Guten Tag,
ich bin Schüler an einem Gymnasium in Hessen und absolviere gerade mein Abitur. In etwa 2 Wochen ist Bücherrückgabe. Selbstverständlich habe ich alle geliehenen Bücher aus der Q1-Q4 hier zu Hause und werde sie zurückgeben. Allerdings fordert die Schule nun eine Bücherliste aus der E-Phase, welche ich nicht mehr auffinden kann. Ob wir diese damals behalten sollten ist unklar, da ab der Q1 ein neues System bezüglich der Bücherausgabe und der dann folgenden Rückgabe dieser eingeführt wurde. Die Schule droht, sofern diese Bücherliste nicht vorgebracht werden kann, nur eine Kopie des Abiturzeugnisses auszuhändigen, nicht jedoch das Zeugnis selber.
Daher wollte ich mal wissen, inwiefern das rechtmäßig ist und was ich dagegen tun kann, bzw. ob die überhaupt das Recht haben, mein Abiturzeugnis einzubehalten?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Schule will Abiturzeugnis einbehalten
Nachfrage:
- wie lautet die konkrete Drohung der Schule? Bitte im Wortlaut.
Zitat :Nachfrage:
- wie lautet die konkrete Drohung der Schule? Bitte im Wortlaut.
Die Drohung habe ich so nicht schriftlich. Jedoch weiß ich, dass die Schule das seit Jahren so handhabt. Gesagt wird, dass nur eine Kopie des Abiturzeugnisses ausgehändigt wird. Dank Corona kann ich natürlich auch nicht persönlich nachfragen.
MfG
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Zitat :Gesagt wird, dass nur eine Kopie des Abiturzeugnisses ausgehändigt wird.
Wenn das so passiert, dann schreibt man an die übergeordnete Aufsichtsbehörde und droht eine entsprechnde Klage an.
Zitat :Dank Corona kann ich natürlich auch nicht persönlich nachfragen.
Echt? Keine Stimme mehr wegen Corona? Hände komplett versteift?
Wer schreibt denn hier für Dich? Dann lass denjemigen doch nachfragen.
-- Editiert von Harry van Sell am 28.05.2020 14:06
Zitat :Dank Corona kann ich natürlich auch nicht persönlich nachfragen.
Das Sekräteriat verfügt über kein Telefon?
Wenn du die Bücher nicht mehr hast und auch nicht nachweisen kannst, dann wirst du früher oder später eine Rechnung über die Bücher bekommen.
Wahrscheinlich dürfen sie das Original des Zeugnisses nicht verweigern
Zitat :Zitat :Gesagt wird, dass nur eine Kopie des Abiturzeugnisses ausgehändigt wird.
Wenn das so passiert, dann schreibt man an die übergeordnete Aufsichtsbehörde und droht eine entsprechnde Klage an.
Soll heißen, dass die Einbehaltung des Abiturzeugnisses in keinem Falle rechtens ist?
Zitat :Dank Corona kann ich natürlich auch nicht persönlich nachfragen.
Echt? Keine Stimme mehr wegen Corona? Hände komplett versteift?
Wer schreibt denn hier für Dich? Dann lass denjemigen doch nachfragen.
Werde ich veranlassen, danke.
-- Editiert von Harry van Sell am 28.05.2020 14:06
Zitat :Zitat :Dank Corona kann ich natürlich auch nicht persönlich nachfragen.
Das Sekräteriat verfügt über kein Telefon?
Wenn du die Bücher nicht mehr hast und auch nicht nachweisen kannst, dann wirst du früher oder später eine Rechnung über die Bücher bekommen.
Wahrscheinlich dürfen sie das Original des Zeugnisses nicht verweigern
Doch sicherlich haben die eins, jedoch wird es dann eh wieder heißen, dass ich nur eine Kopie ausgehändigt bekomme etc. Lohnt sich also nicht da anzurufen. Ich habe die Bücher ja alle zurückgegeben, weshalb ich unter anderem nicht verstehe, wieso die Liste überhaupt gefordert ist. In jedem Falle sollte die Schule ja eigentlich auch dokumentiert haben, wem sie welche Bücher verliehen hat. Wenn sie das nicht haben, können sie mir keine Rechnung stellen.
