Hallo.
Habe heute die Schlussrechnung meines bisherigen Stromversorgers bekommen wo aus meiner Sicht der Entlastungsbetrag der " Bremse " falsch abgerechnet wurde :
Vertrag lief vom 1.1. bis 31.5.23 - ab 1.6. neuer Stromlieferant wo der Arbeitspreis aktuell weit unterhalb der
" Bremse " liegt. Mein Entlastungskontingent liegt lt. Schreiben meines Versorges bei 702 kWh = 80% des Verbrauches aus 2022 was 877 kWh waren. Das ist auch korrekt so
Verbrauch insgesamt Jan. bis Mai = 1068 kWH. Abgerechnet als " Bremse " wurden jetzt aber nur 292 kWh.. Es fehlen also schlanke 410 kWh. Man hat hier offentsichtlich auf 1/12 runtergerechnet. 702 `: 12 = 58,5 x 5 = 292 kWH
Das ist doch so nicht korrekt sondern man hätte die gesamten - und ja auch in den 5 Monaten der Vertragslaufzeit verbrauchten 702 kWh - der Bremse erstatten müssen.
Was sagen die Experten dazu ?
Danke.
-- Editiert von User am 12. September 2023 13:57
Schlussabrechnung Stromversorger / Berechnung Entlastungsbetrag ( Strompreisbremse )
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich bin kein Strompreisbremsenexperte. Du kannst gern Widerspruch gegen deine Abrechnung erheben.
Dein Versorger antwortet/erklärt dir sicher.
Meiner erklärte schon vor 6 Monaten...
mein Verbrauch x 0.8 x (AP minus 40c)= 14,40 c/kWH--->Entlastungsbetrag: ca 240,- p.a.
Bei dir dann wohl:
1.068 kWh x 0,8 x (AP minus 40c) = Entlastungsbetrag in € p.a.
Und noch auf 5 Monate *runterrechnen*.
Dass dein neuer Versorger ab 1.6. einen geringeren AP hat, hat nichts mit der Preisbremse zu tun.
btw. Mein Versorger senkt nun nach der Achterbahnfahrt von 22 und 23 und Bremserei-Rechnerei den Arbeitspreis für Strom ab 10/23 auch auf *unterhalb der Bremse*
Immer noch happig teuer, aber...**** happens
Hatte im September gegen die Abrechnung Widerspruch eingelgt. Dieser wurde - erwartungesgemäß - vom Versorgen abgelehnt. " Es hätte alles seine Richtigkeit und sie müssten so abrechnen"
Habe darauf die Schlichtungsstelle Energie in Berlin eingeschaltet und einen Antrag auf Prüfung der Abrechnung des Versorgers gestellt. Antwort war mein Antrag würde auf Zulässigkeit geprüft ( kann aber 2-3 Monate dauern da ca. 8000 verfahren anhängig. )
Am 10.11. wurde dann mein Antrag von der Schlichtungsstelle angenommen und dem Versorger mitgeteilt das er sich innerhalb der nächsten 3 Wochen mit mir in Verbindung setzen soll um möglichst eine einvernehmliche Lösung zu finden. Leider bis heute keine Reaktion des Versorgers obwohl die 3 Wochen ja mittlerlweile rum sind...
Damit wird dann am 22.12. das offizielle Schlichtungsverfahren eröffnet mit einem Lösungsvorschlag seitens der Schlichtungsstelle . Das ganze Verfahren muß dann innernalb von 90 Tage abgeschlossen werden.
Vielleicht ist diese Info für andere Kunden auch wichtig. Werde dann weiter berichten wie es ausgegangen ist.
-- Editiert von User am 5. Dezember 2023 10:49
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Aktualisierung :
Die Schlichtungsstelle Energie hat mit Mail von gestern 7.12.23 den Energieversorgen angemahnt endlich Stellung zu beziehen und zwar bis 14.12.23 . Ansonsten würde seitens der Schlichtungsstelle Energie eine Entscheidung herbeigeführt ohne ihn....
Der Energieversorger hat dann heute der Schlichtungsstelle gewantwortet mit fast wortgleicher Begründung wie in der Widerspruchsablehnung vom September...
Daraufhin fordert jetzt die Schlichtungstelle eine weitere Stellungnahme dazu von mir innerhalb von 2 Wochen an.
Diese werde ich selbstverständlich heute noch verfassen.
to be continued...
Der Versorger scheint sich sehr sicher zu sein. Er hat mitnichten irgendwie eingelenkt, d.h. im beiderseitigen Interesse etwas *zu schlichten*. Das hätte vor allem die Schlichtungsstelle gefreut.ZitatDer Energieversorger hat dann heute der Schlichtungsstelle gewantwortet mit fast wortgleicher Begründung wie in der Widerspruchsablehnung vom September... :
Er wird vermutlich für alle Widersprüche an ihn längst seinen Hausjuristen eingeschaltet haben, der nun Abrechnung und Widerspruch für korrekt hält.
Wieso leider? Der Versorger sieht keinen Grund, dir eine einvernehmliche Lösung vorzuschlagen (damit wäre die Sache nur vom Tisch der Sch-Stelle weg). Oder meinst du, der Versorger soll dir und der Stelle persönlich vorrechnen, warum es sich bei dir SO und nicht anders ergibt?ZitatLeider bis heute keine Reaktion des Versorgers obwohl die 3 Wochen ja mittlerlweile rum sind... :
Ja, natürlich kannst du das tun. Du kannst der Stelle erklären, wo du den Fehler in der Abrechnung siehst. Und kannst auch x€ *Erstattung* fordern.ZitatDiese werde ich selbstverständlich heute noch verfassen. :
Die Stelle schaut evtl. gründlicher nach... und leitet es weiter an den Versorger.
mW schlichtet die Stelle nicht einzeln am RundenTisch.
Ja... immer alle schön beschäftigen...Zitatto be continued... :
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