Schuldner verschwunden!

21. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)
Schuldner verschwunden!

Ich hatte den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung meines Titels beauftragt.
Dieser teilte mir mit das unter der bekannten Anschrift der Schuldner nicht mehr wohnhaft sei.
Laut Einwohnermeldeamt ist der Schuldner unter der Anschrift seiner Mutter gemeldet, wohnt dort aber laut Auskunft der Mutter nicht mehr.

Was nun tun?
Wie komme ich am besten an die aktuelle Anschrift ??

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

Wissen Sie die Arbeitsstelle des Schuldners? Seine Stammkneipe, wann er wo regelmäßig sich aufhält??
Hört sich doof an, hat aber den Hintergrund, dass der GV beim Schuldner persönlich überall pfänden darf. Also in der Kneipe beispielsweise die noch nicht in Kölsch umgesetzte Kohle. Wenn der Schuldner mit einem Autoangetroffen wird, kann dies unter Umständen gepfändet werden.

Wenn Sie die Arbeitsstelle wissen, einen PfÜB (Antrag beim AG stellen) erwirken. Wissen Sie wo der Schuldner sein Konto hat? Konto pfänden (ebenfalls PfÜB).

Am besten mal Forum Schuldnerberatung reinschauen, da bekommen Sie auf indirektem Weg, Informationen über Pfändungsmöglichkeiten.
specht

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo ich habe noch ein anderes Forum, welches sich speziell hiermit beschäftigt und stärker besucht ist (www.jurathek.de/forum)
specht

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Miko11
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Vermutlich ergeben sich die richtigerweise von Herrn Specht angegebenen Pfändungsmöglichkeiten im vorliegenden Fall mangels Informationen über Arbeitgeber, Bankverbindung usw. nicht. Oder?

Haben Sie mit der Mutter des Schuldners bereits gesprochen? Oder stammt die Auskunft, dass die Mutter mittteilt, Ihr Sohn wohne nicht mehr bei Ihr, vom Gerichtsvollzieher? Ggf. würde ich bei der Mutter anrufen und sanft Druck machen. Die wird doch wissen, wo sich Ihr Sohn aufhält.

Ansonsten von Zeit zu Zeit beim Meldeamt nachfragen. Sobald eine Anmeldung in einem anderen Ort erfolgt, kommt es dort in der Regel zu einer Rückmeldung. Es kann natürlich auch sein, dass sich Ihr Schuldner bewusst seinen Verbindlichkeiten entzieht. Dann wird er sich wohl erst einmal nicht mehr ummelden.

Und eine Einschränkung zu Herrn Specht dann doch: Ich möchte den Gerichtsvollzieher sehen, der aufgrund der Angabe "Stammkneipe des Schuldners" dort zu einer Taschenpfändung erscheint. Das dürfte in der Praxis ausgeschlossen sein. Zumal der Schuldner ja mindestens 50 Euro dabei haben müsste, damit überhaupt erst einmal die Kosten dieser Maßnahme gedeckt sind.

Bis dann,

Miko

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,
natürlich ist die "Stammkneipe" etwas übertrieben, aber grundsätzlich kann ein GV an jedem Ort eine Taschenpfändung vornehmen. Ob er es dann auch macht, steht erfahrungsgemäß immer auf einem anderen Zettel.
Ansonsten ist der vom Miko vorgeschlagene Weg eigentlich gut geeignet, um an Informationen über den Schuldner heranzukommen.
specht

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

den Antworten zu diesem Beitrag kann ich mich anschliessen.

Mit freundlichen Grüßen,

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Heizdeckenlieger
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo alle zusammen,
tschuldigung, wenn ich das Thema hier nochmal aufwärme, aber ich habe genau das gleiche Problem, das der Schuldner plötzlich verschwunden ist.

Also können Menschen in Deutschland, bei Bedarf, einfach mal so untertauchen?
Ist das nicht auch in anderer Hinsicht Strafrechtlich relevant, wenn sich der Schuldner der Pfändung durch untertauchen entzieht?

Vielleicht Betrug oder Unterschlagung?

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Es ist leider gängige Praxis, daß viele Menschen vor ihren Schulden davonrennen, weil sie entweder keinen persönlichen Ausweg mehr sehen oder sich für sehr gewitzt halten.
Der Gläubiger hat mit dem ihm vom Gericht zugesprochenen Titel die Möglichkeit, den Schuldner 30 Jahre lang "zu jagen". Es entstehen ihm immer wieder Kosten, ob für die Nachforschung oder Vollstreckungsversuche.
Trotz bestehender Gesetze wird es immer schwieriger, daß Gläubiger zumindest Teile ihrer Forderungen überhaupt eintreiben können.
Abgesehen von Gesetzeslagen und Paragraphen erlaube ich mir, Ihnen die Empfehlung zu geben, daß Sie über die Mutter des Schuldners ihm die Nachricht zukommen lassen, daß Sie an einem "Einigungsversuch" im Rahmen eines persönlichen Gespräches interessiert wären, bei dem er nichts zu befürchten hätte (Pfändung vor Ort o.ä.). Immerhin wäre es eine Möglichkeit, daß beide Seiten einen Neuanfang beginnen....

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-- Editiert am 01.11.2009 17:14

-- Editiert am 01.11.2009 17:15

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

So einen hatte ich auch mal. Gemeldet bei der Mutter die immer wieder erklärt das er dort nicht lebt. Selbst ne Anzeige am Meldeamt brachte nichts

Nach 12 Jahren hatte der mich komplett vergessen und seine "neue" Frau war ganz erstaunt. Die haben in 2 Raten sehr schnell bezahlt um Ihren Hauskredit nicht zu gefährden.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Heizdeckenlieger
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 25x hilfreich)

Dazu muss man aber natürlich auch Glück haben und die Zeit, das mehrere Jahre auszusitzen. In meinem Fall war ich nun auch bei der Meldebehörde um den unbekannt verzogenen Schuldner an zu zeigen. Leider hat sich die Behörde absolut nicht für die Ordnungswidrigkeit interessiert. Es kam hier nur die Frage: "Und was sollen wir da machen?".

Nun habe ich vor den verzogenen wegen §288 StGB - Vollstreckungsvereitelung an zu zeigen. Brauch man dafür wieder einen Anwalt, oder kann ich da einfach mit den entsprechenden Unterlagen zur Polizei gehen?

Schon mal danke für die Antworten!!

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Vergiss es auch der Staatsanwalt macht nix.

K.

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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun habe ich vor den verzogenen wegen §288 StGB - Vollstreckungsvereitelung an zu zeigen. <hr size=1 noshade>


Bringt nur nichts, wenn er "nur" verzogen ist.

quote:<hr size=1 noshade> Brauch man dafür wieder einen Anwalt <hr size=1 noshade>


Strafanzeige kann jeder machen, auch ohne Anwalt.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Heizdeckenlieger
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 25x hilfreich)

quote:
Bringt nur nichts, wenn er "nur" verzogen ist.

Einige Sätze vorher wird hier von unbekannt verzogen gesprochen!

Trotzdem, Danke für den Hinweis.

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2x Hilfreiche Antwort

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