Schulden meiner Mutter tragen?

12. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Blacky1974
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 296x hilfreich)
Schulden meiner Mutter tragen?

Ich hoffe, ich bin hier richtig. Sonst bitte gerne verschieben.
Es geht darum, das ich mal die Generalvollmacht meiner Mutter hatte, für den Fall, das ihr was passiert. Der Fall war vor ein paar Jahren eingetreten (Mittlerweile ist sie ein Pflegefall und im Altenheim.
So nun hab ich von ihr noch ein Haufen Schulden mit übernehmen müssen, weil die Gläubiger der Meinung waren, mitgefangen mitgehangen, nur wegen dieser Vollmacht. Die wurde übrigens vorm Notar gemacht. Mittlerweile geht das alles über eine Betreuerin, aber die Schulden hab ich von ihr trotzdem an der Backe und musste wegen ihr in Privatinsolvénz gehen.
Sehe allerdings auch nicht ein, irgendein Cent dafür zu bezahlen, weil es meine Schulden nicht sind. Hier sind noch sogar 2 Monatsmieten von meiner Mutter offen, diverse andere Beträge, die sie nicht mehr bezahlt hatte (Demenzkrank), Arztrechnungen und Anwaltskosten. Das sind nicht mal eben einige 100 Euro.Ich bin nur geringfügig beschäftigt (Bufdi).
Ich bin allmählich sauer, das ich durch sie in Insolvenz gehen musste, aber sonst hätten mir die Gläubiger von ihr mir die Bude eingerannt.
Außerdem hab ich noch 2 Sachen von ihr dummerweise auf meinen Namen laufen lassen.
Ist das wirklich so rechtens, das die damals auch von der Schuldnerberatung gesagt haben, 1. ich muss dafür aufkommen und 2. das ich deswegen in Insolvenz gehen musste? die läuft übrigens noch bis 2017. Zudem bin ich auch nicht die leibliche Tochter von ihr, habe durch Zufall nur heraus bekommen, das ich adoptiert wurde. Habe schon überlegt, für die spätere Zukunft gegen diese Adoption, die alles andere als ordnungsgemäß verlaufen ist, anzugehen. (würde hier auch den Rahmen sprengen, alles bis ins Detail zu erläutern).

Mir geht es in dem Fall nur darum, ob ich tatsächlich verpflichtet bin, als Adoptivtochter (wobei ich noch überprüfen lasse, ob meine Adoption damals legal abgelaufen ist), für die Schulden von ihr aufzukommen? Das Vertrauen ist natürlich raus.

Viele Grüße

Blacky

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

So nun hab ich von ihr noch ein Haufen Schulden mit übernehmen müssen, weil die Gläubiger der Meinung waren, mitgefangen mitgehangen, nur wegen dieser Vollmacht.
Wie kommst Du denn darauf? Nur weil Du eine notarielle Vollmacht hast, "haftest" Du nicht für die Schulden Deiner Mutter.

Ist das wirklich so rechtens, das die damals auch von der Schuldnerberatung gesagt haben, 1. ich muss dafür aufkommen und 2. das ich deswegen in Insolvenz gehen musste?
Nur wenn Du für die Kredite selbst unterschrieben hast (Darlehensnehmer/Bürge).

Zudem bin ich auch nicht die leibliche Tochter von ihr, habe durch Zufall nur heraus bekommen, das ich adoptiert wurde.
Wenn Du adoptiert wurdest, bis Du einem leiblichen Kind gleichgestellt.

Grundätzlich gilt: kein leibliches oder adoptiertes Kind "haftet" für die Schulden der Eltern!

-- Editiert cruncc1 am 12.11.2013 19:42

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#2
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Für die "Sachen", die auf deinen Namen laufen, bist natürlich du verantwortlich. Alles andere ist schwer vorstellbar. Zu wenige Infos. Wurde nachträglich noch was unterzeichnet, dass man dafür eintritt?

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#3
 Von 
Blacky1974
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 296x hilfreich)

Ich habe weder ein Kredit unterschrieben, noch irgendwas anderes unterschrieben, das was ich damals vor dem Notar unterschrieben hatte, war die Generalvollmacht, wo ich auch die finanziellen Sachen meiner Mutter mit am Hut hatte.

