Hallo,
es ist ja seit dem 25.05 die DSGVO in Kraft getreten und hat das BDSG ersetzt.
Nun bin ich einmal auf die Seiten der Schufa, infoscore, usw. gegangen, da mich interessierte, ob sie die Auskunft mittlerweile elektronisch verschicken, wenn man sie elektronisch erteilt, wie nach §15 Art 3.3.
Alle Auskunfteien bis auf die Schufa schreiben, wir schicken Ihnen die Auskunft auf dem Postwege zu. Die Schufa schreibt bei dem "Bestellformular" im letzten Absatz:
"Wir weisen zudem darauf hin, dass die Datenkopie gemäß Art. 15 DS-GVO
aus Datenschutzgründen postalisch übermittelt wird."
Können die sich dieses Recht einfach zusichern und kann man dagegen nichts machen, weil man die Auskunft lieber digital hätte, wie es eigentlich auch vorgeschrieben ist?
Danke für die Erklärung, wenn es einer weiß und viele Grüße
Schufa Auskunft Postalisch oder Digital
27. Mai 2018
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Frage vom 27. Mai 2018 | 18:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schufa Auskunft Postalisch oder Digital
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#1
Antwort vom 27. Mai 2018 | 19:12
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatKönnen die sich dieses Recht einfach zusichern :
Nö
Zitatkann man dagegen nichts machen :
Doch, klagen.
Wobei ich derzeit von denen lieber noch was per Post habe.
#2
Antwort vom 27. Mai 2018 | 19:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWobei ich derzeit von denen lieber noch was per Post habe. :
Danke für die Antwort.
Warum möchtest du das von denen liber noch per Post haben, wenn ich fragen darf?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Mai 2018 | 20:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39822x hilfreich)
Aus praktischen Gründen.
Die für die ich das brauche, sind meist noch nicht so weit, das sie auch die elektronische Version akzeptieren.
#4
Antwort vom 27. Mai 2018 | 21:48
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4506x hilfreich)
Zitat:Können die sich dieses Recht einfach zusichern und kann man dagegen nichts machen, weil man die Auskunft lieber digital hätte, wie es eigentlich auch vorgeschrieben ist?
Wo steht das, dass das vorgeschrieben ist?
Ich halte die Übersendung per Post für die sicherste Variante. Wie soll nachgewiesen werden, wem die E-Mail-Adresse gehört bzw. dass es tatsächlich ich bin, der die Auskunft angefordert habe?
#5
Antwort vom 27. Mai 2018 | 22:03
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Zitat:Zitat:Können die sich dieses Recht einfach zusichern und kann man dagegen nichts machen, weil man die Auskunft lieber digital hätte, wie es eigentlich auch vorgeschrieben ist?
Wo steht das, dass das vorgeschrieben ist?
Ich halte die Übersendung per Post für die sicherste Variante. Wie soll nachgewiesen werden, wem die E-Mail-Adresse gehört bzw. dass es tatsächlich ich bin, der die Auskunft angefordert habe?
wie wäre es mit lesen? steht in der Mitte... ;-)
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