Schulden - Ex Freund ist mit geliehenem Geld abgehauen

22. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
LINA WATERPLAS
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schulden - Ex Freund ist mit geliehenem Geld abgehauen

Ich bin Belgierin und habe meinem deutschen Freund für 2 Jahre 5000 euro geliehen (bis März 2002, mit Schuldschein). Er ist aber kurz nachher abgehauen und zahlt das Geld nicht zurück. Was kann ich tun?

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"Lina"




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Katinka1948
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 0x hilfreich)

Strafanzeige stellen. Die Angelegenheit einem Inkassoinstitut übergeben. Hast Du Anhaltspunkte, wo er sich aufhalten könnte? Kannst Du selbst Nachforschungen zum Aufenthaltsort anstellen? Gruss Katinka

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"Reno-Katinka "

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#2
 Von 
HarryVic
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 80x hilfreich)

Eine Strafanzeige wird nicht zum Erfolg führen, weil die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erkennen wird. Nach deutschem Recht braucht man, um eine Forderung durch Zwangsmaßnahmen eintreiben zu können, einen vollstreckbaren Titel. Diesen bekommt man entweder durch die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahren mit dem Ziel einen Vollstreckungsbescheid zu erlangen oder indem man den Schuldner verklagt.

Ob es einem Inkassoinstitut, wie von Katinka vorgeschlagen, wirklich gelingt die Forderung einzutreiben, ist zumindest zweifelhaft. Auf den nicht unbeträchtlichen Kosten bliebe dann der Gläubiger sitzen und er müsste trotzdem nachher gerichtliche Schritte (Mahnbescheid oder Klage) einleiten, um ggf. zu ihrem Geld zu kommen.



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"Harry"

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9872 Beiträge, 1437x hilfreich)

Sehr geehrte Frau Waterplas,

ich schliesse mich im Großen und Ganzen dem Beitrag von Harry an. Allerdings sollten Sie versuchen herauszufinden, wo sich der Schuldner befindet, und ob verwertbare Vermögenswerte (Einrichtungsgegenstände, Immobilien etc.) und andere geldwerte Gegenstände des Schuldners bestehen, die der Pfändung unterfallen. Aus der Versteigerung der jeweiligen Vermögenswerte können Sie dann Ihre Ansprüche decken.

Mit freundlichen Grüßen,

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#4
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 44x hilfreich)

Aus Vollstreckungen und Versteigerungen werden nur in Ausnahmefällen Erlöse erzielt. Außer Spesen bringt das nix. Da doch lieber ein deutsches Inkassobüro, das auf Erfolgsbasis arbeitet. Im Netz findet sich da was unter www.inkasso.de

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"Joh. 19, 22"

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#5
 Von 
ayris
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

habe so etwas ähnliches wie Lina zu berichten.
Der Wohnsitz meines Ex-Freundes ist jedoch bekannt und innerhalb von Deutschland.
Vor 3 Jahren haben wir uns getrennt und er schuldet mir noch immer 1000,- €. Möchte natürlich so langsam die Sache hinter mich bringen, aber weiß nicht genau welche Rechte ich habe und ob man in diesem Fall überhaupt was machen kann. Es wurden ihm Möbel überlassen und mündlich vereinbart, dass er den Betrag so bald wie möglich (gerne auch in Raten) zurückzahlen soll. Wie es aussieht ist er zur Zeit ohne Arbeit und hat auch sonst noch Schulden zu begleichen. Bei unserem letzten Telefonat hat er mir mitgeteilt, dass er mir zur Zeit nichts zurückzahlen kann. Wie kann ich vorgehen, damit ich meinem Geld nicht noch ein weiteres Jahr nach laufen muss?
Kann man in letzter Instanz die Sache einem Anwalt übergeben auch wenn keine schriftliche Vereinbarung über die Forderung vorliegt?

Danke! ;)

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