Man gehe davon aus, eine Klasse befindet sich in der 11. Jahrgangsstufe (Bayern, Gymnasium), welche vor kurzem eine Deutsch Klausur geschrieben hat. Schüler A bereitet sich so vor, dass er die Einleitung bereits zu Hause vorgefertigt hat und da Deutsch nicht sein bestes Fach ist, will dieser diese Einleitung zur Kontrolle in ein Forum stellen, dass extra für Schüler ausgerichtet ist. Schüler B, der sich zu Hause auch vorbereitet, findet diesen Forumsbeitrag und lernt diese Einleitung, wie Schüler A auswendig. So haben beide in der Klausur diesselbe Einleitung benutzt, obwohl es die Eigenleistung von Schüler A war, nicht des Schülers B. Nun werden beide Schüler des Unterschleifs beschuldigt, was zu 0 Punkten führen kann.
Frage:
1. Kann man des Unterschleifs beschuldigt werden, wenn die Klausur bereits geschrieben worden ist? Der Lehrer X hat während die Schüler schrieben nichts entdeckt. (Und beide Schüler können nachweisen, dass sie nicht nebeneinander saßen)
2. Schüler A, will im Falle, dass beide Schüler 0 Punkte bekommen, natürlich das mit dem Lehrer besprechen. Wie soll dieser am Besten vorgehen?
Danke.
-- Editier von UnbekannterBenutzer am 23.04.2015 00:49
-- Editier von UnbekannterBenutzer am 23.04.2015 00:50
Schule - Unterschleif
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Zitat:1. Kann man des Unterschleifs beschuldigt werden, wenn die Klausur bereits geschrieben worden ist?
Das kann man selbstverständlich vor, während und auch nach der Klausur.
Ansonsten dürfte es ja ein leichtes sein, den Gegenbeweis anzutreten ...
Das Wort "Unterschleif" musste ich erstmal googlen. Noch viel interessanter als dieses eigentümliche Wort ist die Frage, woher A und B denn schon vorher die Aufgabenstellung kannten und wussten, was auswendig zu lernen ist.
Wenn wirklich der genaue Wortlaut des Textes aus dem Internet getroffen wurde, geht da schon ein sehr erheblicher Anschein für eine Täuschung von aus. Ob dem Lehrer diese während der Bearbeitung aufgefallen ist, wird dann zweitrangig. Vor dem Verwaltungsgericht hätten beide Schüler schlechte Karten.
Aber gehen wir mal davon aus, dass wirklich keine unerlaubten Hilfsmittel verwendet wurden. Dann ist das Verhalten der Schüler meines Erachtens nicht zu beanstanden. Wenn der Lehrer nunmal so bedauerliche Prüfungen stellt, für die auswendig gelernt werden kann, dann ist das sein Problem. Auswendiglernen ist nicht verboten. Es würde sich wohl um ein Plagiat handeln, wenn es um wissenschaftliche Arbeit ginge. Das ist aber nicht der Fall, es darf also munter kopiert werden, jedenfalls aus dem Gedächtnis heraus. Wenn ich mich im Wortlaut daran erinnere, was irgendwann mal ein schlauer Mann in ein Buch geschrieben hat, so ist das eben mein Glück. Dabei ist es auch egal, aus wessen Feder der Text ursprünglich stammt. A und B sind hier meines Erachtens gleich zu behandeln
Allerdings geht der Lehrer wohl gar nicht davon aus, dass hier aus dem Internet gelernt wurde. Er scheint zu glauben, dass einer beim anderen abgeschrieben hat. Was gäbe es da sonst noch für Indizien für?
Allerdings sagt das ja noch nichts darüber, mit wie vielen Punkten die Arbeit belohnt werden sollte. Lehrer haben weite Beurteilungsspielräume. Jeden Punkt, der dem Lehrer jetzt noch abgegaunert wird, kann der sich wieder zurückholen. Und wenn A und B sowieso schon Nieten in Deutsch sind...
Jedenfalls kann A nicht mehr machen, als mit der ganzen Wahrheit rauszurücken oder sich mit 0 Punkten abzufinden. Wie der Lehrer das dann bewertet steht auf einem anderen Blatt.
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Zitat:Aber gehen wir mal davon aus, dass wirklich keine unerlaubten Hilfsmittel verwendet wurden. Dann ist das Verhalten der Schüler meines Erachtens nicht zu beanstanden.
