Guten Tag.
Ich bin 17 Jahre alt und wohne allein im Jugendheim und habe den Hauptschulabschluss und möchte den MSA machen mein Problem ist ich war beim Schulamt wegen Anmeldung für einen Schulplatz und das haben sie gefunden dann bin ich zur Schule hin anschließend hat die Schulleiterin dass ich eine Ausbildung machen kann besser als die Schule und danach hat sie mein Antrag abgelehnt und sagte "geh zur Berufsschule"und das möchte ich nicht , ein Tag danach war ich beim Schulamt und haben gesagt es gibt keine Schulplätze mehr und dass ich bis Februar warten muss also das zweite Halbjahr, und gestern war ich dort beim Schulamt und haben mir gesagt dass ich bis September 2018 warten muss und das hat mich sehr genervt ich habe das Jahr verloren und ich weiß genau dass sie kein Recht hatte mich rauszuschmeissen obwohl mein Freund in meinem Alter ist seit Oktober in einer normalen Schule also bitte um Ihre Lösung.
Und sorry für meine Rechtschreibung.
Und ich hoffe bin ich hier richtig da ich kein Schulrecht gefunden habe.
Berlin.
Lg
-- Editiert von Khaled123 am 24.01.2018 11:23
-- Editiert von Khaled123 am 24.01.2018 11:25
Schulamt problem
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Schulrecht ist Landesrecht. Es gibt also 16 verschiedene Schulrechte. Nach Beendigung der Grurndschule (also nach 4 bzw. 6 Jahren) endet die Verpflichtung einer Schule, jeden aufnehmen zu müssen. Im zeitlichen Bereich der Schulpflicht (in meinem Land endet die mit 16) gibt es für noch schulpflichtige Kinder eine Schule in jedem Bezirk, die die schulpflichtigen Kids aufnehmen muss, ältere Kids aber nicht. Ich vermute mal, dass Du auch nicht mehr schulpflichtig bist, also besteht keine Pflicht irgendeiner Schule, Dich aufzunehmen.
Da Du noch nicht volljährig bist, kannst Du Dich ohnehin nicht selbst anmelden. Das müsste der Erziehungsbevollmächtigte (Eltern, Vormund?) tun.
wirdwerden
Bitte lies dir deinen Beitrag noch einmal durch. Ohne Punkt und Komma verstehen die Forenteilnehmer hier nur die Hälfte und werden dir nicht wirklich helfen können und wollen.
-- Editiert von cirius32832 am 24.01.2018 11:43
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Ich war nur neun Jahren an der Schule und habe nur noch dieses Jahr und für die Anmeldung kommt immer mein Onkel mit.
Ich habe gesagt für die Rechtschreibung.
in welchem Bundesland lebst du denn??
Berlin
Mit 17 Jahren müsste der Fragesteller eigentlich in der 11. Klasse sein. Also schon lange aus Schulpflicht raus.
So, jetzt gilt das, was ich weiter oben geschrieben habe. Schulpflicht endet irgendwann (meist mit 16) oder aber nach Beendigung einer bestimmten Anzahl von Jahren, die man in der Schule verbracht hat, nicht mit einem Abschluß. Und - nochmals, selbst wenn noch eine Schulpflicht besteht, muss nicht jede Schule, also die das Objekt der Begierde ist, einen Bewerber aufnehmen.
In unserem Land z.B. sind diese Jugendlichen zwar zu unterrichten, aber die Klassen sind auch einer Berufsschule zugeordnet. Insoweit war das "das will ich aber nicht" Quatsch.
Es gibt unzählige Programme für benachteiligte Jugendliche. Das Jugendamt kennt die, die Agentur für Arbeit kennt die. Vielleicht als Einstieg mal schlau machen, was es gibt und was geht. Es gibt die Kombi Ausbildung, Schulabschluss. Es kann sein, dass Du in einer Berufsschule Deinen Schulabschluss machen kannst/musst, weil diese Spätzünder dort untergebracht sind. Das können wir hier nicht wissen.
Und, ist der Onkel der Vormund, oder was? Hier ist erst einmal ein erheblicher Beratungsbedarf mit Konzepterstellung geboten. Das ist mit einfacher Schulanmeldung (auf die Aufnahme in einer bestimmten Schule besteht ja kein Anspruch) auch nicht getan, insbesondere, wenn ich mir so die Fähigkeiten in Rechtschreibung und die Kenntnis von Interpunktionsregeln anschaue. Da müsste wahrscheinlich ein ganz anderes Programm gefahren werden.
wirdwerden
............noch eine Frage: Was ist "MSA" und wie heißt die Schule??
Nein, die Schulpflicht endet nicht mit dem Lebensalter, sondern mit den Jahren des Schulbesuches, für den TE also mit der Absolvierung von 10 Schuljahren.
Also ich habe schon neun Jahren die Schule im Ausland besucht.
Und war ich hier nur 2 Jahren in einer Vorbereitungsklasse, also ich mächten es wissen was im Schulgesetz steht , damit ich weiß was ich mit dem Schulamt reden soll.
ZitatNein, die Schulpflicht endet nicht mit dem Lebensalter, sondern mit den Jahren des Schulbesuches, :
Wieso "nein", das stand doch da ...?
ZitatWenn Sie eine Fremdsprache nach so kurzer Zeit so gut beherrschen würden, wie der TE, hätten Sie meinen Respekt. :
Tja, ist aber nutzlos. Denn wenn das gewünschte Bildungsziel absehbar nicht erreichbar ist, dann hat die Schule nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht den Platz an jemanden zu vergeben bei dem die Aussicht realistisch ist.
Nochmals, es gibt kein freies Wahlrecht einer Schule. Gegebenenfalls muss eine bestimmte Schule zugewiesen werden. In allen Bezirken gibt es das in Berlin nach meiner Kenntnis, wie auch in den anderen Bundesländern. Ob das eine Berufsschule ist oder eine andere Schule, das wissen wir nicht.
Aber es gibt so viele Beratungsstellen, ich hatte drauf hingewiesen. Noch ein Hinweis: wo immer der Fragesteller seine Schulzeit verbracht hat, für Ausländer gibt es da noch spezielle Regelungen.
wirdwerden
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