Schuldenfalle droht!

6. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
schnecki15
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)
Schuldenfalle droht!

Hallo zusammen, Ende Januar bekam ich meine Jahresabschlussrechnung vom örtlichen Anbieter.
Es ergab sich ein Guthaben von ca. 635 € und meine monatlichen Abschläge wurden von bisher 85 € auf 25 € heruntergesetzt.
Bei genauerem hinsehen und nachrechnen, fiel uns auf, das ca. 400 KWh zu wenig berechnet wurden!

Als sind wir dort hin, haben unseren Zählerstand unmittelbar vorher fotografiert und gebeten das die Rechnung korrigiert wird und der monatliche Abschlag erhöht wird.
Man werde sich darum kümmern!
Vor ca. 4 Wochen habe ich telefonisch nachgefragt, was denn nun mit meiner Rechnung ist?
Scheinbar wusste man nichts von dem Vorgang und ich musste erneut die Lage erläutern.
Man werde sich drum kümmern!

Jetzt sind schon fast 3 Monate vergangen und ich habe immer noch nichts gehört.
Meine Fragen an Euch;
1. Wie lange darf sich der Anbieter Zeit lassen um die Rechnung zu korrigieren?
2. Darf ich dem Anbieter, die Einzugsermächtigung entziehen und dafür einen Dauerauftrag machen um somit den monatlichen Abschlag selbst zu erhöhen?

Viele Grüße....




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129544 Beiträge, 41326x hilfreich)

Da in der ganzen Sachverhaltsschilderung hiervon

Zitat (von schnecki15):
Schuldenfalle droht!

nichts zu lesen war, wäre eine entsprechende Ergänzung eventuell sinnvoll?



Zitat (von schnecki15):
1. Wie lange darf sich der Anbieter Zeit lassen um die Rechnung zu korrigieren?

So lange er mag.



Zitat (von schnecki15):
2. Darf ich dem Anbieter, die Einzugsermächtigung entziehen und dafür einen Dauerauftrag machen um somit den monatlichen Abschlag selbst zu erhöhen?

Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn da pflegen mitunter hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9812 Beiträge, 2071x hilfreich)

Eventuell klärt sich das ganze ja mit der nächsten Abrechnung. Den Betrag würde ich also bisdahin erstmal zurückhalten und auf einem Konto deponieren

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
schnecki15
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)

Weil ich dann nächstes Jahr die 400 KWh nachbezahlen muss!

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8600 Beiträge, 4674x hilfreich)

Zitat (von schnecki15):
Weil ich dann nächstes Jahr die 400 KWh nachbezahlen muss!

Das wäre bei einem hochgegriffenen Wert von EUR 0,50/KWh ein Betrag von EUR 200.

Hat man keinen Online-Zugang zum Anbieter? Normalerweise kann die Höhe des Abschlags online problemlos erhöht werden.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Was hindert dich daran, schriftlich und nachweisbar deinem Anbieter per Briefpost kurz mitzuteilen, dass der monatliche Abschlag ab dem 1.6. auf xx € erhöht werden soll.
Es sei seit xxDatum noch nicht passiert.
Man habe bereits deshalb persönlich vorgesprochen und am xxDatum nochmal deshalb telefoniert.
Falls das inzwischen erledigt sei, möge man das Schreiben als gegenstandslos betrachten.

Hast du das Guthaben von 635,- denn auf dein Konto überwiesen bekommen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129544 Beiträge, 41326x hilfreich)

Zitat (von schnecki15):
Weil ich dann nächstes Jahr die 400 KWh nachbezahlen muss!

Als ich die Frage stellte, bin ich in der Tat davon ausgegangen, dass man in der Lage ist, Geld das einen nicht mehr gehört nicht auszugeben.
Falls es da also an der nötigen Disziplin fehlt, sollte man sich externe Hilfe suchen, denn dann droht ja nicht nur aus der Richtung die Schuldenfalle zuzuschnappen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5937 Beiträge, 2617x hilfreich)

Also ich würde mich freuen und die Zinsen mitnehmen. Da droht dir eher Gewinn statt Schuldenfalle.

Aber mit Zahlen hast du es offensichtlich nicht so.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Welche Schuldenfalle? Die 635€ auf ein Sparkonto legen und die Zinsen kassieren. Nächstes Jahr dann die max. 200€ Nachzahlung davon begleichen und sich über den Rest freuen.

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