Naja, derjenige, der den Text des anderen auswendig gelernt hat, hat damit ja keine eigene Leistung erbracht. Ich sehe da technisch keinen Unterschied zum Abschreiben (auswendig lernen kann ich beispielsweise japanische Texte, ohne ein Wort zu verstehen, etwa die Titelsongs meiner Lieblings-Animes).
Wird für den Lehrer nur problematisch, wenn er nicht nachweisen kann, wer von beiden den Text ursprünglich eingestellt und wer "nur" auswendig gelernt hat. Wenn also beide behaupten, sie hätten den Text ins Forum gestellt, kann er nicht bestrafen.
Zitat:Das Wort "Unterschleif" musste ich erstmal googlen.
Ist etwas altmodisch und wohl vor allem in Bayern und Österreich noch üblich.

Zu meiner Zeit wurden beide bestraft. Solche Ideen wie "jeder behauptet, er habe die Gliederung erstellt", funktionieren in der realen Schule nicht.
Die Geschichte mit dem Forum ist meiner Meinung nach erfunden. "Der Lehrer X hat während die Schüler schrieben nichts entdeckt." Hier wird getestet, ob man mit so einer hanebüchenen Ausrede durchkommen könnte.
Zitat:Die Geschichte mit dem Forum ist meiner Meinung nach erfunden. "Der Lehrer X hat während die Schüler schrieben nichts entdeckt." Hier wird getestet, ob man mit so einer hanebüchenen Ausrede durchkommen könnte.
Unsinn, da Schüler A es beweisen kann, indem er diesen Forumseintrag dem Lehrer zeigt. Zu bewerten, ob das eine Ausrede sei, ist meiner Meinung nach fehl am Platz, sorry.
Zitat:Noch viel interessanter als dieses eigentümliche Wort ist die Frage, woher A und B denn schon vorher die Aufgabenstellung kannten und wussten, was auswendig zu lernen ist.
Die ganze Klasse wusste, dass ein Gedicht der Romantik drankommt, desegen hatten sie die Möglichkeit, die Einleitung einzuüben, da es da verschiedene Methoden gibt, die man dann eins zu eins in der Klausur verwenden kann (historischer Rückblick, etc.)
Zitat:Allerdings geht der Lehrer wohl gar nicht davon aus, dass hier aus dem Internet gelernt wurde. Er scheint zu glauben, dass einer beim anderen abgeschrieben hat. Was gäbe es da sonst noch für Indizien für?
Das ist seine Vermutung. Mehrere Schüler können das Gegenteil beweisen. Beide Schüler sind definitiv nicht nebeneinander gesessen.
Zitat:Und wenn A und B sowieso schon Nieten in Deutsch sind...
Nur Schüler A ist eine Niete.
Zitat:Wenn also beide behaupten, sie hätten den Text ins Forum gestellt, kann er nicht bestrafen.
Man könnte es einfach beweisen, wenn Schüler A sich in den jeweiligen Account einloggt.
-- Editiert von UnbekannterBenutzer am 23.04.2015 19:50
Zitat:Zu meiner Zeit wurden beide bestraft. Solche Ideen wie "jeder behauptet, er habe die Gliederung erstellt", funktionieren in der realen Schule nicht.
Daß so eine Bestrafung durchgeführt und offenbar hingenommen wurde, bedeutet noch nicht, daß sie rechtens ist.
Die Schüler haben ja offenbar eine beweisbare Erklärung für den identischen Inhalt, der somit eine Variante, die nicht auf Täuschung durch *beide* Schüler beruht, naheliegend erscheinen läßt. Damit ist ein pauschales "beide bestrafen, dann erwischt es schon den richtigen" nicht mehr drin.
Zitat:Noch viel interessanter als dieses eigentümliche Wort ist die Frage, woher A und B denn schon vorher die Aufgabenstellung kannten und wussten, was auswendig zu lernen ist.
Kommt öfter vor als man denkt, daß man richtig liegt.
Zur einer Klausur im Englisch-LK war sehr wahrscheinlich, daß zu einem der großen Monologe aus Macbeth etwas kommen würde. Mit einer Mitschülerin habe ich mir einen davon genommen und eine dreiseitige Analyse geschrieben (als Übung). Als dann ein paar Tage später tatsächlich eine Analyse genau dieses Monologes in der Klausur drankam, hatte ich die Analyse noch nahezu wörtlich im Kopf (hatte schon immer ein fast fotografisches Gedächtnis). Meine Mitschülerin zum Glück nicht mehr.