Ich werde wohl abwarten müssen.
MfG
-- Editiert von Blckyng am 28.05.2020 14:13
Zitat :Soll heißen, dass die Einbehaltung des Abiturzeugnisses in keinem Falle rechtens ist?
Mir wäre keine Rechtsgrundlage bekannt, nach der die Schule da ein "Pfandrecht" hätte.
Allerdings ist das Ländersache und Schulen können auch selber Schulordnungen erlassen.
Man kann dann ja die Schulleitung ganz direkt nach der Rechtsgrundlage fragen. Wenn man dann so was wie "machen wir schon immer so" oder "das ist halt so" mitgeteilt bekommt, dann fragt man halt ob sie das Wort Rechtsgrundlage nicht kennt, kündigt an die Aufsichtsbehörde einzuschalten und kündigt eine Klage an.
Zitat :Mir wäre keine Rechtsgrundlage bekannt, nach der die Schule da ein "Pfandrecht" hätte.
Allerdings ist das Ländersache und Schulen können auch selber Schulordnungen erlassen.
Ich kann nur für das Saarland schreiben. Ein Zurückhaltung des Abi Zeugnisses wäre hier nicht rechtes.
Zitat :Zitat :Soll heißen, dass die Einbehaltung des Abiturzeugnisses in keinem Falle rechtens ist?
Mir wäre keine Rechtsgrundlage bekannt, nach der die Schule da ein "Pfandrecht" hätte.
Allerdings ist das Ländersache und Schulen können auch selber Schulordnungen erlassen.
Man kann dann ja die Schulleitung ganz direkt nach der Rechtsgrundlage fragen. Wenn man dann so was wie "machen wir schon immer so" oder "das ist halt so" mitgeteilt bekommt, dann fragt man halt ob sie das Wort Rechtsgrundlage nicht kennt, kündigt an die Aufsichtsbehörde einzuschalten und kündigt eine Klage an.
Ich warte jetzt erstmal ab und werde schauen, was die am Tag er Bücherrückgabe dazu sagen. Sollte es da wie von dir beschrieben irgendwie zu Stress, oder seltsamen Aussagen seitens der Schule kommen, werde ich so verfahren wie von dir vorgeschlagen.
Ich bin mir eigentlich auch relativ sicher, dass die Schule kein Recht darauf hat, das Abiturzeugnis einzubehalten.
Vielen Dank auf jede Fall für die zahlreichen Antworten :D.
Was haben wir?
Eine Liste von Büchern, die möglicherweise nicht zurückgegeben worden sind, man weiss es nicht genau. Man hat sich auch nicht bemüht, das zu klären. Man weiss auch nicht, was insoweit die Schulordnung sagt. Man weiss also gar nichts.
Was sollen wir hier bei diesem beeindruckenden Kenntnisstand raten?
wirdwerden
Zitat :Was haben wir?
Eine Liste von Büchern, die möglicherweise nicht zurückgegeben worden sind, man weiss es nicht genau. Man hat sich auch nicht bemüht, das zu klären. Man weiss auch nicht, was insoweit die Schulordnung sagt. Man weiss also gar nichts.
Was sollen wir hier bei diesem beeindruckenden Kenntnisstand raten?
wirdwerden
Kann ich dir gerne beantworten. Bücher der besagten Bücherliste sind damals alle zurückgegeben worden. Dass sie gar nichts wissen stimmt übrigens auch nicht. Und die Schulordnung verliert über dieses Problem nicht ein Wort.
MfG
Ich würde genau das erklären. Und zwar schriftlich. Und unterschreiben mit dem aktuellen Datum.Zitat :Bücher der besagten Bücherliste sind damals alle zurückgegeben worden.
Und ich würde diese Erklärung am Tag der Q-Bücher-Rückgabe abgeben, wenn irgendjemand doch noch rumzickt.
Folgende Aussage seitens der Schule habe ich noch gefunden:
,,Bitte bedenken Sie, dass bei fehlenden Büchern bzw. fehlender Bestätigung die Rückgabe bzw. der Ersatz auch mit Rechtsmitteln durchgesetzt wird."
