Schlechte Rezension bei Google Maps. Darf ich so was posten?

3. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mykhailo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlechte Rezension bei Google Maps. Darf ich so was posten?

Hallo, ich habe vor, eine schlechte Referenz für eine Firma bei Google maps zu hinterlassen. Ich will nur sicher gehen, dass es keine rechtlichen Folgen tragen würde. Hier ist der Text:

Am 18.07.2022 war dort bei einem Jobinterview mit dem CEO, Herrn A und
Herrn B. Das ganze Interview fühlte sich wie ein Verhör bei der Stasi, wo ich der Verbrecher war.
Ich war von Herrn A sehr unkorrekt behandelt. Ich wurde quasi ausgelacht und erniedrigt.
Er ist ein sehr unangenehmer Mensch.
Herr B hat sich korrekter benommen, hat aber auch gelacht, wenn Herr A unangenehme Sachen gesagt hat. An Stelle von Herrn B würde ich sofort kündigen, aus Prinzip, um das ganze nicht mitmachen zu müssen.
Ich würde niemandem diese Firma empfehlen, sei es als potenzieller Kunde oder als potenzieller Arbeitzplatz.
Shame on you.



Danke!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Ich will nur sicher gehen, dass es keine rechtlichen Folgen tragen würde.

Dann sollten Sie das mit der Bewertung sein lassen (oder mindestens den Text massiv ändern).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(308 Beiträge, 28x hilfreich)

Gibt es etwas konkretes hinsichtlich "nicht korrekt behandelt"?

So sollte man das auf keinen Fall irgendwo schreiben.

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#3
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 42x hilfreich)

Es ist sinnvoll, den Unternehmen eine Rückmeldung zu geben.

Wenn Sie so etwas öffentlich machen, steht das Recht auf Meinungsfreiheit gegen die Persönlichkeitsrechte.

1. Sie sollten keine Namen nennen. Dies würde wohl auch von Google sofort gelöscht.
Idealerweise auch keine konkrete Position.
Dies macht es rechtlich nur unnötig schwierig.

2. Formulierungen sollten so gewählt werden, dass es ersichtlich ist, dass Sie Ihre persönliche Meinung wiedergeben.

3. Es sollte alles der Wahrheit entsprechen und keine Übertreibungen enthalten "z.B. Stasi-Vergleiche könnten zerlegt werden, da es sich vermutlich bei der Stasi "objektiv gesehen" anders anfühlt.

4. Alle "Verächtlichungen", die wie Tatsachen formuliert sind und nicht als subjektives Gefühl, müssen beweisbar sein.

Wenn Sie dies beherzigen, sehe ich eine Veröffentlichung sinnvoll.

Problem ist, dass häufig negatives Feedback gelöscht wird, obwohl es auch hier Urteile gibt, dass negatives Feedback nicht einfach so gelöscht werden darf - der Plattformbetreiber also nicht völlig frei agieren darf.

-- Editiert von User am 4. März 2023 04:31

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 42x hilfreich)

*Doppelpost*

-- Editiert von User am 4. März 2023 04:29

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1045 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von Mykhailo):
An Stelle von Herrn B würde ich sofort kündigen, aus Prinzip, um das ganze nicht mitmachen zu müssen.


Was hat das in einer Rezension zu suchen?

Zitat (von Mykhailo):
Ich würde niemandem diese Firma empfehlen, sei es als potenzieller Kunde oder als potenzieller Arbeitzplatz.


Aus Kundensicht kannst du die Firma doch gar nicht bewerten?

Und mal ganz allgemein: Bevor ich mich mit dieser (in meinen Augen lächerlichen) Rezension in die Nesseln setze, würde ich meinen Ärger runterschlucken und es dabei bewenden lassen.

Bringt doch nix...

-- Editiert von User am 4. März 2023 07:04

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 42x hilfreich)

Solche Rezensionen dienen der öffentlichen Meinungsbildung und sind nicht unerheblich verfassungsrechtlich geschützt.

