Schenkungsrecht

29. März 2001 Thema abonnieren
 Von 
Udo Hübner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schenkungsrecht

Hallo,

Ich habe ein Problem mit dem Schenkungsrecht. Vor einem Jahr verstarb mein Opa.
Da ich schon vorher meine Großeltern versorgt hatte und ich mich auch weiterhin um meine Oma kümmere, durch die Pflege des Garten und auch den Einkauf sowie Behördengänge erledige, schenkte mir meine Oma 10000,- DM. Diese wollte ich in den Kauf eines neuen Fahrzeuges investieren.
In ca. Zwei Wochen wäre das Auto abholbereit. Vor drei Tagen sollte ich nun aber plötzlich ein Schriftstück unterschreiben, daß ich das Geld nur von meiner Oma geliehen habe. Nach dem Tod meiner Oma soll ich ihrem Sohn die 10000,- DM in monatlichen Raten abzahlen. Da ich aber nicht wissen kann was in ein paar Jahren passiert, möchte ich mich doch lieber absichern. Auf keinen Fall möchte ich meine Familie in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Ich möchte sie bitten, ob sie mir einen Rat geben könnten wie ich mich verhalten soll.
Das geschenkte Geld würde ich zurück geben, wenn ich nicht schon einen Vorvertrag mit dem Autohaus gemacht hätte, da ich ja in der Annahme war es wäre eine Schenkung. Hat der Sohn nach dem Tod meiner Oma das Recht das Geld, das ich eigentlich meiner Oma zurückzahlen müßte, von mir zu verlangen wenn ich das Schriftstück unterschreibe?
Ich bedanke mich und hoffe auf eine positive Antwort.

Udo


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Matlach, Olaf
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Herr Hübner, gab es Zeugen für die Schenkung? Ein Widerruf der Schenkung kommt nur unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht. Unterschreiben sollten Sie im Augenblick gar nichts. Sie haben offenbar bereits Vermögensdispositonen getroffen die zu einer sog. Entreicherung führen und die möglichen Ansprüche Ihrer Oma oder im Falle deren Ablebens Ihrer Erben leerlaufen lassen. Die Erben könnten grds. wenn noch keine 10 Jahre zwischen Schenkung und Erbfall liegen an Sie herantreten.
Wenn Sie mir weitere Details nennen wollen könnte ich konkretere Auskünfte zur Sache machen. Sie können mich gerne anrufen oder anmailen. (0511/83 99 45 e-mail: matlach@ksm-anwaelte.de) Mit Grüßen aus Hannover, Olaf Matlach

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#2
 Von 
Ratlos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sollte eine Schenkung von 500.000 Euro erfolgen. Der Schenker (sehr wohlhabend) kannte den zu Beschenkenden nur sehr kurze Zeit durch Gespräche im Krankenhaus (der zu Beschenkende war zudem noch als Chefarzt in dieser Abteilung tätig).

Der Kranke ließ den zu Beschenkenden Überweisungsträger ausfüllen (am Krankenbett) und unterschrieb diese. Ca. 2 Wochen später verstarb der Schenker (nicht im Krankenhaus). Seine Erben erfuhren durch die Banken von den Überweistungsträgern und verhinderten die Auszahlung.

Der "Beschenkte" versuchte seien Anspruch geltend zu machen, die Erben haben Strafanzeige gegen ihn gestellt.

Besteht Anspruch auf das Geld für den "Beschenkten"?

Welche Voraussetzungen sind für eine nicht angreifbare Schenkung zu erfüllen?

Ratlos

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#3
 Von 
Osti1205
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich ziehe jetzt aus meinem Elternhaus aus und stehe jetzt vor der Frage ob die Möbel die meine Eltern mir gekauft haben jetzt mein Eigentum sind, sodass ich sie beim Auszug mitnehmen darf?

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"Osti"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Arno Skusa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Steuersätze fallen bei einer Geld-Schenkung zwischen Familienmitgliedern an, und wie hoch sind die Freibeträge?
1.) Schenkung der Eltern an die eigenen Kinder.
2.) Schenkung der Kinder an die Eltern
3.) Schenkung zwischen Ehegatten

-----------------
"Arno"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
krid69
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen!

Nach langen suchen bin ich nun auf diese Website gestoßen. Mein Problem was ich habe ist etwas kompliziert, hoffe aber dennoch das zumindest einer mir weiter helfen kann.

Nach 12 Jahren Ehe werde ich nun dieses Jahr geschieden. In unserer Ehe schenkten meine Schweigereltern meiner Frau ein Grundstück (vom Notar beglaubigt) Mit dem Vermerk dass auf diesem Grundstück ein EFH errichtet werden soll. Dieses würde von meinen Schwiegereltern bezahlt. Im Grundbuch steht nur meine Frau als Eigentümerin drin.

Bei dem Bau des EFH habe ich mitgeholfen. Ebenso haben wir (meine Frau und ich während des Baus ca. 10.000 € mit eingebracht. Nach der Fertigstellung im Jahre 1998 haben wir min. noch einmal 15.000 € investiert. Es wurden neben Ausbau des Dachgeschosses, Erbauung eines Carportes ( nebst Einfahrt ) auch die Grünanlagen angelegt.

Meine Frage nun. Steht mir etwas von den Geld zu was ich mitfinanziert habe? (Geld wurde in der Ehe gespart)

Ich kann durch Kontoauszüge und zum Teil der Rechnungen belegen, wie viel Geld in das Haus eingeflossen sind.

Wie verhält sich das mit der Eigenheimzulage? Diese wurde für uns als Eheleute mit einem Kind (pro Jahr 6.500 DM) ausgezahlt.
Kann ich meinen Teil zurück fordern?

Wie sieht es mit der Schenkungssteuer hierfür aus? Fällt nicht bei solchen Geschenke eine Schenkungssteuer an?

Für eine Antwort bedanke ich mich ganz herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk

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