Es ist mir auch nicht klar, warum mich die Schuldnerberatung zu einer Insolvenz gedrängt, die wollte ich nicht. Das was ich selber da auf meinen Namen laufen hatte, hätte ich in kleinen Raten selber tilgen können.

Nur da kam viel auf einmal auf mich zu, Mutter zum plötzlichen Pflegefall, mein Adoptivvater schon lange tot, ich stand mit der Situation so ziemlich alleine da. Und dann bin ich natürlich von den Gläubigern meiner Mutter angeschrieben worden, das die die Kohle haben wollen, ich habe das auch so dem Schuldnerberater gesagt und er meinte ich sollte dann bei der Summe besser in Insolvenz gehen. Damals hab ich nicht gearbeitet, weil ich mich um meine Mutter gekümmert hatte.

Ich sehe auch nicht ein, dass das Insolvenzgericht oder der Insolvenzverwalter aufgrund der Situation auch nur einen Cent von mir noch bekommt. Die Insolvenz läuft noch bis 2017, aber dadurch stehe ich natürlich auch in der Schufa. Dank meiner Mutter. Wurde als Baby schon adoptiert (die Adoptionssache muss ich noch klären).

Dann müsste ich jetzt halt abwarten bis die Insolvenz ausläuft, denn anfechten kann ich da vermutlich nix mehr? Diese GEZ-Sache wo ich geschrieben habe, ist ja auch nur von ihrem Konto noch abgebucht worden und die Betreuer haben mich hinter gegangen, weil sie mir keine Vorabinformation zukommen lassen haben. Ich überlege daher noch, ob ich Beschwerde beim Betreuergericht einreichen soll, aber das ganze läuft ja eh schon über meinen Anwalt, den ich da jetzt eingeschaltet habe.

Gut die 2 Sachen die ich dummerweise hab auf meinen Namen laufen lassen, kann ich ja nicht beweisen, das sie das für mich bezahlen wollte. Dumm gelaufen und mach ich auch nie wieder.

Wenn ich selber was verbockt habe mit Schulden weiß ich das dafür gerade stehen muss, aber für meine Mutter sehe ich das pertu nicht ein. Mir blieb damals leider keine andere Wahl, weil ich ja wegen ihr nicht gearbeitet habe und ich die Schulden von ihr auch nicht zurück zahlen konnte. Das Vertrauensverhältnis mit meiner Mutter ist auch durch einige Faktoren angeknackst.

Gruß Blacky

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#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Schon komisch, das Berater und Anwalt, die alle Einblick in die Unterlagen hatten, falsch gelegen haben sollen. Wenn ihr in einer Wohnung gelebt habt, wird schon ein Ding draus mit GEZ und Miete. Und wenn man einmal sich bereit erklärt hat Forderungen zu übernehmen dann ist bei Inkasso alles zu spät.
Ich glaube kaum, das ein Laienforum ohne Dokumenteneinsicht einen besseren Rat geben kann als RA und Schuldnerberater.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#5
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
das was ich damals vor dem Notar unterschrieben hatte, war die Generalvollmacht, wo ich auch die finanziellen Sachen meiner Mutter mit am Hut hatte


Dazu müßte man schon wissen, was da genau unterschrieben wurde. Wie schon gesagt wurde, impliziert eine Generalvollmacht keine Schuldenübernahme, das müßte schon gesondert festgelegt werden. Wurde es das? Und wenn ja, warum hat man das damals wissentlich gemacht? Ein Notar muß sich vergewissern, daß man auch weiß, was man da unterschreibt.

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#6
 Von 
Blacky1974
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 296x hilfreich)

Diese Generalvollmacht bezog sich auch auf die finanzielle Seite, aber man hat mir nicht gesagt bzw. auch der Notar hat nicht gesagt, das ich im Nofall durch diese Generalvollmacht eben (die ich jetzt nicht mehr habe), verpflichtet bin, zusätzlich die Schulden meiner Mutter zu tilgen. Ich hätte diese Generalvollmacht auch dann nie gemacht, wenn ich gewußt hätte, das mir da später mal die Insolvenz oder unverschuldete Schulden drohen würden.

