Schuldanerkenntnis - Gerichtsurteil wird vom Kläger nicht umgesetzt, was tun?

4. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Weinfee2104
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldanerkenntnis - Gerichtsurteil wird vom Kläger nicht umgesetzt, was tun?

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat ein Beklagter, der ein Schuldanerkenntnis vor Gericht geäussert hat, und auch ein schriftliches Urteil entsprechend vom Gericht formuliert wurde, dass das Urteil durch den Kläger dann auch zeitnah umgesetzt wird? ( Wir sprechen aktuell von einem schriftlich zugestellten Urteil von Ende Mai mit der Zeitangabe, des sofortigen Umsetzens und haben nun Anfang November. Bislang wird nichts vom Kläger umgesetzt, obwohl wir wirklich alles in die Wege geleitet haben diesbezüglich, und selber eine schnelle Umsetzung wünschen)
Gibt es nur die Möglichkeit, dass nun wiederum der ursprünglich Beklagte, eine Klage einreicht, damit das Gerichtsurteil auch endlich umgesetzt wird?
Wie lange dauert so eine Klage inkl. Urteil? Müsste dies generell schneller gehen, da es ja bereits ein Urteil und einen passenden Vertrag für beide Seiten gibt?
Hat der ursprünglich Beklagte sonst noch irgendwelche Möglichkeiten, dass das Urteil endlich umgesetzt wird?





-- Editiert von User am 5. November 2024 00:13

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2013 Beiträge, 1037x hilfreich)

Üblicherweise hat der Beklagte ein Urteil umzusetzen. Warum tut man das nicht einfach?
Ich meine, wie soll man sich das vorstellen, dass der Kläger ein Urteil umsetzt?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126791 Beiträge, 40702x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Warum tut man das nicht einfach?

Das ist die entscheidende Frage ...



Zitat (von Weinfee2104):
Gibt es nur die Möglichkeit, dass nun wiederum der ursprünglich Beklagte, eine Klage einreicht, damit das Gerichtsurteil auch endlich umgesetzt wird?
Wie lange dauert so eine Klage inkl. Urteil?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

In der Regel entscheidet aber der Kläger wann er mit der Umsetzung anfängt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40114 Beiträge, 14281x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstehe, ist ja alles etwas wirr, haben wir eine gerichtliche Entscheidung, durch welche der Beklagte verurteilt wird, was auch immer zu tun oder zu zahlen, oder was auch immer. Wenn diese Entscheidung rechtskräftig ist, dann ist es an dem Verurteilten, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Wenn er das nicht tut, kann der Kläger Zwangsmaßnahmen einleiten. Muss er aber nicht.

Warum erfüllt hier in dem Fall der Beklagte nicht einfach seine Verpflichtungen?

wirdwerden

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#4
 Von 
Weinfee2104
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um einen Vorvertrag aus 2023 - es soll ein übernommener landwirtschaftlicher Hof an die Altenteiler zurückgegeben werden gegen Auszahlung des Erbes (dieses Angebot wurde auf Wunsch der Altenteiler in die Wege geleitet) Leider haben sie auf keinerlei gesetzte Fristen reagiert, so dass wir nach 5 verstrichenen Fristen eine letzte Frist gesetzt habenn(Anfang 2024) , sich mit uns über die Vertragsbedingungen zu einigen oder wir treten vom Vorvertrag zurück (der offiziell auf 8 Wochen befristet war) Auch diese Frist verstrich, ohne sich melden. Stattdessen haben sie dann die Umsetzung des Vorvertrages eingeklagt.
Wir haben alles getan, was getan werden muss.
Es gibt nun einen Vertrag, der von beiden Seiten soweit abgesegnet wurde, aber der Kläger unterschreibt nicht, sondern kommt mit neuen Forderungen um die Ecke und versucht nun betriebliche Einnahmen des letzen Jahres von der Summe, die wir als Erbausgleich privat erhalten (und auch entsprechend versteuern) abzuziehen. Die Kosten des Betriebes haben wir aber auch das ganze letzte Jahr getragen (von den Pachteinnahmen), inkl. dem Unterhalt für die Altenteiler. Wir mussten Inventar veräussern und haben 5000 Euro privat in den Betrieb gezahlt, um alle Kosten decken zu können. Wir sind vor der ursprünglich vereinbarten Übernahme 2023 natürlich weggezogen und haben derzeit nur noch die Pachteinnahmen für den Hof. Anderweitig können wir keine Einnahmen generieren, aus über 400km Entfernung. Auf die Forderung unseres Anwalts, dass wir das Urteil umsetzen und uns anderweitig um die Pachteinnahmen und Kosten des Hofes einigen, kommen wieder keine Reaktionen und der Notartermin für die Vertragsunterzeichnung wurde vom Notar erstmal wieder abgesagt.


In der Regel entscheidet aber der Kläger wann er mit der Umsetzung anfängt.

