Schule / Ausbildung: Zwang zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Seminar

8. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Yurine
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Schule / Ausbildung: Zwang zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Seminar

Hi Zusammen, ich weiß zwar nicht ob ich hier richig bin, aber ich versuch' mein Glück mal.

Also folgender Fall: Ich befinde mich derzeit in einer Ausbildung und wir mussten uns alle letztes Jahr also alle Klassen der Klassenstufe für die Projektwoche in unterschiedliche Bereiche eintragen. Dabei war jedoch nicht klar ob wir tatsächlich da landen wo wir wollen weil eben bestimmte Bereich beliebt oder unbedliebt sind. Letztendlich wurde dann in einigen Bereichen (angeblich) ausgelost.
Ich landete dann mit noch jemandem aus meiner Klasse in einem Seminar wo wir beide nicht hinwollten. Wir haben dann mitbekommen das einige aus anderen Kursen untereinander getauscht haben, oder sich einige Lehrer sich dazu entschlossen dann doch mehr zu nehmen. Wir haben dann mit dem betreffenden Lehrer gesprochen das wir gerne woanders rein wollen (was vor allem bei mir an den Kosten liegt die ich einfach nicht erbringen kann, aber auch weil ich einfach den Lehrer nicht mag). Wir durften jedoch nicht tauschen. Dieses Jahr kamen dann noch ein paar Neue in die Klasse die sich dann aussuchen durften wohin sie konnten. Was ich ziemlich unfair fand. Den Lehrern jedoch egal war... auch der Leitung.

Nun finde ich es ziemlich blöd und irgendwie auch nicht richtig das ich irgendwo teilnehmen muss das kostenpflichtig ist obwohl ich keinen Vertrag oder irgendwas für ein Seminar unterschrieben habe. Und auch nicht möchte. Es heißt doch für einen rechtsgültigen Vertrag müssen beidseitige Willenserklärungen vorliegen. oder??? Achja er möchte das Geld auch dann haben selbst wenn jemand krank sein sollte.

Ich weiß irgendwie nicht so recht was ich machen soll, kann mir vielleicht jemand helfen.?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Die Kosten der Ausbildung übernimmt der Ausbildungsbetrieb.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat:
Dieses Jahr kamen dann noch ein paar Neue in die Klasse die sich dann aussuchen durften wohin sie konnten. Was ich ziemlich unfair fand.

Willkommen im realen Leben.



Zitat:
Es heißt doch für einen rechtsgültigen Vertrag müssen beidseitige Willenserklärungen vorliegen. oder???

Stimmt.

Wie genau hat man das "nicht möchten" denn zum Ausdruck gebracht?
Und natürlich müsste man auch wissen, wie der Vorgang bezüglich der Seminare im Detail ablief.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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