Das selbe Spielchen in der Vorabi-Klausur Deutsch-LK, da war im Faust nur noch eine große Szene unbesprochen im Unterricht und wir haben darauf gesetzt, daß die dran kommt. Wiederum mehrseitige Analyse geschrieben und in der Klausur noch auswendig gewußt.
Zitat:Die Schüler haben ja offenbar eine beweisbare Erklärung für den identischen Inhalt, der somit eine Variante, die nicht auf Täuschung durch *beide* Schüler beruht, naheliegend erscheinen läßt.
Das ist bislang nur eine Behauptung. Anhand des Internets und von Foren ist sehr viel "beweisbar", wenn man naiv genug ist, alles dort für wahr zu halten. Der eine hat es angeblich in ein Forum gestellt und der andere ist rein zufällig darauf gestoßen und hat es auswendig gelernt. Lehrer mögen oft nicht unbedingt die Hellsten sein, aber so blöd sind sie normalerweise auch nicht.
Ist doch ganz einfach. In der Oberstufe ist eigener Grips einzusetzen. Ob man da was auswendig gelernt hat, ob man das ganze ausgedruckt unter seiner Prüfungsaufgabe liegen hat, ob man mit jemand anderen kommuniziert während der Arbeit, das ist doch alles einerlei.
Keine eigenen Geistesergüsse, ohne Quellenangabe, okay, Klappe zu, Affe tot.
wirdwerden
Das sehe ich nicht so. Denn während der Prüfungsbearbeitung haben beide Schüler die selbe "Leistung" erbracht. Beide haben einen schon vroher bekannten Text aus dem Gedächtnis niedergeschrieben, jedenfalls angeblich. Wer zuvor an dessen Erstellungen welchen redaktionellen Anteil getragen hat, kann meines Erachtens dahinstehen. Ich vermute zudem, dass Schüler A den Text nicht einfach nur publik gemacht hat, sondern in dem Schüler-Forum zur Diskussion gestellt hat, somit auch ein paar fremde Gedanken dazu ergangen sind.Zitat:Naja, derjenige, der den Text des anderen auswendig gelernt hat, hat damit ja keine eigene Leistung erbracht.
Daher bin ich der Meinung, dass A und B auf jeden Fall schonmal gleich zu behandeln wären. Aber wie?
Sehe ich auch anders. Denn es ist nunmal traurige Realität, dass bei vielen Prüfungen schon mit Auswendiglernen ein Blumentopf gewonnen werden kann, während echtes Verständnis gar nicht gefragt ist. Das ist auch nicht auf die Oberstufe beschränkt.Zitat:Ob man da was auswendig gelernt hat, ob man das ganze ausgedruckt unter seiner Prüfungsaufgabe liegen hat, ob man mit jemand anderen kommuniziert während der Arbeit, das ist doch alles einerlei.
Wenn der Lehrer nun jetzt eine dieser Prüfungen stellt, bei der die erste Hürde schon mit Auswendiglernen genommen werden kann, ist das nunmal so. Ob der Text jetzt spontan kreiert wird oder schon bekannt ist, sollte dabei egal sein. Es kann sich ja um kein Plagiat im eigentlich Sinne handeln, da es doch keine wissenschaftliche Arbeit ist.
Dabei denke ich hieran: http://openjur.de/u/454712.html
Die Frage wäre jetzt, inwiefern das vergleichbar ist. Meines Erachtens muss aber nur der Transfer von NRW-Staatsexamen in EW zu Bayern-Abi in Deutsch geschafft werden. Eigentlich sind die Probleme ziemlich identisch. Allerdings hatte auch hier die Klägerin offenbar das Problem, dass der (bestenfalls!) einfach stumpf auswendig gelernte Text dann nicht so wirklich auf die vorliegende Prüfungsaufgabe angewendet wurde und die Prüfungsleistung daher auch inhaltlich eher nicht zu gebrauchen war. Dabei wurde ihr anscheinend auch unterstellt, dass sie die Texte schon zu Hause vorbereitet hatte. Dem konnte Sie anscheinend entgegnen, dass die Bearbeitung auf gestempeltem Uni-Papier erfolgte.
Und wie ist es im Fall der Schüler A und B? Ich habe den Verdacht, dass auch diese beiden sich damit konfrontiert sehen müssen. Anscheinend ist ja auch das die Vermtung des Lehrers. Es ist ein mehr oder weniger beliebter "Trick", sich diese tatsächlich immer ähnlich lautenden Einleitungen schon zu Hause zu schreiben. Das spart nicht nur Intellekt, sondern auch Bearbeitungszeit. In der Prüfung werden diese Seite dann einfach mit den anderen abgegeben. Das erklärt zugleich, warum der Lehrer keine Spicktzettel bemerkt hatte, diese waren nämlich Teil der Klausur. Einem solchen Vorwurf kann man dann auch nicht damit begegnen, dass man nicht nebeneinander saß, denn jeder hatte seine eigenen Papiere.
