Schulden eines anderen bezahlen

3. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)
Schulden eines anderen bezahlen

Hi, ist es legal die schulden eines anderen zu bezahlen, obwohl der schuldner es nicht gestattet? Kann der schuldner fordern dass die dritte person ihr geld zurückbekommt?

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8 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es gibt die sog. aufgedrängte Bereicherung. Benutze mal eine Suchmaschine, und dann lies die Kommentierung dazu. Dann kannst Du abschätzen, ob so ein Fall vorliegt und wie damit zu verfahren ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)

Was heißt "der Schuldner gestattet es nicht"? Gibt es eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, daß ein Dritter die Schulden nicht bezahlen darf?

Falls nein, wäre sonst das Konstrukt "Abtretung" (§ 398 ff. BGB ) denkbar. Ein Gläubiger überträgt seine Forderung gegen den Schuldner an einen Dritten. Sind aber ein paar Randbedingungen nötig, siehe §399 und §400 BGB .

Das ist sogar formlos, also mündlich möglich.

Der Dritte zahlt dann die Schulden an den ursprünglichen Gläubiger und hat nun seinerseits eine Forderung gegen den Schuldner.

Der Schuldner selbst bekommt hiervon nichts mit und kann auch nichts verlangen. Er ist an dem "Geschäft" zwischen Gläubiger und Drittem nicht beteiligt.

Wenn Gläubiger und Dritter sich einig sind in Bezug auf "Forderungsabtretung" und keine Ausschlußgründe vorliegen, kann ein Dritter natürlich fremde Schulden bezahlen. Der neue Gläubiger braucht dann die eigene Forderung gegen den Schuldner ja nicht "eintreiben".


Übrigens immer wieder gern gemacht bei Beauftragung von Inkassounternehmen. Der Gläubiger erhält vom Inkassounternehmen einen Bruchteil des Forderungswertes, somit wenigstens "etwas Geld", und das Inkassounternehmen zieht dann alle Register und treibt die Forderung in schwindelnde Höhe. Höchst unanständig, aber scheinbar legal bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit.



-- Editiert von Sambor am 04.12.2016 17:35

-- Editiert von Sambor am 04.12.2016 17:42

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Eine Schuld kann nicht abgetreten werden, nur eine Forderung. Genannte Bestimmungen liegen also Meilen von dem, um was es hier geht, entfernt.

wirdwerden

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#5
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Eine Schuld kann nicht abgetreten werden, nur eine Forderung. Genannte Bestimmungen liegen also Meilen von dem, um was es hier geht, entfernt.

wirdwerden


Vielleicht möchte der Fragesteller zunächst weiter präzisieren, ob es einen und ggf. welchen konkreten Hintergrund es zu seiner Frage gibt. Meint er z.B. "legal" im Sinne von nicht verboten?

Möglicherweise liegen alle bisherigen Kommentierungen Meilen von dem entfernt, um was es hier geht.

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#6
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):

Steuerrechtlich ist es so oder so immer eine Schenkung - wenn der Dritte mit Einverständnis des Schuldners dessen Schulden bezahlt, schenkt er dem Schuldner das Geld. Wenn er ohne dessen Einverstängnis die Schulden des Schuldners bezahlt, schenkt er das Geld dem Gläubiger.


Schenkung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft mit Angebot und Annahme. Der Schuldner will ja gerade offensichtlich nicht, daß ein Dritter seine Schulden begleicht.

Schenkung ist an keine Gegenleistung gebunden. Nimmt der Gläubiger das Geld, hat dies keine befreiende Wirkung für den Schuldner.

Ob Schenkung unter Auflage anwendbar wäre? Auflage müßte ja sein, der Gläubiger verzichtet gegenüber dem Schuldner auf seine Forderung...einseitigen Forderungsverzicht gibt es nicht...also Erlaßvertrag zwischen Gläubiger und Schuldner...mithin zweiseitiges Rechtsgeschäft...da drehen wir uns dann im Kreis.

-- Editiert von Sambor am 05.12.2016 12:33

-- Editiert von Sambor am 05.12.2016 12:39

-- Editiert von Sambor am 05.12.2016 12:48

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich wiederhole das Wort "aufgedrängte Bereicherung." Da kann man sich einarbeiten, hat nichts mit Schenkung oder aber Forderungsabtretung zu tun, ebenso wenig mit Steuerrecht.

wirdwerden

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#8
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich wiederhole das Wort "aufgedrängte Bereicherung." Da kann man sich einarbeiten, hat nichts mit Schenkung oder aber Forderungsabtretung zu tun, ebenso wenig mit Steuerrecht.

wirdwerden


Natürlich wird dem Schuldner eine Bereicherung aufgedrängt. Es gibt aber keine allgemeine gesetzliche Regelung, ob und inwieweit ein objektiv Begünstigter den bereicherungsrechtlichen Ausgleich von Vermögensvorteilen, die ohne seine Zustimmung und gegen sein Interesse eingetreten sind, verweigern kann.

Zivilrechtliche Ausgleichsansprüche zwischen den Parteien wären wohl lösbar durch Vorrang der Leistungskondiktion...
entstammt die Frage des Fragestellers einer Vorbereitungsklausur für ein juristisches Staatsexamen oder liegt hier einfach nur ein alltäglicher Fall zugrunde?

Bspws. er will für einen Kumpel Schulden, also einen Geldbetrag bezahlen oder andersherum. Darf der das, und was passiert, wenn er es trotzdem macht? Wäre das legal?

Die Bewertung unter bereicherungsrechtlichen Gesichtspunkten ist nicht trivial, sonst müßte man sich ja nicht einarbeiten. Insofern sollte abgewartet werden, ob der Fragesteller sich nochmals meldet und ein wenig mehr Fleisch in die Suppe wirft.



-- Editiert von Sambor am 05.12.2016 14:33

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