Spannend - und genau das ist die Frage: Was ist unsere Möglichkeit, dass das Urteil umgesetzt werden muss?
Geht es nur mit einer Gegenklage?

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#5
 Von 
Weinfee2104
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Üblicherweise hat der Beklagte ein Urteil umzusetzen. Warum tut man das nicht einfach?
Ich meine, wie soll man sich das vorstellen, dass der Kläger ein Urteil umsetzt?


Naja, weil ein Vertrag unterzeichnet werden muss - es geht hier um Geld für uns vom Kläger und die Eigentumsübergabe, sowie logischerweise die Eigentumsübernahme des Klägers. Und seit anderthalb Jahren tingeln wir nun herum, dass sie einen Vertrag absegnen und unterzeichnen , die genannte Summe zahlen und endlich den Hof übernehmen. Wir hätten das gern im Juni 2023 geklärt gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126791 Beiträge, 40702x hilfreich)

Zitat (von Weinfee2104):
Auf die Forderung unseres Anwalts

Wenn man anwaltlich vertreten ist, erscheint es sinnig den Anwalt um Rat zu fragen?



Zitat (von Weinfee2104):
mit der Zeitangabe, des sofortigen Umsetzens

Finde den Widerspruch ...

Da wäre doch mal der Wortlaut des Urteils notwendig.
Und auch der Vollstreckungsklausel / der Zwangsmaßnahmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Weinfee2104
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ja echt nett, dass du antwortest, aber wirklich hilfreich ist es nicht.
Meine Frage war, was wir als Beklagte tun können, damit das Urteil umgesetzt wird.
Und ob es aus Erfahrung heraus, schneller geht, wenn man die Umsetzung eines gerichtlichen Urteils einklagt.
Wir beschreiten ja gerade den Gerichtsweg und eine 2. Klage ist auch noch nicht entschieden, obwohl beide Klagen gleichzeitig eingereicht wurden. Dieses Verfahren mit der 2. Klage wird sicherlich insgesamt mind. 1 Jahr dauern. Um es mal ganz salopp zu sagen: wir können den Hof kein weiteres Jahr aus der Ferne finanzieren.
Unser Dilemma kann ich gern als PN schicken, die Frage, wie schnell wir den Hof endlich abgeben können, ist für uns mittlerweile dringend, da das Verhalten der Gegenpartei absolut schädigend für uns und für den Hof ist.

Unser Anwalt schreibt immer artig Briefe, ist aber leider selber zeitlich sehr eingespannt, ist viel unterwegs und hat gefühlt recht häufig Urlaub, kurzum, er ist schwer zu greifen und lässt sich vom Gegenanwalt am Nasenring durch die Manege ziehen und hinhalten. Wir können meistens 1x im Monat mit ihm telefonieren. Auf eMails antwortet er gar nicht. Wir haben ein tolles Verhältnis zur Anwaltsfachgehilfin, die zumindest uns am Telefon sagt, dass sie ihn erinnern wird, dass er sich dahinter klemmen soll.
Ich würde gern einfach einen Erfahrungswert haben, ob wir das Prozedere das Gerichtsurteil wiederum einzuklagen verlängern oder ob das dann eine schnellere Sache sein kann, weil es schon ein Urteil gibt und weil unser Anwalt und der Notar einen Vertrag aufgesetzt haben, an dem die Gegenseite nichts auszusetzen hat, aber trotzdem nicht unterschreiben, weil sie jetzt den Preis drücken wollen, der aber im Urteil festgesetzt worden ist.

Ich möchte keinen Rechtsrat in dem Sinne wie es manche wohl glauben.
Ich möchte einfach gern wissen, ob es weitere Optionen ausser einer Klage gibt und ob es Erfahrungswerte zur Dauer einer solchen Klage gibt (keine Wochenangabe, aber eine grobe Einschätzung)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Weinfee2104
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vollstreckungsklausel / der Zwangsmaßnahmen.


Die gibt es nicht im Urteil.

Ich kann es gern raussuchen und per PN verschicken, wenn das von Belang ist, wie man die Gegenseite zur Umsetzung bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126791 Beiträge, 40702x hilfreich)

Zitat (von Weinfee2104):
ob es Erfahrungswerte zur Dauer einer solchen Klage gibt

Nein, da kann es keine seriösen Erfahrungswerte geben.

Das längste mir bekannte Verfahren ging um die Anteile der ARAG-Versicherung, da hat das Landgericht Düsseldorf nach 34 Jahren ein Urteil gefällt.



Zitat (von Weinfee2104):
Meine Frage war, was wir als Beklagte tun können, damit das Urteil umgesetzt wird.

Das Urteil enthält weder einen konkreten zeitlichen Faktor zur Umsetzung, noch enthält es Vollstreckungsklausel / Zwangsmaßnahmen für Fälle der Säumnis
Insofern gibt es nur 2 Alternativen
1. weiter versuchen eine Einigung herbeizuführen
2. gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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