Schulden von einem Mitbewohner

11. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
jakijak
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)
Schulden von einem Mitbewohner

Hallo,

wir wohnen hier zu dritt in eine WG. Ein WG Mitglied kann seine Miete nicht zahlen, da er arbeitslos ist und nur 165eur bekommt, die Miete aber inkl. Telefon ca. 240eur beträgt.
Mittlerweile sind die Schulden auf 650eur angewachsen.

Jetzt meine Frage:

Kann ich es vertraglich festhalten, dass das WG Mitglied mir 650eur Schuldet und jeden Monat 240eur hinzukommen. Wenn ja, mit welchem Formular mach ich das. Es sollte auch rechtskrägtig sein, also zum Bsp. vor Gericht Gültigkeit besitzen, falls er das Geld mir doch nicht einfach so wieder zurückzahlt.

Ich möchte mich halt gern 100%ig absichern.

MfG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RA Dehe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Grundsätzlich ist es so, dass Mieter einer Wohngemeinschaft ggü. dem Vermieter als Gesamtschuldner haften, d.h. jeder haftet für die volle Höhe. Die interne Aufteilung spielt hierbei keine Rolle.

Gemäß der internen Aufteilung haben Sie dann einen Anspruch gegen ihren Mitmieter, wenn Sie für dessen intern vereinbarte Zahlungen aufkommen.

Falls Ihnen das nicht reicht (oder vielleicht die interne Aufteilung nicht dokumentiert ist), schließen Sie doch mit Ihrem WGler einen Darlehensvertrag, den Sie ggf. erweitern. Hier kann dann auch die Rückzahlung geregelt werden, vielleicht auch Sicherheiten. Wichtig: Lassen Sie sich die Hingabe des Darlehens quittieren.

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