Schule: Lehrer behalten mein Buch

27. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sasa123s
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schule: Lehrer behalten mein Buch

Hey, ich hoffe man versteht was ich möchte :)

Ich habe ein Buch aus der Bücherei ausgeliehen in dem es rund um das Thema Liebe geht. Am Montag hatten wir dann eine Frei-stunde und ich habe das Buch gelesen. Es kam eine Lehrerin vorbei, natürlich in dem Moment als ich gerade ein Bild in dem Buch betrachtet habe, worauf zwei nackte Menschen rummachten. Ich bin 16 das ist nichts neues für mich. Die Lehrerin hat das Buch genommen und beibehalten weil es "Pornographie" enthält . Heute weigerte sich die Lehrerin es mir wieder rauszugeben. Da muss man doch irgendwas machen können als Schülerin oder?
Danke im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119645 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sasa123s):
Da muss man doch irgendwas machen können als Schülerin oder?

Klar. Man teilt den Eltern mit, dass die Lehrerin ein aus der Bücherei entliehenes Buch ((unberechtigt) angeeignet hat bzw. unberechtigterweise einbehält.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

...........und/oder dem Schulrektor! Bücher unterliegen nicht der FSK und ich gehe nicht davon aus, dass in einer Bücherei Pornohefte entleihbar sind.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Heute weigerte sich die Lehrerin es mir wieder rauszugeben. Da muss man doch irgendwas machen können als Schülerin oder?

Weigert sich die Schule generell herauszugeben oder will die Schule nur nicht direkt an die Schülerin herausgeben (sondern nur an die Eltern)?

Im zweiten Fall wird man wenig bis gar nichts machen können.
Und im ersten Fall kann man als minderjährige Schülerin auch nichts machen, sondern nur die Eltern (dafür aber mit guter Erfolgsaussicht).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
und ich gehe nicht davon aus, dass in einer Bücherei Pornohefte entleihbar sind.


Es kommt auf die Bücherei an, normalerweise liegen die aber nicht neben den Kochbüchern und 16 jährige haben zu diesen Bereichen keinen Zutritt. ;)

0x Hilfreiche Antwort

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