Die Einstellung "einfach runter schlucken und nichts schreiben" teile ich nicht.
In meinem Unternehmen freue ich mich über sachliche kritische Rezensionen.

Zusätzlich kannst du auch Kununu als Bewerber für eine Bewertung nutzen.
Kununu ist zwar für viele falsche positive Bewertungen bekannt, löscht aber auch nicht vorschnell negative Bewertungen wie bei anderen Anbietern leider häufig üblich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von EmiKlei):
Wenn Sie dies beherzigen, sehe ich eine Veröffentlichung sinnvoll.

Ich nicht.



Zitat (von Mykhailo):
Ich will nur sicher gehen, dass es keine rechtlichen Folgen tragen würde.

Dann sollte man nicht negatives schreiben, am besten sogar ganz davon absehen, irgendwelche Meinungen zu verkünden / ui veröffentlichen.



Zitat (von Mykhailo):
Hier ist der Text:

Damit bettelt man ja gerade zu darum, abgemahnt und verklagt zu werden...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1045 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von EmiKlei):
Die Einstellung "einfach runter schlucken und nichts schreiben" teile ich nicht.


Musst du ja auch nicht.

Zitat (von EmiKlei):
In meinem Unternehmen freue ich mich über sachliche kritische Rezensionen.


Ich finde die Rezension des TE alles andere als sachlich, aber das ist natürlich Geschmacksache.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
EmiKlei
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 42x hilfreich)

@Harry: Einfach keine Meinung mehr zu aüßern und nichts negatives mehr zu sagen, weil man sonst rechtliche Folgen befürchten muss, ist wohl keine sinnvolle Rechtsauffassung angesichts einer in Deutschland existenten Meinungsfreiheit.

Man darf jede Meinung äußern - auch öffentlich.
Lediglich wenn man verächtliche Tatsachen über Personen behauptet, müssen diese nachweisbar sein. Auch sollte man natürlich niemand mit Vulgärsprache beleidigen.

@Nana: wie das Geschriebene sinnvollerweise abzuändern ist, um es sachlicher zu formulieren, wurde doch bereits geschrieben.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von EmiKlei):
@Harry: Einfach keine Meinung mehr zu aüßern und nichts negatives mehr zu sagen, weil man sonst rechtliche Folgen befürchten muss, ist wohl keine sinnvolle Rechtsauffassung angesichts einer in Deutschland existenten Meinungsfreiheit.

Es geht hier um was anderes ... dazu hätte man aber natürlich erst mal verstehen müssen, was der Frager will ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Mykhailo):
Ich will nur sicher gehen, dass es keine rechtlichen Folgen tragen würde.
Dann vergiss diesen Text ganz schnell.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Bewerungen wegen eines Bewerbungsgspräches?Gehören nicht ins Netz (Meine Meinung)

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich wurde quasi ausgelacht und erniedrigt.
Stimmt nicht, man hat dir Kaffee und Kuchen angeboten und ein sehr kosntruktives Gespräch mit dir geführt!

Wenn DU anderer Meinung bist, BEWEISE bitte deine Aussage, dass du ausgelacht und erniedrigt wurdest! Du solltest das schon auch beweisen können, wenn du sowas schreibst!

Ganz ehrlich, lass es lieber, schreie es als schlechte Lebenserfahrung ab und suche dir was anderes!

Alles was du nicht BEWEISEN kannst, kann die sehr teuer auf die Füsse fallen wie man sagt...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Seppie22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Meiner Meinung nach, ist Google Map auch Werkzeug von selbst Promotion.
Aber man muss auch ehrlich sein und die eigene Meinung auch posten. Natürlich auf achtsame Weise.

Signatur:

Leben ist kein Honig

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Stor199
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

es ist besser, nicht das Risiko einzugehen, zu schreiben

0x Hilfreiche Antwort

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