Schufa Auskunft Postalisch oder Digital

27. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
rammthomas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufa Auskunft Postalisch oder Digital

Hallo,
es ist ja seit dem 25.05 die DSGVO in Kraft getreten und hat das BDSG ersetzt.
Nun bin ich einmal auf die Seiten der Schufa, infoscore, usw. gegangen, da mich interessierte, ob sie die Auskunft mittlerweile elektronisch verschicken, wenn man sie elektronisch erteilt, wie nach §15 Art 3.3.
Alle Auskunfteien bis auf die Schufa schreiben, wir schicken Ihnen die Auskunft auf dem Postwege zu. Die Schufa schreibt bei dem "Bestellformular" im letzten Absatz:
"Wir weisen zudem darauf hin, dass die Datenkopie gemäß Art. 15 DS-GVO aus Datenschutzgründen postalisch übermittelt wird."
Können die sich dieses Recht einfach zusichern und kann man dagegen nichts machen, weil man die Auskunft lieber digital hätte, wie es eigentlich auch vorgeschrieben ist?

Danke für die Erklärung, wenn es einer weiß und viele Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von rammthomas):
Können die sich dieses Recht einfach zusichern





Zitat (von rammthomas):
kann man dagegen nichts machen

Doch, klagen.



Wobei ich derzeit von denen lieber noch was per Post habe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
rammthomas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei ich derzeit von denen lieber noch was per Post habe.

Danke für die Antwort.
Warum möchtest du das von denen liber noch per Post haben, wenn ich fragen darf?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Aus praktischen Gründen.

Die für die ich das brauche, sind meist noch nicht so weit, das sie auch die elektronische Version akzeptieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Können die sich dieses Recht einfach zusichern und kann man dagegen nichts machen, weil man die Auskunft lieber digital hätte, wie es eigentlich auch vorgeschrieben ist?

Wo steht das, dass das vorgeschrieben ist?

Ich halte die Übersendung per Post für die sicherste Variante. Wie soll nachgewiesen werden, wem die E-Mail-Adresse gehört bzw. dass es tatsächlich ich bin, der die Auskunft angefordert habe?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Können die sich dieses Recht einfach zusichern und kann man dagegen nichts machen, weil man die Auskunft lieber digital hätte, wie es eigentlich auch vorgeschrieben ist?

Wo steht das, dass das vorgeschrieben ist?

Ich halte die Übersendung per Post für die sicherste Variante. Wie soll nachgewiesen werden, wem die E-Mail-Adresse gehört bzw. dass es tatsächlich ich bin, der die Auskunft angefordert habe?


wie wäre es mit lesen? steht in der Mitte... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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