Ich lebe schon seit einiger Zeit im Asiatischen Raum, jedoch habe ich in Deutschland noch Schulden an einer Privatperson. Von Gericht her bin ich verpflichtet jedes Monat einen gewissen Betrag an die Person in Deutschland zu ueberweise, das ich auch immer gemacht habe. Aber seit geraumer Zeit kann ich nicht mehr bezahlen, da mein Geschaeft sehr schlecht laeuft.
Nun werde ich von dieser Person staendig belaestigt und er will auch eine Strafanzeige in Deutschland machen.
Was soll ich nun machen? Ich kann mir einfach keinen Anwalt in Deutschland leisten.
Schulden in Deutschland, bin im Ausland
quote:
werde ich von dieser Person staendig belaestigt
Oh nein, wie schröcklich, ein Gläubiger, der sein Geld will, ja wo gibt's denn sowas...
quote:
er will auch eine Strafanzeige in Deutschland machen
Wegen was denn genau?
quote:
Ich kann mir einfach keinen Anwalt in Deutschland leisten
Wofür brauchst du denn einen? In Abwesenheit verurteilt wirst du kaum werden. Einen Pflichtverteidiger bekommst du in der Lage vermutlich auch nicht. Oder fürchtest du, es könnte bei Wiedereinreise gleich ein Haftbefehl vollstreckt werden? Das kann dir auch ohne Strafanzeige passieren, wenn der Anspruch schon tituliert ist.
-----------------
""
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, aber eigentlich hat ihr Gläubiger bisher Glück gehabt, wenn Sie, obwohl Sie im Ausland sind, Ihrer Zahlungsverpflichtung nachgekommen sind. Wenn Sie sich auch weiterhin korrekt verhalten wollen, dann sollten Sie versuchen, Ihre Verbindlichkeiten auch weiterhin zu tilgen. Sie können dem Gläubiger ja anbieten, geringere Raten zu zahlen.
Halten Sie sich nicht an eine gerichtliche Vereinbarung (Handelt es sich um einen Vergleich mit Ratenzahlung?), dann kann der Gläubiger gegen Sie vollstrecken. Das erhöht im Ergebnis ihre Verbindlichkeiten, allerdings wird es für den Gläubiger nicht leicht sein, überhaupt gegen Sie zu vollstrecken (je nachdem in welchem Land Sie sich aufhalten dürfte es unmöglich sein), sofern Sie nicht noch Vermögen – z.B. ein Grundstück, Konto, Lebensversicherung – in Deutschland haben und auch nicht vorhaben, wieder dauerhaft nach Deutschland zurückzukommen.
Strafrechtlich haben Sie wohl nichts zu befürchten. Es ist nicht strafbar, Schulden zu haben bzw. seine Schulden nicht bezahlen zu können. Die einzige Ausnahme wäre, wenn Sie von Anfang an vorgehabt haben, Ihre Schulden nicht zu bezahlen – für eine entsprechende Betrugsanzeige dürfte es aber, wenn die Sache bisher nicht zur Sprache gekommen ist, obwohl Ihr Gläubiger bereits einen Titel erwirkt hat, und nachdem Sie Teilzahlungen geleistet haben, nicht reichen, auch wenn Sie hier nicht geschildert haben, wie genau es zu den Schulden gekommen ist. Strafrechtlich sollten Sie sich zur Zeit eigentlich keine großen Sorgen machen.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten