Schulbefreihung durch Eltern

25. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulbefreihung durch Eltern

Hallo
Kurze Erklärung zum Sachverhalt.Ganztagsschule mit ca 1000 Schülern auf verschiedenen Jahrgängen,wo 2 meiler Kinder sind.1x9te Jahrgang 1x12te Jahrgang.

Seid fast 3 Wochen steigen die Positiv Coronafälle auf den Jahrgängen.9te insgesamt 28 von 120 Schülern plus 13 K1 Personen wo das Ergebnis noch offen ist.12 te Jahrgang 13 Positiv 11 Offen .

Bei meiner Tochter in der Klasse machen sich die Schüler und Eltern nun Sorgen,da zum 4ten mal 8 Kinder an Corona erkrankten aber trotzdem 3 davon 2 Tage mit Symptome in der Schule waren,da die Schule sagt sie brauchen nicht testen da geimpft oder genesen.

Es wurde eine Anfrage an die Schulleitung und Jahrgangsleitung gestellt ob man die Kinder ins Dinstanzlernen stellen könnte.

Aussage Schule ist die das es nicht geht da Warnstufe 2 (In der Region wo die Schule ist,ist allgemein Warnstufe 3)
besteht und die Schule im Moment nur 316 Positiv Fälle von 1000 hat.

Kann man da als Elternteil eigenständig sagen das man möchte das die Kinder von zu Hause aus lernen,oder ist dies in der Tat nicht rechtens

danke

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128622 Beiträge, 41006x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Kann man da als Elternteil eigenständig sagen das man möchte das die Kinder von zu Hause aus lernen,

Merkwürdige Frage ... das hat man ja offenkundig schon gemacht
Zitat (von kixa):
Es wurde eine Anfrage an die Schulleitung und Jahrgangsleitung gestellt ob man die Kinder ins Dinstanzlernen stellen könnte.

was soll also die Frage ob man es kann



Zitat (von kixa):
oder ist dies in der Tat nicht rechtens

In der Regel ist es rechtens, das man Wünsche, Bitten, Anliegen äußert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
was soll also die Frage ob man es kann


Na ja die Frage soll die sein ob es so an dem stimmt das man als Eltern kein Recht dazu hat.

Aussage heißt nicht gleich recht.Klingt plausibel oder.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Um es ganz einfach zu beantworten: Wenn es keine Regelung zum Distanzunterricht gibt, ist Präsenzunterricht Pflicht. Und das bestimmen NICHT die Eltern.

-- Editiert von bostonxl am 25.01.2022 16:47

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#5
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Ich hoffe du denkst bei deiner Rechtschreibung und Grammatik nicht ernsthaft daran dein Kind selbst unterrichten zu wollen.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Ich hoffe du denkst bei deiner Rechtschreibung und Grammatik nicht ernsthaft daran dein Kind selbst unterrichten zu wollen.

Erst einmal danke .Auch wenn es nix mit dem Thema zutun hat,wußte ich nicht das Sie und ich schon mal in der Sandkaste gespielt haben,weshalb sie mich dutzen dürfen.

Zweitens schon etwas diskriminierend solch eine Aussage wenn man nicht weiß ob der Gegenüber Krank ist oder der Deutschen Sprache mächtig oder wie auch immer.

Aber damit sie beruhigt schlafen können ich denke bei einem Noten Durchschnitt von 1,2 und 2 von den Kindern müssen diese sich kaum Sorgen machen.
Aber da meine Frage wohl falsch verstanden wurde oder wollte,denke ich hat es sich dann hiermit auch erledigt
Trotzdem danke für die Fachlichen Antworten die sehr passend zu einigem sind

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Um es ganz einfach zu beantworten: Wenn es keine Regelung zum Distanzunterricht gibt, ist Präsenzunterricht Pflicht. Und das bestimmen NICHT die Eltern.


Danke für die Antwort.
Also sehe ich es richtig das ich als Elternteil mein Kind der Gefahr aussetzen soll dieses in eine Klasse zu stecken wo Positive Mitschüler sind oder welche die Kontakt zu welchen hatten Symptome haben aber noch kein Ergebnis da ist?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Rechtschreibung und Grammatik nicht ernsthaft daran dein Kind selbst unterrichten zu wollen.


Neben bei gesagt nach "daran" kommt ein komma

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18092 Beiträge, 9839x hilfreich)

In welchem Bundesland findet das ganze denn statt?
Schulrecht ist Landesrecht (und nicht Bundesrecht) - und es gibt Bundesländer, in denen es Regelungen zum Distanzunterricht gibt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Also sehe ich es richtig das ich als Elternteil mein Kind der Gefahr aussetzen soll dieses in eine Klasse zu stecken wo Positive Mitschüler sind oder welche die Kontakt zu welchen hatten Symptome haben aber noch kein Ergebnis da ist?
Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36882 Beiträge, 6217x hilfreich)

Es geht um Nds. Schon vor einem Jahr hat der Arzt ein Attest ausgestellt. Damals Schul-Befreiung wegen Maskenpflicht.
Nun ist die Pandemie leider nicht vergangen wie das letzte Jahr, die Maskenpflicht auch nicht. Gab es denn überhaupt im 1. Halbjahr die Schulbefreiung?

Es gibt neue Zahlen, neue Verordnungen, neue Einschränkungen. Vielleicht noch den gleichen Arzt und gleiche Diagnosen?

Man kann nachlesen:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsen-und-corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html
In der Warnstufe 3 wird dabei vorrangig die 2GPlus-Regel (geimpft, genesen plus zusätzlich negativen Test- oder Booster-Nachweis) unseren Alltag bestimmen.

Zitat (von kixa):
ob man die Kinder ins Dinstanzlernen stellen könnte.
Es gilt doch:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/niedersachsen-und-corona-aktuelle-leitindikatoren-203487.html
Aktualisierte Regeln für Schulen in Niedersachsen
Handlungsrahmen bei Personalengpässen: Flexible Schulorganisation sichert Präsenzunterricht
Erweitere Testpflicht: Tägliche (Selbst)Tests bis Ende Januar / Ende 1. Schulhalbjahr.
OP-Maskenpflicht in der Schule auch für Schüler unter 14 Jahren.

Auch im 2. Schulhalbjahr gilt das weiter, schreibt der Kultusminister .

Zitat (von kixa):
Kann man da als Elternteil eigenständig sagen das man möchte das die Kinder von zu Hause aus lernen,oder ist dies in der Tat nicht rechtens
Man kann das sagen, man kann das auch beantragen. Das ist auch rechtens.
Aber die Schule/Schulleitung muss diesem Wunsch/Bitte/Anliegen nicht nachkommen.
(Ich meine, sie wird es auch nicht tun).

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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