Insbesondere dann, wenn A und B in Deutsch doch so schlecht sind, dass sie den Text aus dem Netz lernen müssen, scheinen die ja eher nicht so die Gedächtniskünstler zu sein. Wenn die sich dann aber möglichst Wortgetreu an einen längeren Text erinnern, der für den Lehrer offenbar Wiedererkennungswert hatte, dann liegt der Verdacht schon nahe, dass die beiden tatsächlich mit Vorlage da gesessen haben. Meine Nachfrage zu der Deckungsgleichheit der Texte wurde ja nicht beantwortet.
Muss es zwingend so gewesen sein? Natürlich nicht. Es sieht aber so, dass es so war. Dieser Anschein könnte schon als Beweis ausreichen. Also schlechte Karten für A und B. Die sitzen nicht wirklich im selben Boot, haben aber das gleiche Problem. Dem A wird man die Geschichte noch eher abkaufen, da er sich ja nachweislich selber zuvor mit dem Text befasst hat. Der B will ja nur Gedächtniskünstler sein. Schlechte Chancen sehe ich für beide.
Dumm gelaufen für A. Hätte klappen können, wenn B nicht auch so "schlau" gewesen wäre. Der Text im Netz ist dem Lehrer ja unbekannt. Jetzt kommt A da nur noch raus, wenn er den Anscheinsbeweis entkräften kann. Das gilt meiner Meinung nach ebenso auch für B, und zwar ohne Unterschied. Ich tippe aber mal, dass denen das nicht gelingen wird.
Sind A und B eigentlich Kumpels oder können sie sich eher so gar nicht leiden?
Wenn A das nicht auf sich sitzen lassen möchte und den Lehrer nicht von seiner "Leistung" überzeugen kann, muss er eben einen Rechtsanwalt für Schul- und Prüfungsrecht vor Ort aufsuchen. Wäre gespannt zu hören, was der dazu sagt.
Vorher würde ich mir genau überlegen, ob ich den Lehrer auf den Text im Internet hinweise. Das gilt sowhl für A als auch für B. Erstmal sollte man sich anhören, was der Lehrer denn dazu sagt, dass die beiden nicht nebeneinander saßen.
-- Editiert von Hafenlärm am 25.04.2015 01:55
Als Ergebnis wurden beide Schüler A und B gleich behandelt. Von dem Vorwurf, fremde Hilfsmittel zu verwendem, wurde abgesehen und daher gab es keine 0 Punkte und wurden wie die anderen Schüler bewertet.
Danke.
Sehr gut. Danke für's Feedback.
Zitat:
Die ganze Klasse wusste, dass ein Gedicht der Romantik drankommt, desegen hatten sie die Möglichkeit, die Einleitung einzuüben, da es da verschiedene Methoden gibt, die man dann eins zu eins in der Klausur verwenden kann (historischer Rückblick, etc.)
Ja, das ist dieser Unsinn, den wir in der Schule auch gemacht haben. "Irgendwas Allgemeines zum Thema schreiben und dann mit der Aufgabe loslegen". Tatsächlich ist eine Einleitung aber nicht etwas, was vorne steht und grob mit dem Thema zu tun, sondern tatsächlich in den Haupttext einführt. Die kann man nicht zu Hause schreiben, die kann man auch nicht schreiben, nachdem man ein paar Stichworte aus Aufgabenstellung gelesen hat, sondern frühestens, wenn zumindest das grobe Gerüst des Haupttextes steht.
Ich bin mir nicht sicher, ob das einfach völlig Unzulänglichkeit der Lehrer ist, oder ob wir das als Schüler einfach nie richtig verstanden haben. Aber irgendwie geht das ja Hand in Hand, der Unterschied ist nur, ob der Lehrer eine fachliche oder didaktische Niete ist.
Jedenfalls lernen es die meisten, wenn sie einen Text schreiben, mit dem sie wirklich eine Aussage treffen wollen, anstatt nur eine Aufgabe erfüllen - und dabei interessanterweise eben nicht die Vorgabe haben, irgendeinen Fülltext davorzuklatschen. Man merkt dann, dass man mit seinem text irgendwie mit der Tür ins Haus fällt und überlegt sich was, was wirklich einführt.
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