Mittlerweile hab ich das samt der GEZ-Sache an meinen Anwalt abgegeben. Der GEZ hab ich noch einen "netten" Brief geschrieben, das es ja nicht mein Konto ist, wovon das ganze immer abgebucht wurde, sondern ihres. Könnte ich den Betreuer meiner Mutter wegen der mangelnden Informationslücke notfalls auch noch zur Rechenschaft ziehen? Die hätten sich doch direkt vorab an mich wenden müssen und nicht, das mir die GEZ gleich mir eine Rechnung nach der anderen schickt und alles wunderbar noch auf meinen Namen. Ich meine so geht es ja auch nicht. Allerdings wenn ich dem Anwalt jetzt noch ins Handwerk pfusche bringt das nix, denn er müsste ja wissen, was er tut und sich notfalls an die Betreuer wenden. Da würde ich direkt von dem übergangen, das geht so nicht. Denn normal hab ich auch alles gekündigt, was meine Mutter nicht mehr im Heim brauchte, denn ich denke, das sie davon befreit ist oder wie schaut das mit dem neuen Gesetz jetzt aus? Das wurde doch wieder gekippt????

Gruß Blacky

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#7
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
aber man hat mir nicht gesagt bzw. auch der Notar hat nicht gesagt, das ich im Nofall durch diese Generalvollmacht eben (die ich jetzt nicht mehr habe), verpflichtet bin, zusätzlich die Schulden meiner Mutter zu tilgen


Zum x-ten mal: steht das explizit in einer Vereinbarung oder ist das eine (falsche) Folgerung deinerseits?

Eine Vollmacht ist im übrigen eine einseitige WE, die muß vom Bevollmächtigten nicht "angenommen" werden. Wäre eine Generalvollmacht also mit einer Schuldenübernahme verbunden, könnte das gegen den Willen des Bevollmächtigten passieren; absurd.

quote:
Der GEZ hab ich noch einen "netten" Brief geschrieben, das es ja nicht mein Konto ist, wovon das ganze immer abgebucht wurde, sondern ihres.


Vielleicht liegt das Mißverständnis (bei dir oder bei Dritten) auch woanders. Hast du GEZ für deine Mutter bezahlt? Und hast du das in ihrem oder in deinem Namen getan?
Wenn du *für* deine Mutter und von ihrem Konto GEZ bezahlt hast, können die ja schon rein logisch nicht von dir irgendwas fordern. Wenn du das hingegen so ungeschickt formuliert hast, daß das *deine* GEZ-Gebühren waren, dann schon.

Ergo: es fehlen noch Informationen deinerseits.

Aber zur Sicherheit noch mal:
1. Eine Generalvollmacht bedingt keine Schuldenübernahme.
2. Wenn du eine gesonderte Vereinbarung zur Schuldenübernahme beim Notar unterzeichnet hättest (was ja eigentlich keinen Sinn macht), hätte der Notar dich darüber belehren müssen und fragen, ob du das so alles richtig verstanden hast.

Ich bin nach wie vor der Meinung, du sitzt einem non sequitur (der falschen Folgerung "*weil* ich eine GV unterschrieben habe, muß ich die Schulden tragen") auf.

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Damit Du es endlich glaubst was GROC schreibt - es stimmt!!! Warum Du fremde Schulden tragen willst ohne Rechtspflicht ist mir völlig schleierhaft. Nur weil das vielleicht ein unseriöses Inkassobüro aus Eigeninteresse behauptet hat? Sprech den RA ausdrücklich auf das Thema an.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#9
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wie die anderen ja schon richtig geschrieben haben, passt da was gewaltig nicht.

Hattest Du denn eine Generalvollmacht VON Deiner Mutter oder hast Du eine Generalvollmacht FÜR Deine Mutter unterschrieben? Oder beides?

Für den Fall, dass Du wie beschrieben eine Generalvollmacht VON Deiner Mutter erhalten hast, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie Du deshalb die Schulden aufgehalst bekommen hast. Andersrum würde ein Schuh draus...

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