Schreiben Anwälte jetzt nur noch per Mail?

14. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Schreiben Anwälte jetzt nur noch per Mail?

Guten Abend,
bei mir und meiner Frau gibt es jeweils einen Streitfall mit dem ehemaligen, bzw. im anderen Fall noch Arbeitgeber. Beide laufen über jeweils eine Anwaltskanzlei.

Nachdem hier im Forum immer wieder über die richtige Zustellung (bzgl. sicherem Empfangsnachweis) diskutiert wird, hat es mich doch verwundert, dass beide Kanzleien die Gegenseite per Email anschreiben. Der eine Fall geht hat Anfang März Güteverhandlung, beim anderen wurde eine ausstehende Zahlung angemahnt mit Frist 17.01., auch per Mail. Ist das heute so üblich?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
hat es mich doch verwundert, dass beide Kanzleien die Gegenseite per Email anschreiben.

Seriöse Organe der Rechtspflege spielen keine sinnlosen Spielchen.



Zitat (von Michael32):
Ist das heute so üblich?

Durchaus, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Seriöse Organe der Rechtspflege spielen keine sinnlosen Spielchen.


Sorry, konnte man falsch verstehen, mit "beide Kanzleien" sind jeweils unsere Anwälte gemeint, welche den jeweiligen Arbeitgeber angeschrieben haben..... Der von meiner Frau hat in der Angelegenheit schon geantwortet, da sind wir schon beim Gütetermin. Mein Arbeitgeber wurde zum ersten mal angeschrieben.... Und hat sich bis heute noch nicht gerührt..... Wenn er nun sagt, er hätte die Mail nicht erhalten oder die wäre im Spamfilter gelandet usw... ?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Wenn er nun sagt, er hätte die Mail nicht erhalten

Dann kann der RA hoffentlich mittels der Serverprotokolle das Gegenteil beweisen.



Zitat (von Michael32):
oder die wäre im Spamfilter gelandet

Bester Zustellnachweis den man bekommen kann...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

Wenn der Gegner schon einen Anwalt hat, dann geht das. Sehr gut sogar. Wenn nicht, sehe ich das als problematisch an, wenn (nur) per Mail kommuniziert wird.

Datenschutz/Vertraulichkeit lässt grüßen... Zudem noch das Beweisproblem.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wenn der Gegner schon einen Anwalt hat, dann geht das.


In beiden Fällen ist kein gegnerischer Anwalt im Spiel.....

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7099 Beiträge, 1480x hilfreich)

Anwälre schreiben sehr oft per Mail. Das hat nichts mit der Qualität zu tun

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 259x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Schreiben Anwälte jetzt nur noch per Mail?
Antwort: Nein
Sondern es stehen Ihnen weiterhin alle bisherigen Möglichkeiten der Zustellung zur Verfügung.

In der vorliegenden Sache (wo der Gegner noch überhaupt nicht reagiert hat) würde ich den Anwalt auffordern, dasselbe nochmals und mit gerichtsfestem Zustellnachweis zuzustellen.
Mindestens mal fragen, was er wohl von einer solchen Vorgehensweise hielte ...

Um sicherzustellen, dass dem Gegner diese Möglichkeit in Bezug auf einen kommenden Rechtsstreit verwehrt ist:
Zitat (von Michael32):
Wenn er nun sagt, er hätte die Mail nicht erhalten oder die wäre im Spamfilter gelandet usw... ?

Ein Anwalt, der tatsächlich das Interesse des Mandanten im Sinn hat, müsste auf diese Idee von selbst kommen wenn eine Gegenseite auf eine Email lange genug nicht reagiert.

-- Editiert von User am 16. Januar 2023 00:18

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