Falls tatsächlich Bücher fehlen und die Schule mir nachweisen kann, dass ich diese nicht zurückgegeben habe, habe ich vollstes Verständnis, diese zu Ersetzen. Allerdings können die mich ja wohl kaum zwingen einfach auf Verdacht alle Bücher zu ersetzen die ich ausgeliehen haben könnte und dank fehlender Bücherliste nicht beweisen kann, dass es nicht so ist oder? Schließlich wäre die Schule in dem Fall in der Beweispflicht aufzuzeigen, dass ich besagte Bücher ausgeliehen und nicht zurückgegeben habe, richtig?
Du hattest ja Hessen erwähnt. Da ist seit Jahren an allen Gymnasien Immens aktiv. Darüber geht ja auch die Schulbuchleihe. Da müsstest du doch nachsehen können welche Bücher du so ausgeliehen hattest und wann welche abgegeben wurden
Zitat :Du hattest ja Hessen erwähnt. Da ist seit Jahren an allen Gymnasien Immens aktiv. Darüber geht ja auch die Schulbuchleihe. Da müsstest du doch nachsehen können welche Bücher du so ausgeliehen hattest und wann welche abgegeben wurden
Ich finde zu diesem Programm(?) nichts im Internet und muss gestehen, dass ich davon noch nie gehört habe. Vllt. könntest du nochmal erläutern, was das ist und wie ich es finde :D.
MfG
Zitat :Die Schule droht, sofern diese Bücherliste nicht vorgebracht werden kann, nur eine Kopie des Abiturzeug
Zitat :Zitat :Nachfrage:
- wie lautet die konkrete Drohung der Schule? Bitte im Wortlaut.
Die Drohung habe ich so nicht schriftlich. Jedoch weiß ich, dass die Schule das seit Jahren so handhabt. Gesagt wird, dass nur eine Kopie des Abiturzeugnisses ausgehändigt wird.
Da hat mal irgendwer was gehört und gibt's (meist mit dem eigenen Senf versehen) weiter . Warten Sie doch erst mal ab, was passiert. Ganz speziell im Hinblick darauf:
Zitat :Selbstverständlich habe ich alle geliehenen Bücher aus der Q1-Q4 hier zu Hause und werde sie zurückgeben. Allerdings fordert die Schule nun eine Bücherliste aus der E-Phase, welche ich nicht mehr auffinden kann. Ob wir diese damals behalten sollten ist unklar, da ab der Q1 ein neues System bezüglich der Bücherausgabe und der dann folgenden Rückgabe dieser eingeführt wurde
Also eigentlich, auf gut Deutsch gesagt, weiß keiner irgendwas.
Einfach mal abwarten.
Ich denke, du wirst auch ohne die Bücherliste dein Zeugnis bekommen, wenn du die Bücher aus der Oberstufe komplett abgegeben hast. So wird es jedenfalls an einer Schule gehandhabt die ich gut kenne (NRW).
Auch dort wird bei nicht kompletter Abgabe zunächst nur die Zeugniskopie ausgegeben. Letztendlich ist in diesem Fall durch die Umstellung nicht mehr alles nachvollziehbar. Weder für die eine - noch für die andere Seite.
Zitat :So wird es jedenfalls an einer Schule gehandhabt die ich gut kenne (NRW).
Auch dort wird bei nicht kompletter Abgabe zunächst nur die Zeugniskopie ausgegeben.
In NRW kann man diesen Misstand mit einer kurzen Meldung an die zuständige Behörde ganz schnell beheben. Es geht regelmäßig die Info an die Schulen in NRW, dass Zeugnisse (echte!) nicht einbehalten werden dürfen, denn die Aushändigung des Zeugnisses stellt einen Verwaltungsakt dar, an dem Fristen für Rechtsmittel etc. hängen.
Schulen sind angehalten, bei ausstehenden Büchern die Betreibung der Schuld an die Stadtkassen abzugeben. Das tun sie nur ungerne, weil der Schadensersatz für 10 Jahre alte Schulbücher gerne mal exakt 0 Euro beträgt.
-- Editiert von Tehlak am 30.05.2020 16:15
Zitat:Schulen sind angehalten, bei ausstehenden Büchern die Betreibung der Schuld an die Stadtkassen abzugeben
Bei Ersatzschulen sieht das etwas anders aus
Und jetzt?
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