am 23.02.2020 16:50

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128473 Beiträge, 40994x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nichts anderes habe ich geschrieben.

Dann solltest DU Deine Deutschkenntnisse überarbeiten:
Zitat (von Anami):
Aber sie müssten sicher nicht ihre Häuser verkaufen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36751 Beiträge, 6189x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann solltest DU Deine Deutschkenntnisse überarbeiten:
Du solltest bitte Geschriebenes nicht so auseinanderzupfen, dass auch ja noch eine Winzigkeit evtl./vllt./ uU falsch zu Verstehendes hängenbleibt. Danke.

Nach Duden/Synonyme kann man sicher auch für grundsätzlich, wahrscheinlich, sehr wahrscheinlich, höchstwahrscheinlich verwenden:
Aber sie müssten grundsätzlich nicht ihre Häuser verkaufen. DAS gibt auch mein folgender langer Erklärungs-Sermon zum #17 her.
---------------------------------------------------------
Du hattest in #1 schon ganz deutlich geschrieben, was der TE tun kann. Der TE hatte es schon in #10 dankend bestätigt.

https://synonyme.woxikon.de/synonyme/sicher.php
https://www.duden.de/rechtschreibung/sicher_zweifellos_gewiss_bestimmt

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man kann das Geld auch nehmen, zur Seite legen und jedes Jahr wenn die Frist abgelaufen ist, dne Anteil nehmen und davon eine Sondertilgung des Kredites machen.


Die Abschmelzungsregelung des § 2325 Abs. 3 BGB greift nur im Erbfall. Sie greift nicht, wenn der Schenker noch lebt. D.h. die Schenkung könnte auch nach 9,5 Jahren noch vollständig zurückgefordert werden.

0x Hilfreiche Antwort

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