Schule: Intransparente Auftrags-Vergabe

6. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Makuta
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Schule: Intransparente Auftrags-Vergabe

Hallo,

unsere Klassen-Kinder sollen eine relativ teure (320,-) Landschulwoche verbringen. Von Seiten der Schulleitung heißt es: Friss oder dein Kind ist nicht dabei und wird dann eine Woche in eine Parallelklasse fremdquartiert.

Unser Wunsch nach Alternativen wurde abgeschmettert. Ebenfalls wurde unser Wunsch eine mögliche Ausschreibung einzusehen nicht bewilligt. Es entsteht ein merkwürdiger "Geruch", denn bei rund 200 Kindern kommt schon was zusammen.

Die anderen Eltern machen mit, obschon einige zugeben, mit der Entscheidung stark gerungen zu haben. Es wird ein kolossaler sozialer Druck aufgebaut, dem wir uns nicht entziehen können.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die Sache überprüfen zu lassen? Sind Schulen an der Bedingungsverordnung für Beschaffungen gebunden?

Hinweis: Eine Überprüfung durch die nächsthöhere Dienststelle (Schulverwaltung) ist unangebracht: Die kennen sich alle! Wir wohnen übrigens in Bayern.

Bin ganz gespannt.
Herzlichen Dank

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2178
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 104x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Falls du das meinst:

Eine "Ausschreibung" gibt es bei sowas nicht. Wenn die Schule entscheidet "Wir fahren nach Rom und zwar in die Pension Martazzi", dann kann man dagegen allenfalls allgemeine Aspekte einwenden (etwa daß es generell zu teuer sei für das gegebene soziale Umfeld), aber nicht, daß die Schule nicht den günstigsten Anbieter gesucht habe.

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#3
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Die Infos sind ein bisschen dünn...

Um welche Schulform handelt es sich?
Welche Klasse?
Abschlussfahrt?
Was ist eine >>Landschulwoche<<?
Ich kenne nur das Schullandheim.
Was beinhalten die Kosten alles?
Wie weit ist das Fahrziel entfernt?
Wurde im Vorfeld mit den Eltern gesprochen usw.

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#4
 Von 
Makuta
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für eure Meldungen.

Um es auf den Punkt zu bringen:
Gibt es ein Instrument oder Verfahren, mit welchen man Auftragsvergaben bzw. Beschaffungen von Schulen (Direktion inkludiert) prüfen kann >> also eine Art (Innen-) Revision von Schulen und deren Leitung.

Davor natürlich die Frage:
Müssen Schulen eigentlich Aufträge öffentlich ausschreiben bzw. sich objektiv untersch. Angebote reinholen (offene oder halboffene Auftragsvergabe)

LG

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#5
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Müssen Schulen eigentlich Aufträge öffentlich ausschreiben

Kommt auf den "Auftrag" an. Wie schon gesagt, Klassenfahrten nicht. (Im übrigen glaube ich, die Eltern würden sich bedanken, wenn dann wirklich das billigste Angebot genommen werden müßte, dann könnten die Schüler u.a. in Kakerlaken-verseuchten 1-Sterne-Wohnklos ihren Urlaub verbringen.)

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#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

In öffentlichen Vergabeverfahren muss keineswegs das billigste sondern das wirtschaftlichste Angebot angenommen werden. Ein weit verbreiteter Irrtum. Im Übrigen kann man im Rahmen der Angebotsabfrage seine Bedingungen so formulieren, dass das 1SterneWohnKlo gleich rausfliegen würde.

Aber davon abgesehen, bei einer Klassenreise ist Schule nicht an das Vergaberecht gebunden. Allein schon, weil die entsprechenden Schwellenwerte überhaupt nicht erreicht werden.

Für Prüfungsverfahren gibt es im Übirgen in jedem Bundesland Vergabekammern. Aber die kümmern sich natürlich nur um die Fälle, in denen das Vergaberecht auch relevant ist.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2135
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 24x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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