Hallo!
Meine Freundin hat von ihrem Arbeitgeber einen Schlüssel bekommen, den sie nach Feierabend wie verabredet in den Briefkasten des Betriebes geworfen hat (ist da so üblich, da nicht jeder einen eigenen Schlüssel hat). Der Schlüssel ist jetzt weg. Jetzt zweifelt meine Freundin, ob sie den Schlüssel vielleicht doch nur irgendwo verloren hat. Kann uns jemand helfen wie die Rechtslage für die beiden Fälle ist:
1. Der Schlüssel wurde aus dem Briefkasten gestohlen, der Dieb weiß also wozu er gehört.
2. Der Schlüssel wurde verloren.
Der Arbeitgeber möchte jetzt erstmal Schlüssel nachmachen lassen und nicht die gesamte Schließanlage erneuern. In dem Haus sind noch andere Gewerberäume (z.B. Arztpraxis). Die letzte Frage ist jetzt inwiefern meine Freundin noch verantwortlich gemacht werden kann, wenn der Arbeitgeber jetzt diese Entscheidung getroffen hat und welche Versicherungen da evtl infrage kommen (Den Zusatz bei der Privathaftpflicht haben wir blöderweise nicht abgeschlossen).
Danke schonmal für Antworten:)
Schlüssel von Generalschließanlage gestohlen oder verloren - wer zahlt?
6. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 6. Januar 2016 | 14:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schlüssel von Generalschließanlage gestohlen oder verloren - wer zahlt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 6. Januar 2016 | 15:49
Von
Status: Weiser (16972 Beiträge, 5890x hilfreich)
Hast du dich noch nie umgedreht und z.B. kontrolliert, ob du gerade eine Türe wirklich verschlossen hast oder evtl. doch nicht?
Manchmal macht man einfach unbewusst irgendetwas und ist sich nachher doch nicht mehr sicher.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 7. Januar 2016 | 07:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort:)
#5
Antwort vom 7. Januar 2016 | 12:18
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Man hat aber evtl. ein Problem, wenn man nicht nachweisen kann, den Schlüssel zurückgegeben zu haben. Dann schuldet man dem AG immer noch einen Schlüssel.
Und jetzt?
Schon
267.786
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten