Schenkung zurückzahlen ??

19. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
udo3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkung zurückzahlen ??

Hallo und guten Morgen zusammen,

hab hier mal ein paar Fragen zum Thema Rückzahlung einer Schenkung.

Nehmen wir mal an meine Frau hat vor sieben Jahren einen Geldbetrag in bar von einer Tante erhalten die damals ein Terminkonto auflöste. Der Betrag wird bar abgehoben und übergeben. Es ist kein Schenkungsvertrag oder eine Überweisung vorhanden die Rückschlüsse ziehen lässt was die Tante mit dem Geld gemacht hat. Der gleiche Vorgang wiederholte sich bei dem Bruder meiner Frau.
Nun ist die Tante Pflegeheimbewohnerin,ihre Ersparnisse aufgebraucht und nun sucht das Sozialamt nach möglichen Geldgebern.
Der Bruder meiner Frau, der seit mittlerweile ca. 3 Jahren die Vormundschaft übernommen hat, wird nun zu den finanziellen Verhältnissen der Dame insbesondere im Bezug auf die beiden Abhebungen von dem Sozialversicherungsträger zur Auskunft gebeten.
Da die Tante vor sieben Jahren ihre Bankgeschäfte selbstständig getätigt hat kann es doch hier keine Auskunftspflicht geben ?
Was ist wenn in diesem Zeitraum eine Einzahlung ohne Verwendungszweck auf mein Konto statt gefunden hat und kann oder darf der Sozialversicherungsträger meine finanziellen Verhältnisse oder andere überprüfen?
Ich muss doch keine Rechenschaft ablegen wenn ich Geld einbezahle woher es stammt oder? Wir reden hier von einem Betrag von damals 15000 DM.

Nun wäre es schön wenn mir jemand eine Antwort geben könnte oder in einer ähnlichen Angelegenheit Erfahrungen gemacht hat und diese mir mitteilen würde.
Auch für sonstige Antworten bin ich wirklich dankbar.

einen schönen Sonntag noch
Gruß Udo

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Bruder als Vormund der Tante ist bei seinen Aussagen zur Wahrheit verpflichtet. Sollte er sich beim Lügen erwischen lassen, so erfüllt das den Straftatbestand des Betruges.

Mindestens in Bezug auf die Schenkung an sich selbst sollte er daher äußerst vorsichtig damit sein, zu behaupten, er wisse nicht, was mit dem Geld passiert ist. An der Stelle kann man nämlich leicht das Gegenteil beweisen.

In Bezug auf die Schenkung an Dich kann es natürlich sein, dass der Bruder tatsächlich keine Kenntnis davon hat. Das Gegenteil wird man ihm schwer beweisen können. Wenn das Sozialamt Dich jedoch direkt fragt, ob Du schenkungsweise Geld erhalten hast, dann gilt das oben geschriebene auch für Dich.

Wenn der Auszahlung vom Konto der Tante eine zeitnahe und betragsmäßig ähnliche Einzahlung auf Deinem Konto gegenübersteht, dann ist eine Schenkung so naheliegend, dass Du beweisen müsstest, woher das eingezahlte Geld stammt. Eine Abfrage der Kontobewegeungen bei Deiner Bank ist natürlich nur dann zulässig, wenn das Sozialamt einen begründeten Verdacht auf eine Straftat (Betrug) von Deiner Seite hat.

Auch wenn die Tante unter Vormundschaft steht, kann es natürlich sein, dass sie sich an die Schenkungen erinnert und davon dem Sozialamt erzählt.

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